Das Thema der Gleichheit der Geschlechter ist wichtig, relevant und aktuell. Debatten und Schriften über dieses Thema werden immer mehr und vielfältiger in ihren Perspektiven. Die islamische Perspektive zu diesem Thema ist die, die von Nicht-Muslimen und Muslimen gleichermaßen am wenigsten verstanden und am häufigsten missinterpretiert wird. Dieser Artikel soll eine kurze und authentische Beleuchtung dessen liefern, welche Stellung der Islam in dieser Hinsicht einnimmt.
Frauen in alten Zivilisationen
Um den Status von Frauen wirklich zu verstehen, den der Islam ihnen verliehen hat, muss man ihn mit anderen Rechtssystemen vergleichen, die heute existieren und die in der Vergangenheit existiert haben.
(1) Das indische System: Es wird in der Encyclopedia Britannica, 1911, festgestellt: “In Indien war Unterwerfung ein grundsätzliches Prinzip. Tag und Nacht müssten Frauen von ihren Beschützern in einem Zustand der Abhängigkeit gehalten werden, sagt Manu. Das Erbgesetz war agnatisch, das bedeutet, es wurde absteigend den Männern vererbt, unter Ausschluss der Frauen.” In hinduistischen Schriften sieht die Beschreibung einer guten Ehefrau folgendermaßen aus: “eine Frau, deren Verstand, Sprache und Körper in einem Zustand der Unterwürfigkeit gehalten wird, erreicht in dieser Welt hohes Ansehen und in der nächsten denselben Aufenthalt wie ihr Ehemann.” (Mace, Marriage East and West).
(2) Das griechische System: In Athen ging es den Frauen nicht besser als in Indien oder in Rom. “Athenische Frauen waren immer minderwertig, dem Mann unterworfen – entweder ihrem Vater, ihrem Bruder oder einigen ihrer männlichen Verwandten.” (Allen, E. A., History of Civilization). Ihr Einverständnis zu einer Eheschließung wurde nicht allgemein für nötig gehalten und “sie war verpflichtet, sich den Wünschen ihrer Eltern zu fügen und erhielt von ihnen ihren Ehemann und Herrn, auch wenn er ihr fremd war.” (Vorige Quelle)
(3) Das römische System: Eine römische Ehefrau wurde von einem Historiker beschrieben als: “ein Baby, eine Minderjährige, ein Mündel, eine Person, die unfähig ist, etwas nach ihrem eigenen Geschmack auszuführen, eine Person, die kontinuierlich unter der Aufsicht und der Vormundschaft ihres Ehemanns steht.” (Vorige Quelle). In The Encyclopedia Britannica, 1911, finden wir eine Zusammenfassung der gesetzlichen Stellung von Frauen in der römischen Zivilisation: “Im römischen Gesetz war eine Frau selbst für die historische Zeit vollständig abhängig. Wenn sie heiratete, gingen sie und ihr Besitz in die Macht ihres Ehegatten über…die Ehefrau war der erworbene Besitz ihres Ehegatten und wie ein erworbener Sklave nur zu seinem Nutzen. Eine Frau konnte keinerlei bürgerlichen oder öffentlichen Ämter ausüben… sie konnte kein Zeuge, Bürge, Vormund oder Kurator sein; sie konnte nicht adoptieren oder adoptiert werden oder ein Testament oder einen Vertrag abschließen.”
(4) Das skandinavische System: Unter den skandinavischen Rassen waren Frauen: “Unter ständiger Vormundschaft, seien sie verheiratet oder unverheiratet. Sogar im Kodex von Christian V, am Ende des 17.Jahrhunderts, wurde noch verordnet, dass wenn eine Frau ohne die Zustimmung ihres Vormundes heiratete, dieser wenn er dies wünschte, ihre Waren während ihres Lebens verwalten und nutzen dürfe.” (The Encyclopedia Britannica, 1911).
(5) Das britische System: In Britannien wurde das Recht einer verheirateten Frau auf den Besitz von Eigentum bis ins späte 19.Jahrhundert hinein nicht anerkannt. “Durch eine Reihe von Verordnungen beginnend mit der Married Women’s Property Act 1870, ergänzt 1882 und 1887, erzielten verheiratete Frauen das Recht, Eigentum zu erwerben und Verträge abzuschließen, auf einer Stufe mit Jungfern, Witwen und Geschiedenen.” (Encyclopedia Britannica, 1968). In Frankreich wurde das französische Gesetz erst 1938 derart ergänzt, dass Frauen die Berechtigung, Verträge abzuschließen, zuerkannt wurde. Eine verheiratete Frau musste allerdings immer noch die Erlaubnis ihres Ehemannes einholen, bevor sie ihren eigenen Besitz weggeben durften.
(6) Im mosaischen (jüdischen) Gesetz: Die Frau wird verlobt. Dieses Konzept erklärend, sagt die Encyclopedia Biblica, 1902: “Eine Frau zu verloben bedeutet einfach, Besitz an ihr zu erwerben, indem ein Kaufpreis gezahlt wird; eine Braut ist ein Mädchen, für das der Kaufpreis gezahlt worden ist.” Aus gesetzlicher Sicht ist das Einverständnis des Mädchens für die Gültigkeit ihrer Eheschließung nicht notwendig. “Das Einverständnis des Mädchens ist nicht nötig, und der Bedarf dessen wird nirgendwo in den Gesetzen vorgeschlagen.” (Vorige Quelle). Was das Recht auf Scheidung angeht, lesen wir in der Encyclopedia Biblica: “Die Frau ist das Eigentum des Mannes, sein Recht, sie scheiden zu lassen, folgt als selbstverständlich.” Das Recht auf Scheidung besitzt nur der Mann, wie The Encyclopedia Britannica, 1911, feststellt: “Im mosaischen Gesetz war die Scheidung ein Privileg des Ehemannes… ”
(7) Die christliche Kirche: die Einstellung der christlichen Kirche bis in die letzten Jahrhunderte scheint durch das mosaische Gesetz und durch die Denkströmungen der zeitgenössischen Kulturen beeinflusst gewesen zu sein. In ihrem Buch Marriage East and West, schrieben David und Vera Mace: “Lasst uns nicht annehmen, dass unser christliches Erbe frei von derartigen geringschätzigen Urteilen sei. Es ist nur schwer irgendwo eine Sammlung von mehr degradierenden Anspielungen auf das weibliche Geschlecht zu finden, als bei den frühen Kirchenvätern. Lecky, der berühmte Historiker, spricht von: ‘diese heftigen Andeutungen, die so auffällig und grotesk einen Teil der Schriften der Väter bilden… stellen die Frau als Tür zur Hölle dar, als Mutter allen menschlichen Übels. Sie sollte sich schämen bei dem bloßen Gedanken daran, eine Frau zu sein. Sie sollte in ständiger Buße leben aufgrund der Flüche, die sie dieser Welt eingehandelt hat. Sie sollte sich ihres Kleides wegen schämen, weil es eine Erinnerung an ihren Fall ist. Sie sollte sich besonders ihrer Schönheit wegen schämen, denn sie ist das mächtigste Werkzeug des Teufels.’ Einer der auffälligsten Angriffe auf Frauen ist der von Tertullian: ‘Wisst ihr denn nicht, dass jede von euch eine Eva ist? Der Satz von Gott auf dieses Geschlecht in euren Leben dieser Zeit; die Schuld muss notwendigerweise auch leben. Ihr seid das Tor des Teufels; ihr seid die Entweiher des verbotenen Baumes; ihr seid die ersten Verräter des göttlichen Gesetzes; ihr seid es, die ihr denjenigen verfolgt, den der Teufel nicht angreifen konnte.’ Die Kirche hat nicht nur den minderwertigen Status der Frauen bestätigt, sie hat ihnen auch ihre Rechte genommen, die sie zuvor genossen hatten.”
Fundamente von spiritueller und menschlicher Gleichheit im Islam
Inmitten der Dunkelheit, die die Welt umschlang, hallte die göttliche Offenbarung in der weiten Wüste Arabiens im siebten Jahrhundert mit einer frischen, edlen und universellen Botschaft an die Menschheit wieder, die nachfolgend beschrieben wird.
(1) Nach dem Heiligen Qur´an haben Männer und Frauen dasselbe menschliche spirituelle Wesen:
“O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch erschaffen hat aus einem einzigen Wesen und aus ihm erschuf Er seine Gattin, und aus den beiden ließ Er viele Männer und Frauen entstehen...” (Quran 4:1, siehe auch 7:189, 42:11, 16:72, 32:9, und 15:29)
(2) Gott hat beide Geschlechter mit angeborener Würde ausgestattet und Männer und Frauen gemacht, alle zusammen als Statthalter Gottes auf der Erde. (siehe im Quran 17:70 und 2:30).
(3) Der Qur´an macht die Frau nicht für den “Sündenfall” verantwortlich, und er sieht auch nicht die Schwangerschaft und die Geburt von Kindern als Strafe für das „Essen von dem verbotenen Baum“. Im Gegenteil, der Qur´an beschreibt Adam und Eva als gleich verantwortlich für ihre Sünde im Garten und schiebt nirgends die Schuld auf Eva allein. Sie beide haben bereut und ihnen beiden wurde vergeben (siehe den Quran 2:36-37 und 7:19-27). In der Tat wird Adam in einem Vers (Quran 20:121) sogar besonders getadelt. Der Qur´an schätzt die Schwangerschaft und die Geburt von Kindern als genügend Gründe für die Liebe und den Respekt, die den Müttern von ihren Kindern zustehen. (Quran 31:14 und 46:15).
(4) Männer und Frauen haben dieselben religiösen und moralischen Pflichten und Verantwortungen zu erfüllen. Jedes menschliche Wesen muss für die Konsequenzen seines oder ihres Handelns einstehen.
“Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verlorengehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen....” (Quran 3:195, siehe auch 74:38, 16:97, 4:124, 33:35, und 57:12)
(5) Der Qur´an ist ziemlich deutlich, was die Überlegenheit oder Unterlegenheit irgendeines Menschen angeht, sei er männlich oder weiblich. Die einzige Grundlage für die Überlegenheit einer Person gegenüber einer anderen sind Frömmigkeit und Rechtschaffenheit und nicht Geschlecht, Farbe oder Nationalität. (siehe im Quran 49:13).
Der wirtschaftliche Aspekt der Frau im Islam
(1) Das Recht, persönliches Eigentum zu besitzen: der Islam hat ein Recht verordnet, dessen die Frau sowohl vor als auch nach dem Islam (sogar bis in dieses Jahrhundert hinein) beraubt gewesen ist, das Anrecht auf unabhängiges Eigentum. Das islamische Gesetz erkennt die vollen Eigentumsrechte von Frauen vor und nach der Heirat an. Sie können kaufen, verkaufen oder ihr Eigentum nach Wunsch verleihen. Aus diesem Grund können muslimische Frauen ihre Mädchennamen nach der Heirat behalten (und in der Tat haben sie dies traditionell getan), als Zeichen ihrer unabhängigen Eigentumsrechte und als Rechtspersonen.
(2) Finanzielle Sicherheit und Erbrecht: Finanzielle Sicherheit wird Frauen gewährt. Sie haben ein Anrecht auf Hochzeitsgeschenke ohne Begrenzung und darauf, gegenwärtiges und zukünftiges Eigentum und Einkommen zu behalten und für ihre eigene Sicherheit zu verwenden, auch nach der Heirat. Keine verheiratete Frau ist verpflichtet, irgendeinen Anteil ihres Eigentums und ihres Einkommens für den Haushalt zu geben. Der Frau steht ebenfalls volle finanzielle Unterstützung während der Ehe und während der „Wartezeit“ (Idda) im Fall einer Scheidung oder als Witwe zu. Einige Rechtsgelehrten fordern zusätzlich ein Jahr lang Unterstützung für geschiedene oder verwitwete Frauen (oder bis sie wieder heiraten, wenn die Hochzeit stattfindet, bevor das Jahr vorbei ist). Eine Frau, die ein Kind aus der Ehe hat, hat ein Anrecht auf Unterstützung von dem Vater des Kindes. Allgemein wird einer muslimischen Frau in allen Lebensstadien als Tochter, Ehefrau, Mutter oder Schwester, Unterstützung garantiert. Die finanziellen Vorteile, die Frauen in einer Ehe gewährt werden und nicht den Männern, haben eine soziale Berechtigung in den Bestimmungen, die im Qur´an festgelegt sind, in den Gesetzen über das Erbrecht, die den Männern in den meisten Fällen doppelt soviel zusprechen wie den Frauen. Männer erben nicht immer mehr, manchmal erbt auch eine Frau mehr als ein Mann. In Fällen, wo die Männer mehr erben, sind sie finanziell für ihre weiblichen Verwandten verantwortlich: für ihre Frauen, Töchter, Mütter und Schwestern. Frauen erben weniger, aber sie behalten ihren Anteil für Investitionen und finanzielle Absicherung ohne irgendeine gesetzliche Verpflichtung, einen Teil davon abzugeben, nicht einmal für ihre eigene Versorgung (Essen, Kleidung, Wohnen, Medikamente, usw.). Es soll hier darauf hingewiesen werden, dass vor dem Islam die Frauen selbst manchmal die Objekte der Hinterlassenschaft gewesen waren (siehe im Quran 4:19). In einigen westlichen Ländern wurde auch nach der Ankunft des Islam der gesamte Nachlass des Verstorbenen seinem / ihrem ältesten Sohn gegeben. Der Qur´an gibt allerdings ganz deutlich zu verstehen, dass sowohl Männer als auch Frauen einen gewissen Anteil an der Hinterlassenschaft ihrer verstorbenen Eltern oder nahen Verwandten besitzen. Gott sagt:
“Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu. Sei es wenig oder viel. (Das gilt) als vorgeschriebener Anteil.” (Quran 4:7)
(3) Arbeit: Was Frauen angeht, die eine Arbeit suchen, sollte zuerst erwähnt werden, dass der Islam ihre Rolle in der Gesellschaft in erster Linie als Mutter und Ehefrau sieht. Weder Hausmädchen noch Babysitter können die Stelle der Mutter als Erzieher eines aufrechten, komplexfreien und gut erzogenen Kindes ersetzen. So eine edle und vitale Rolle, welche im Großen die Zukunft von Nationen gestaltet, kann nicht als Müßiggang betrachtet werden. Trotzdem gibt es keine Bestimmung im Islam, die den Frauen verbieten würde zu arbeiten, wenn dafür Bedarf besteht, besonders in Bereichen, die zu ihrem Wesen passen und in denen die Gesellschaft sie am meisten braucht. Beispiele für solche Beschäftigungen sind Pflegen, Lehren (besonders von Kindern), Medizin, sowie soziale und wohltätige Arbeiten.
Der soziale Aspekt von Frauen im Islam.
A) Als Tochter:
(1) Der Qur´an beendete die grausamen Praktiken der Ermordung von Mädchen, die vor dem Islam praktiziert wurde. Gott sagt:
“…und wenn das lebendig begrabene Mädchen gefragt wird: "Für welch ein Verbrechen wurdest du getötet?” (Quran 81:8-9)
(2) Der Qur´an ging noch weiter und tadelte die Gewohnheit einiger Eltern, die, wenn sie die gute Nachricht von einem neugeborenen Mädchen anstelle eines Jungen hörten, abweisend reagierten. Gott sagt:
“Und wenn einem von ihnen die Nachricht von (der Geburt) einer Tochter überbracht wird, so verfinstert sich sein Gesicht, und er unterdrückt den inneren Schmerz. Er verbirgt sich vor den Leuten aufgrund der schlimmen Nachricht, die er erhalten hat: Soll er sie behalten trotz der Schande, oder (soll er sie) in der Erde verscharren? Wahrlich, übel ist, wie sie urteilen!” (Quran 16:58-59)
(3) Eltern sind verpflichtet, ihre Töchter zu unterstützen und gerecht zu ihnen zu sein. Der Prophet Muhammad, Gottes Segen und Frieden seien mit ihm, sagte: “Wer zwei Töchter aufzieht bis sie reif sind, der und ich werden am Tag des Gerichts kommen wie diese (und er zeigte seine Finger neben einander).”
(4) Ein wesentlicher Aspekt der Erziehung der Töchter, der ihre Zukunft erheblich beeinflusst, ist die Ausbildung. Ausbildung ist nicht nur ein Recht sondern eine Verantwortung für alle Männer und Frauen. Der Prophet Muhammad sagte: “Wissen zu Erlangen ist für jeden Muslim eine Verpflichtung.” Das Wort „Muslim“ umfasst hier sowohl Männer als auch Frauen.
(5) Der Islam verlangt keine Beschneidung von Frauen und ermutigt auch nicht dazu. Auch wenn sie vielleicht von einigen Muslimen in bestimmten Teilen Afrikas praktiziert wird, wird sie dort ebenfalls von anderen Menschen gemacht, darunter auch von Christen, das zeigt, dass es sich hier um einen lokalen Brauch handelt.
B) Als Ehefrau:
(1) Ehe basiert im Islam auf gegenseitigem Frieden, Liebe und Zuneigung und dient nicht nur dem Befriedigen des menschlichen Sexualbedürfnisses. Zu den eindrucksvollsten Versen des Qur´an über die Ehe gehören folgende:
“Und unter Seinen Zeichen ist dies, dass Er Gattinnen für euch aus euch selber schuf, auf dass ihr Frieden bei ihnen fändet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Hierin liegen wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt.” (Quran 30:21, siehe auch 42:11 und 2:228)
(2) Die Frau hat das Recht, Heiratsanträge anzunehmen oder abzulehnen. Gemäß dem islamischen Gesetz dürfen Frauen nicht dazu gezwungen werden, gegen ihren Willen irgendjemanden zu heiraten.
(3) Der Ehemann ist für den Unterhalt, den Schutz und die allgemeine Führung der Familie verantwortlich, im Rahmen von Beratung (siehe Quran 2:233) und Freundlichkeit (siehe Quran 4:19). Die unterstützende und ergänzende Art der Rolle von Ehemann und Ehefrau bedeutet nicht, dass einer dem anderen unterworfen wäre. Der Prophet Muhammad wies die Muslime in bezug auf ihre Frauen an: “Ich befehle euch, gut zu den Frauen zu sein.” Und “Die Besten von euch sind diejenigen, die am besten zu ihren Frauen sind.” Der Qur´an ermahnt die Ehemänner, freundlich und rücksichtsvoll zu ihren Frauen zu sein, auch wenn die Ehefrau in der Gunst ihres Ehemannes sinkt oder bei ihm Abneigung hervorruft:
“...Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Gott reiches Gut gelegt hat.” (Quran 4:19)
Es war ebenfalls eine Handlungsweise der Araber vor dem Islam, dass es einem Stiefsohn erlaubt war, nach dem Tod seines Vaters dessen Witwen zu erben, denn sie gehörten zum Nachlass des Verstorbenen. (siehe Quran 4:19).
(4) Sollte es zu ehelichen Streitigkeiten kommen, ermutigt der Qur´an die Paare, diese unter sich in Gerechtigkeit und Güte zu lösen. Tatsächlich beschreibt der Qur´an einen aufgeklärten Schritt und eine weise Annäherung für Ehemann und Ehefrau zur Lösung andauernder Konflikte in ihrem Eheleben. In dem Fall, dass der Streit nicht gerecht zwischen Ehemann und Ehefrau gelöst werden kann, schreibt der Qur´an eine Intervention durch die Familien beider Teile zugunsten der beiden Ehegatten vor. (siehe Quran 4:35).
(5) Scheidung ist ein letzter Ausweg, erlaubt, aber nicht gefördert, denn der Qur´an schätzt die Bewahrung des Glaubens und der Rechte des Einzelnen – des Mannes und der Frau gleichermaßen – auf Glückseligkeit. Formen der Auflösung einer Ehe schließen eine Verabschiedung in beiderseitigem Einverständnis, auf Initiative des Ehemannes, auf Initiative der Ehefrau (wenn dies Teil ihres Ehevertrags war), auf eine gerichtliche Entscheidung hin durch die Initiative der Ehefrau (wenn ein legitimer Grund besteht) und auf Initiative der Ehefrau ohne Grund, unter der Bedingung dass sie ihre Hochzeitsgabe an ihren Ehemann zurückgibt. Wenn die Fortführung der ehelichen Beziehung aus irgendeinem Grund unmöglich ist, werden die Männer trotzdem noch aufgefordert, ein gütiges Ende dafür zu suchen. Der Qur´an sagt über solche Fälle:
“Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlasst sie in gütiger Weise.” (Quran 2:231, siehe auch 2:229 und 33:49)
(6) Polygynie mit dem Islam zu verknüpfen, als wäre sie von ihm eingeführt worden oder als wäre es nach seinen Lehren die Norm, ist einer der hartnäckigsten Mythen, die in der westlichen Kultur und den westlichen Medien bewahrt werden. Polygynie existierte in fast allen Nationen und wurde selbst im Judentum und im Christentum bis in die letzten Jahrhunderte hinein nicht eingeschränkt. Der Islam hat die Polygynie nicht geächtet, wie es viele andere Völker und religiöse Gemeinschaften es getan haben; sondern er hat sie reguliert und eingeschränkt. Sie ist nicht nötig, sondern einfach unter bestimmten Bedingungen erlaubt (siehe Quran 4:3). Das Ziel des Gesetzes besteht, angesichts der Zeit seiner Offenbarung, darin, mit individuellen und kollektiven Eventualitäten, die von Zeit zu Zeit auftreten können, umzugehen (d.h. mit einem Ungleichgewicht in der Zahl der Männer und Frauen aufgrund von Kriegen) und eine moralisch einwandfreie, praktische und menschenwürdige Lösung für die Probleme von Witwen und Waisen zu liefern.
C) Als Mutter:
(1) Der Qur´an erhebt die Güte zu den Eltern (besonders den Müttern gegenüber) auf einen Status, der an zweiter Stelle nach dem Gottesdienst kommt:
“Und dein Herr hat befohlen: "Verehrt keinen außer Ihm und (erweist) den Eltern Güte. Wenn ein Elternteil oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sage dann nicht "Pfui!" zu ihnen und fahre sie nicht an, sondern sprich zu ihnen in ehrerbietiger Weise. Und senke für sie in Barmherzigkeit den Flügel der Demut und sprich: "Mein Herr, erbarme Dich ihrer (ebenso mitleidig), wie sie mich als Kleines aufgezogen haben.’” (Quran 17:23-24, siehe auch 31:14, 46:15, und 29:8)
(2) Selbstverständlich hat der Prophet Muhammad dieses Verhalten für seine Anhänger festgelegt, wodurch er den Müttern einen unvergleichlichen Status in den menschlichen Beziehungen zusprach. Ein Mann kam zum Propheten Muhammad und sagte: “O Gesandter Gottes! Wer von den Menschen hat das größte Anrecht auf meine gute Gesellschaft?” Der Prophet antwortete: “Deine Mutter.” Der Mann sagte: “Wer dann?” Der Prophet antwortete: “Dann deine Mutter.” Der Mann fragte weiter: “Wer dann?” Der Prophet antwortete: “Dann deine Mutter.” Der Mann fragte wieder: “Wer dann?” Der Prophet sagte: “Dann dein Vater.”
D) Als Schwester im Glauben (allgemein):
(1) Gemäß der Aussage des Propheten Muhammad: “Frauen sind nur die schaqa’iq (Zwillingshälften) der Männer.” Diese Aussage ist eine tiefgründige Bemerkung, die in direktem Zusammenhang mit dem Thema der Geschlechtergleichheit steht. Wenn man die erste Bedeutung des arabischen Wortes schaqa’iq, “Zwillingshälften”, nimmt, bedeutet dies, dass die Männer eine Hälfte der Gesellschaft ausmachen, während die Frauen die zweite Hälfte bilden. Wenn man die zweite Bedeutung, „Schwestern“ wählt, deutet dies auf das gleiche hin.
(2) Der Prophet Muhammad lehrte allgemein Güte, Fürsorge und Respekt den Frauen gegenüber: “Ich befehle euch, gut zu den Frauen zu sein.” Es ist von Bedeutung, dass eine derartige Anweisung des Propheten eine seiner letzten Befehle und Erinnerungen auf seiner Abschiedspilgerreise kurz vor seinem Ableben gewesen ist.
(3) Scham und soziale Interaktion: Die Parameter für richtige Schamhaftigkeit von Männern und Frauen (was Kleidung und Verhalten angeht) basieren auf Quellen aus der Offenbarung (Qur´an und Aussagen des Propheten) und als solche werden sie von gläubigen Männern und Frauen als Richtlinien göttlichen Ursprungs mit legitimen Zielen und göttlicher Weisheit dahinter angesehen. Es handelt sich dabei nicht um von Männern eingeführte oder gesellschaftlich auferlegte Einschränkungen. Es ist interessant, dass Frauen sogar in der Bibel ermutigt wurden, ihre Köpfe zu bedecken. “Will sie sich nicht bedecken, so schneide man ihr das Haar ab. Nun es aber übel steht, dass ein Weib verschnittenes Haar habe und geschoren sei, so lasset sie das Haupt bedecken.” (1 Korinther 11:6).
Der gesetzliche und politische Aspekt von Frauen im Islam
(1) Gleichheit vor dem Gesetz: beiden Geschlechtern steht Gleichheit vor dem Gesetz und an den Gerichtshöfen zu. Gerechtigkeit ist nicht vom Geschlecht abhängig (siehe Quran 5:38, 24:2, und 5:45). Frauen sind in finanziellen und anderen Angelegenheiten unabhängige Rechtspersonen.
(2) Teilnahme am sozialen und politischen Leben: Die allgemeine Regel im gesellschaftlichen und politischen Leben ist die Beteiligung und Zusammenarbeit von Männern und Frauen in öffentlichen Angelegenheiten (siehe Quran 9:71). Es gibt genügend historische Beweise für die Beteiligung von muslimischen Frauen an der Wahl ihrer Führer, an öffentlichen Angelegenheiten, an der Gesetzgebung, an Verwaltungspositionen, an der Gelehrsamkeit und am Lehren und sogar auf dem Schlachtfeld. Derartige Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben wurde betrieben, ohne dass die Teilnehmenden die ergänzenden Prioritäten beider Geschlechter aus dem Blick verloren und ohne die islamischen Richtlinien der Schamhaftigkeit und der Werte zu übertreten.
Schlussfolgerung
Der Status, den nicht-muslimische Frauen in den letzten Epoche erreicht haben, wurde nicht aufgrund der Güte der Männer oder durch einen natürlichen Prozess erreicht. Er wurde eher erreicht durch einen langen Kampf und Opfer seitens der Frauen und nur weil die Gesellschaft ihren Beitrag und ihre Arbeitskraft benötigte, vor allem während der beiden Weltkriege und aufgrund Eskalation des technologischen Wandels. Wohingegen im Islam ein solcher gerechter und würdevoller Status festgelegt ist, nicht weil er die Umwelt des siebten Jahrhunderts wiederspiegelt und nicht weil er unter der Drohung oder dem Druck der Frauen und deren Organisationen entstanden ist, sondern eher aufgrund der angeborenen Wahrheit.
Wenn dies auf irgendetwas hinweist, dann auf den göttlichen Ursprung des Qur´an und die Wahrhaftigkeit der Botschaft des Islam, die im Gegensatz zu den menschlichen Philosophien und Ideologien weit davon entfernt war, von der menschlichen Umwelt auszugehen; eine Botschaft, die solche menschlichen Prinzipien aufstellte, die weder im Laufe der Zeit veralteten noch in Zukunft veraltet sein werden. Schließlich handelt es sich um die Botschaft des Allerweisesten und Allwissenden Gottes, dessen Weisheit und Wissen das menschliche Denken und den Fortschritt bei Weitem übertreffen.