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„Das (freiwillige) Fasten am Montag und Donnerstag“


بسم الله ال رحمن  الريمم


Im Namen Aḷḷāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!


In dieser Kurzabhandlung geht es um das freiwillige Fasten am Montag und Donnerstag, und dass dies eine bestätigte und erwünschte Sunnah ist.


Imām At-Tirmidhī sagte in seinem Sunnah-Werk „Al-Jāmiʿ“: „Kapitel: Was über das Fasten am Montag und Donnerstag überliefert wurde.“


Dann führte er mit einer authentischen Überlieferungskette an:


Rabīʿah Al-Juraschī berichtete über ʿĀischah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein -, dass sie sagte:





„Der Prophet صلى الله عليه وسلم pflegte danach zu trachten (und bestrebt zu sein), montags und donnerstags zu fasten.“1


Einiges über diesen Ḥadīth:


1. Was das Fasten am Montag angeht, so ist dies in anderen authentischen Ḥadīthen bestätigt. Als der Prophet صلى الله عليه وسلم über das Fasten am Montag gefragt wurde, erwiderte er:


1 Überliefert von Aḥmad (24508), An-Nasāʾī (2186), At-Tirmidhī (745) und Ibn Mājah (1739)


Das (freiwillige) Fasten am Montag und Donnerstag – Islam Study


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„Das ist jener Tag, an dem ich auf die Welt kam und darin wurde mir die


Offenbarung eingegeben.“2


2. Beim Fasten am Donnerstag kam es zu Unstimmigkeiten. Grund hierfür


war u. a., dass über Rabīʿah Al-Juraschī gesprochen und er kritisiert wurde


und ihn manche Ḥadīth-Gelehrte als unbekannt einstuften. Jedoch wurde


er von den meisten Nuqqād als vertrauenswürdig eingestuft und manche


sagten sogar, dass er ein Ṣaḥābī war.


➖ Al-Ḥāfiẓ Schams Ad-Dīn Adh-Dhahabī (673 - 748 n. H.) sagte: „Er


erreichte den Propheten صلى الله عليه وسلم, und es wurde gesagt, dass er ein


Prophetengefährte ist.“3


➖ Imām Abū ʿĪsa At-Tirmidhī (209 - 279 n. H.) sagte, nachdem er den


Ḥadīth überlieferte: „Und in diesem Kapitel wurden (Ḥadīthe) von Ḥafṣah,


Abū Qatādah und Usāmah Ibn Zayd überliefet. Und der (hiesige) Ḥadīth


von ʿĀischah ist gut und fremd/alleinstehend über diesen


Überlieferungsweg.“


Er hielt sich somit zurück und erklärte den Ḥadīth nicht als authentisch.


Dies deutet auf seine Frömmigkeit hin, weil es von seiner Vorgehensweise


ist, dass er beim kleinsten Zweifel es ablehnt, einen Ḥadīth als authentisch


einzustufen. Und das ist auch eine Widerlegung jener, die behaupten, dass


er nicht streng und leichtfertig war.


➖ Imām Aḥmad Ibn Schuʿayb An-Nasāʾī (215 - 303 n. H.) erwähnte den


Ḥadīth an sieben Stellen seines „Sunnah-Werks“ und schwieg jedes Mal


über ihn, was bedeutet, dass er ihn zumindest als brauchbar einstufte.


➖ Imām Abū Bakr Ibn Khuzaymah (223 - 311 n. H.) stufte den Ḥadīth in


seinem „Ṣaḥīḥ-Werk“ (2193) als authentisch ein.


➖ Ich fragte Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd über den Ḥadīth und er sagte, dass


er bewahrt/richtig ist.


2 Überliefert von Muslim (1162)


3 Siehe: „Tārīkh Al-Islām“


Das (freiwillige) Fasten am Montag und Donnerstag – Islam Study


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3. Imām Abū Bakr Ibn Abī Schaybah (159 - 235 n. H.) berichtete in seinem


großen Werk „Al-Muṣannaf“, über mehrere Ṣaḥābah und Tābiʿūn, dass sie


es pflegten, montags und donnerstags zu fasten.


So erwähnte er, dass Abū ʿUqbah (Folgendes) berichtete: „Abū Hurayrah


pflegte montags und donnerstags zu fasten.“4


Gleiches wurde darin auch über ʿAlī, ʿAbduḷḷāh Ibn Masʿūd, Usāmah Ibn


Zayd und Makḥūl überliefert.


Diese Überlieferungen und Mauqūf-Ḥadīthe über die Ṣaḥābah stärken den


Ḥadīth und bekräftigen, dass das Fasten am Donnerstag ebenfalls


erwünscht ist.


Und diese Vorgehensweise, dass man stets – vor allem bei umstrittenen


Themen – die Aussagen der Ṣaḥābah beachtet, ist sehr wichtig.


Imām Aḥmad Ibn Ḥanbal (164 - 241 n. H.) sagte: „Ich spreche nur mit dem,


was in Aḷḷāhs Buch oder der Sunnah des Gesandten Aḷḷāhs صلى الله عليه وسلم ist, oder was


über seine Gefährten (Ṣaḥābah) oder die Tābiʿūn berichtet wurde. Alles,


was darüber hinausgeht, so ist das Reden damit nicht lobenswert.“5


Und Aḷḷāh weiß es am besten.


Geschrieben und zusammengefasst von Abu Suleyman Al-Kurdi.


(1440/5/4 - 10.01.2018)


@Abu.Suleyman1438


https://t.me/islamstudy_Ḥadīth


4 Überliefert von Ibn Abī Schaybah in „Al-Muṣannaf“ (9230)


5 „Al-Ibānah Al-Kubrā“ (674) von Ibn Baṭṭah



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