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Ibn Hadschar  Allah   erbarme sich seiner  sagte in seinem Kommentar zum Hadîth „Wenn ich bis zum nächsten Jahr lebe, werde ich sicherlich am neunten Tag fasten.“: „Was er  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  mit dem Fasten am neunten Tag meinte, war wahrscheinlich nicht, dass er das Fasten auf diesen Tag beschränken würde, sondern dass er ihn zusätzlich zum zehnten fasten würde, entweder um sicherzugehen oder um sich von den Juden und Christen zu unterscheiden, was wahrscheinlicher ist. Das ist es auch, was wir von manchen Berichten, die von Muslim überliefert wurden, verstanden haben.“





 





Rechtsnorm für das Fasten nur am Âschûrâ-Tag





 





Ibn Taimiya  Allah   erbarme sich seiner  sagte: „Das Fasten am Tage Âschûrâ ist eine Buße für ein Jahr, und es ist nicht verabscheuenswert nur an diesem Tag zu fasten.“ (ibid)





 





Ibn Hadschar  Allah   erbarme sich seiner  sagte: „Es ist nichts falsch daran nur am ´Âschûrâ-Tag zu fasten.“





 





Am Âschûrâ-Tag zu fasten, selbst wenn es ein Freitag oder Samstag ist





 





At-Tahâwî  Allah   erbarme sich seiner  sagte: „Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  erlaubte uns am Âschûrâ-Tag zu fasten und hielt uns dazu an. Er sagte nicht, dass wir ihn, wenn er auf einen Samstag fällt, nicht fasten sollten. Dies ist ein Beweis dafür, dass dies für alle Tage der Woche gilt. Nach unserer Meinung – und Allâh weiß es am besten – könnte es der Fall sein, dass selbst, wenn es stimmen würde (dass es nicht erlaubt ist an Samstagen zu fasten), es sich so verhält, dass wir diesen Tag nicht verehren und uns zurückhalten vom Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr, wie es die Juden tun. Hinsichtlich dessen, der samstags fastet ohne die Absicht ihn zu verehren und es nicht macht, weil die Juden ihn als gesegnet betrachten, dann ist dies nicht verabscheuenswert...“ (Muschkil Al-Âthâr)





 





Al-Bahûtî  Allah   erbarme sich seiner  sagte: „Es ist verabscheuenswert absichtlich einen Samstag zum Fasten zu wählen, und zwar wegen des Hadîthes von Abdullâh ibn Bischr, der von seiner Schwester überlieferte: „Fastet nicht an Samstagen außer im Falle von obligatorischem Fasten!“ (Ahmad)





 





Was sollte getan werden, falls es Unsicherheit hinsichtlich des Monatsanfangs gibt?





 





Ahmad  Allah   erbarme sich seiner  sagte: „Falls es eine Unsicherheit hinsichtlich des Monatsbeginns gibt, dann sollte man drei Tage fasten, um sicherzugehen, dass man am neunten und zehnten Tag fastet.“





 





Falls jemand nicht weiß, wann der Muharram begann, und er will sichergehen, dass er am Zehnten fastet, sollte er davon ausgehen dass Dhû Al-Hiddscha dreißig Tage war – was der Normalfall ist – und den neunten und zehnten Muharram fasten. Wer sicher sein möchte, dass er auch am Neunten fastet, der sollte den Achten, Neunten und Zehnten fasten (wenn Dhû Al-Hiddscha dann 29 Tage war, kann er sicher sein, dass er am Tâsû´â- und Âschûrâ-Tag gefastet hat.)





 





Aber da das Fasten des Âschûrâ-Tages wünschenswert und nicht verpflichtend ist, sind die Leute nicht angewiesen, nach dem Neumond des Muharram Ausschau zu halten, so wie sie es im Falle des Ramadân und Schawwâl machen.





 





Das Fasten am Âschûrâ-Tag – für was ist es eine Buße?





 





Imâm An-Nawawî  Allah   erbarme sich seiner  sagte: „Es ist eine Buße für alle kleinen Sünden respektive eine Vergebung für alle Sünden außer den großen Sünden.“ Dann sagte er: „Das Fasten am Arafa-Tag (dem neunten Tag des Dhû Al-Hiddscha) ist eine Buße für zwei Jahre, und der Tag Âschûrâ für ein Jahr. Wenn jemand „Âmîn“ sagt und dieses zur gleichen Zeit mit dem Âmîn der Engel geschieht, werden ihm all seine vorherigen Sünden vergeben. Jedes der von uns erwähnten Dinge bringt eine Buße mit sich. Wenn kleine Sünden vorhanden sind, die eine Buße erfordern, wird die Buße für sie angenommen; wenn es keine kleinen oder großen Sünden gibt, dann werden ihm gute Taten auf seinem Tatenkonto gutgeschrieben und sein Status wird erhöht. Wenn er große Sünden begangen hat, aber keine kleinen, dann hoffen wir, dass seine großen Sünden vermindert werden.“





Einige Muslime verlassen sich zu sehr auf Taten, wie etwa das Fasten an Âschûrâ oder am Tag von Arafa bis zu dem Ausmaß, dass manch einer sagt: „Das Fasten an Âschûrâ wird für die Sünden des ganzen Jahres sühnen und Fasten am Tag von Arafa wird zusätzliche Belohnung bringen.“





 





 





 





Ibn Al-Qayyim  Allah   erbarme sich seiner  sagte: „Diese fehlgeleitete Person weiß nicht, dass das Fasten im Ramadân und fünfmalige tägliche Gebet viel wichtiger sind als an den Tagen von Arafa und Âschûrâ zu fasten und dass das Pflichtfasten für die Sünden zwischen einem Ramadân und dem nächsten sühnt, beziehungsweise das Freitagsgebet zwischen einem Freitag und dem nächsten, so lange man große Sünden meidet. Das freiwillige Fasten kann keine kleinen Sünden tilgen, wenn man die großen nicht meidet. Bedenkt man diese beiden Tatsachen, so erkennt man, dass das freiwillige Fasten dieser zwei Tage die kleinen Sünden tilgen kann.





 





 





 





Manch Fehlgeleiter mag wähnen, dass seine guten Taten seine Sünden überwiegen, da er seine schlechten Taten nicht beachtet oder seine Sünden nicht überprüft, doch wenn er eine gute Tat verrichtet, erinnert er sich an sie und verlässt sich auf sie. Er gleicht somit einer Person, die Allâhs Vergebung nur mit Worten erbittet und Allâh preist, indem er hundert Mal am Tag »Subhân Allâh« sagt und dann über Muslime lästert und ihre Ehre beleidigt und den ganzen Tag über Dinge spricht, die Allâh missfallen. Diese Person denkt immer über den Vorzug des Dhikr (Gedenken Allâhs) nach, vernachlässigt aber die Hadîthe, die über jene überliefert wurden, die lästern, lügen und andere beleidigen, oder anderweitige Sünden mit ihrer Zunge begehen. Sie sind völlig verirrt.“ (Al-Mausû’a Al-Fiqhiyya)





 





 





 





Âschûrâ fasten, wenn man noch Tage vom Ramadân nachzuholen hat





 





 





 





Muslimische Gelehrte sind hinsichtlich der Frage, ob man freiwillig fasten kann, bevor man die Tage des Pflichtfastens (versäumte Fastentage im Ramadân) nachgeholt hat, unterschiedlicher Meinung. Die Hanafiten meinen, dass es erlaubt ist freiwillig zu fasten, bevor man die versäumten Fastentage des Ramadân nachgeholt hat und dass es nicht verpönt ist dies zu tun, da die versäumten Tage nicht sofort nachgeholt werden müssen. Die Mâlikiten und die Schâfiiten sagen, dass es erlaubt aber verpönt ist, da dies bedeutet, dass man eine Pflicht aufschiebt.





 





 





 





Die Hanbaliten sagen, dass es harâm (verboten) ist freiwillig zu fasten, bevor man alle Fastentage nachgeholt hat, die man im Ramadân verpasst hat. Sie sagen außerdem, dass freiwilliges Fasten in solchen Fällen nicht zählt, auch wenn es ausreichend Zeit gibt das Pflichtfasten nachzuholen. Man muss also das Pflichtfasten solange vorziehen, bis man es nachgeholt hat.





 





 





 





Verbreitete Bid’âs (nicht islamkonforme Neuerungen) an Âschûrâ





 





 





 





Ibn Taimiya  Allah   erbarme sich seiner  wurde über die Dinge gefragt, die Menschen an Âschûrâ tun, wie bspw. Kajal auftragen, die rituelle Ganzkörperwaschung verrichten (Ghusl), Henna auftragen, sich gegenseitig die Hände schütteln, Getreide kochen, feiern usw. Man fragte ihn, ob irgendeine dieser Handlungen vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  in einer authentischen Überlieferung berichtet wurde oder nicht? Und wenn nichts dergleichen in einem authentischen Hadîth überliefert wurde, wären diese Handlungen dann eine Bid’a oder nicht? Gibt es irgendeine Grundlage für die Taten einiger Menschen, wie etwa das Trauern und Weinen, Preisen und Jammern, fanatische Rezitation und das Zerreißen der eigenen Gewänder?





 





 





 





Seine Antwort war: „Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Welten. Nichts dergleichen wurde in einer authentischen Überlieferung vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  oder von seinen Gefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein berichtet. Kein Imâm der Muslime unterstützte oder empfahl solche Dinge, weder die vier Imâme, noch andere. Kein vertrauenswürdiger Gelehrter hat dergleichen berichtet, weder vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , noch von den Gefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein oder den Tâbi’ûn (Schüler der Gefährten); weder in einem authentischen, noch in einem schwachen Bericht; weder in den Sahîh-Büchern, noch in den Sunna-Werken oder in den Musnads. Kein Hadîth dieser Art war in den ersten Jahrhunderten bekannt, doch einige der späteren Überlieferer berichteten Überlieferungen, wie die folgende: »Wer immer am Tag von Âschûrâ Kajal auf seine Augen aufträgt, wird in diesem Jahr nicht unter Augenkrankheiten leiden, und wer immer am Tag von Âschûrâ ein Bad nimmt, wird in diesem Jahr nicht krank« usw. Sie berichteten auch eine erfundene Überlieferung, die fälschlicherweise dem Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  zugeschrieben wird und wie folgt lautet: »Wer immer am Tag von Âschûrâ großzügig zu seiner Familie ist, dem wird Allâh das restliche Jahr großzügig sein.« Dem Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  solche Worte zuzuschreiben ist eine schwerwiegende Sünde.“





 





 





 





Wir bitten Allâh darum, uns zu Befolgern der Sunna Seines edlen Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  zu machen, uns den Islam leben zu lassen und gläubig zu sterben. Möge Er uns helfen das zu tun, was Er liebt und was Ihm gefällt. Wir bitten Ihn uns zu stärken, damit wir Seiner gedenken, Ihm dankbar sein können und Ihn ordnungsgemäß anbeten. Möge Er unsere guten Taten annehmen! Möge Er uns zu den Frommen und Allâh Fürchtenden machen! Âmîn!





 



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