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WAS MAN ÜBER DIE RITUELLE 36


REINHEIT WISSEN MUSS


dies aussagt. Und in allen richtigen (gesunden) Hadithen über die rituelle


Gebetswaschung des Gesandten Allahs ( ) hat er seinen Hals nicht benetzt.


Unvollständige rituelle Gebetswaschung. Der Gesandte Allahs ( )


“sah einen betenden Mann, der auf seinem Fuß einen trockenen


Fleck (so groß wie ein Dirham) hatte. Der Prophet ( ) wies ihn dazu


an, die Gebetswaschung und das Gebet zu wiederholen.” (Sunan Abu


Dawud,Hadith Nr.175)


Die rituelle Gebetswaschung zu vollziehen, wenn man bereits im


Zustand der rituellen Gebetswaschung (Wudu‘) ist, ohne dass ein


Pflicht-Gebet (Fard) dazwischen liegt.


Die Vermehrung der Anzahl der zu waschenden Glieder oder das


Waschen der Glieder mehr als dreimal. Das ist gegen das, was der


Gesandte Allahs ( ) befohlen hat. Denn er sagte:


“Wer in dieser unserer Sache etwas neu begründet, was nicht dazu


(gehört), ist abzuweisen.” (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.2550)


Manche Menschen glauben, dass wenn man die rituelle


Gebetswaschung (Wudu‘) verrichtet hat und auf den Körper oder die


Kleidung eine rituell unreine Substanz (an-Nadschasa) kommt, es dann


nicht ausreicht, die unreine Substanz zu beseitigen. Vielmehr denken sie,


dass man die rituelle Gebetswaschung (Wudu‘) wiederholen muss. Das


ist falsch; man muss nur das, was auf dem Körper oder der Kleidung ist,


waschen. Und damit ist seine rituelle Gebetswaschung (Wudu‘) gültig,


weil nichts passiert ist, das die Gebetswaschung (Wudu‘) bricht.


Manche Muslime vernachlässigen es, das ganze Gesicht während


der rituellen Gebetswaschung (Wudu‘) zu waschen, insbesondere die


Gesichtsteile nahe den Ohren. Es muss das ganze Gesicht vollkommen


gewaschen werden.


Manche muslimische Frauen, säubern ihre Babys (Windelwechsel)


im Zustand der rituellen Gebetswaschung. Dann beten sie mit dieser


rituellen Gebetswaschung (Wudu‘), obwohl sie schon dadurch


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annulliert wurde, indem sie mit bloßen Händen das Geschlechtsteil des


Kindes berührt haben.


Manche muslimische Frauen haben lackierte Fingernägel; dies ist


eine Schicht, die das Wasser daran hindert, die Nägel zu erreichen.


Die rituelle Gebetswaschung (Wudu‘) mit lackierten Nägeln ist nicht


gültig, somit auch das Gebet. Sie muss das Gebet wiederholen. Dies


ist für jeden Teil des Körpers gültig, den das Wasser, ohne islamisch


akzeptablen Grund, nicht erreicht hat.


Manche glauben, dass man das Geschlechtsteil vor jeder Gebetswaschung


waschen muss. Das ist nicht richtig; dies ist ein Muss für diejenigen, die


Stuhlgang hatten oder uriniert haben. Bei Windabgang oder nach dem


Schlaf muss das Geschlechtsorgan nicht gewaschen werden, vielmehr


kann man sofort mit der rituellen Gebetswaschung (Wudu‘) beginnen.


Manche glauben, dass das Berühren des Geschlechtsorganes eines


männlichen Tieres, die rituelle Gebetswaschung (Wudu‘) annulliert.


Schaikh Al-Islam bin Taimiyah (Rahimahu Allah) sagte: Die Berührung


des Geschlechtsorganes eines Tieres, ob lebendig oder tot, annulliert die


rituelle Gebetswaschung (Wudu‘) nicht.


ISLAMISCHE RECHTSSPRÜCHE


(FATAWY) IN BEZUG AUF DIE RITUELLE


GEBETSWASCHUNG (WUDU‘)


Frage 1: Wenn jemand seine rituelle Gebetswaschung (Wudu‘)


verrichtet hat und nach Beginn des Gebets das Gefühl hat, dass etwas


ausgetreten ist; annulliert dies sein Gebet?


Antwort 1: Nur das Gefühl annulliert die rituelle Gebetswaschung


(Wudu‘) nicht. Es ist nicht erlaubt, das Pflichtgebet (Fard) zu


unterbrechen, nur wenn man Zweifel hat.


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REINHEIT WISSEN MUSS


Es wird vom Gesandten Allahs ( ) berichtet, dass er über einen Mann


befragt wurde, dem es während dem Gebet so vorkam, als ob er seine


rituelle Gebetswaschung durch den Hadath verloren hätte:


“Wer immer so etwas erlebt, der soll das Gebet nicht verlassen,


bis er ein Geräusch hört oder Windabgang verspürt.” (Sahih Al-


Bukhari,Hadith Nr.175)


“Aber wenn er sicher ist, dass der Urin aus dem Glied ausgetreten ist,


dann ist seine rituelle Gebetswaschung (Wudu‘) annulliert und er muss


Istenjaa machen. Es sei denn er hat Harndrang; dies annulliert sein


Gebet nicht, solange er das befolgt was ihm befohlen wurde. (Al-Fatawy


Al-Kubra, von Schaikh Al-Islam bin Taimiyah, Tahar Buch Seite 281)


Frage 2: Wenn ein Mann seine Frau küsst oder sie umarmt und es tritt


Madhi (Vorflüßigkeit) hinaus, muss er die rituelle Gebetswaschung


(Wudu‘) verrichten?


Antwort 2: Damit ist die rituelle Gebetswaschung (Wudu‘) annulliert,


deshalb muss er dies wiederholen. Auch muss er/sie das Geschlechtsorgan


vor der rituellen Gebetswaschung waschen. (Al-Fatawy Al-Kubra, von Schaikh


Al-Islam bin Taimiyah, Tahar Buch Seite 294)


Frage 3: Wenn einem Mann dauernd Eiter aus dem Penis austritt; ist


sein Gebet gültig?


Antwort 3: Er darf sein Gebet deshalb nicht unterbrechen und soll beten


so gut er kann. Wenn die rituell unreine Substanz (an-Nadschasa) bleibt,


soll er in dieser Situation beten, nachdem er seine rituelle Gebetswaschung


(Wudu‘) vollzogen hat. Wenn aber die rituell unreine Substanz (an-


Nadschasa) während des Gebets austritt, soll er eine Einlage benutzen,


damit dies nicht hinauskommt (die Kleidung verschmutzt). (Al-Fatawy Al-


Kubra, von Schaikh Al-Islam bin Taimiyah, Tahara Buch Seite 310)


Frage 4: Ersetzt die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) die rituelle


Gebetswaschung (Wudu‘)?


Antwort 4: Wer eine rituelle Ganzwaschung (Ghusl) machen muss, dem


ist es erlaubt, die rituelle Gebetswaschung (Wudu‘) davor zu verrichten,


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d.h., man verrichtet die rituelle Gebetswaschung (Wudu‘) zuerst, dann


kann man die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) verrichten. Man soll beim


Waschen das Geschlechtsorgan nicht berühren! Wenn man fertig ist,


wird dies als Ersatz für die rituelle Gebetswaschung (Wudu‘) gezählt.


(Fatawy Islamiah für Majmuat Al-Ulamaa , Buch Seite 191)


DIE RITUELLE BENETZUNG VON SCHUHEN


UND SOCKEN (AL-MASH)


Es gibt viele vielfach überlieferte Hadithe (Mutawatir), welche die


Benetzung von Schuhen erlauben. Ein starker Hadith von diesen, ist der


Hadith von Hamam bin Al-Hareth, der sagte:


“Ich sah, dass Jarir bin Abdullah urinierte und anschließend die


rituelle Gebetswaschung (Wudu‘) vornahm, wobei er über seine


Schuhe strich, aufstand und dann betete. Als er darüber gefragt


wurde, sagte er: Ich sah, dass der Prophet ( ) genauso verfuhr.”


(Sahih Al-Bukhari,Hadith Nr.380)


Die Benetzung von Schuhen oder Socken, die in einem rituell reinen


Zustand angezogen wurden, ist besser, als dass man sie auszieht und die


Füße wäscht. Im Hadith von Al-Mughira bin Schu`ba wird berichtet:


“Eines nachts war ich mit dem Gesandten Allahs ( ) unterwegs.


Er fragte mich: “Hast du Wasser dabei? ” Ich antwortete: „Ja“.


Dann stieg er von seinem Kamel ab und entfernte sich, bis er nicht


mehr zu sehen war. Dann kam er und ich habe ihm Wasser aus dem


Krug gegossen, womit er sein Gesicht wusch. Er holte seine Arme


durch seinen Mantel (Jubbah), der aus Wolle war, raus. Er wusch


sie und strich über seinen Kopf. Als ich mich niederbeugen wollte,


um ihm die Schuhe auszuziehen, sagte er: “Lass sie an, ich habe sie


angezogen, als ich rituell rein war (mit Wudu‘). Dann strich er (mit


nassen Händen) über sie.” (Sahih Muslim,Hadith Nr.274)


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Definition der rituellen Benetzung von Schuhen und Socken


(Al-Mash) und die Art wie man sie durchführt


Mash ist eine Erlaubnis von Allah und eine Erleichterung für Seine


Diener. Man benetzt nur die Oberseite der Schuhe, wie es der Gesandte


Allahs ( ) getan hat. Denn Al-Mughira sagte:


“Ich habe den Gesandten Allahs ( ) gesehen, wie er die Oberfläche


seiner Schuhe bestrichen hat.” (Sunan Abu Dawud)


Ali sagte:


“Wenn die Religion eine Sache von persönlicher Meinung wäre,


wäre es passender, über die Sohle der (Schuhe) Socken zu streichen,


als über die Oberseite. Ich habe den Gesandten Allahs ( ) gesehen,


wie er über die Oberseite strich.” (Sunan Abi Dawud, Hadith Nr.162)


Die Bedingungen für die Erlaubnis zur Durchführung der


rituellen Benetzung (Al-Mash ( المسح


Erste Bedingung: Die Schuhe oder Ähnliches müssen im Zustand


der rituellen Gebetswaschung angezogen werden. Wie schon im vorigen


Hadith von Al-Mughira bin Schu`ba erwähnt:


“Als ich mich niederbeugen wollte, um ihm die Schuhe auszuziehen,


sagte er: “Lass sie an, ich habe sie angezogen, als ich rituell rein war


(mit Wudu‘). Dann strich er (mit nassen Händen) über sie.” (Sahih


Muslim, Hadith Nr.274)


Zweite Bedingung: Die Socken oder Ähnliches, müssen frei von


unreinen Substanzen (Nadschasa) sein, denn andernfalls darf man


weder die rituelle Benetzung durchführen, noch damit beten, bis man


diese Unreinheit beseitigt hat. Von Saeed Al-Khudari wird berichtet:


“Der Gesandte Allahs ( ) hat mit uns gebetet, während des Gebets


zog er seine Schuhe aus und stellte sie auf seine linke Seite. Dann


haben auch die Leute ihre Schuhe ausgezogen. Nach Beendigung


des Gebets fragte er: “Warum habt ihr eure Schuhe ausgezogen? Sie


antworteten: ´Wir haben gesehen, wie du deine Schuhe ausgezogen


hast und taten das gleiche!´ Er sagte: “Ich habe sie nicht umsonst


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ausgezogen, sondern der Engel Dschibriel hat mir gesagt, dass an


meinen Schuhen Schmutz (unreine Substanzen) haftet. Wenn jemand


von euch zur Moschee kommt, soll er zuerst nach seinen Schuhen


sehen, ob sie schmutzig sind; wenn dies der Fall ist, soll man die


Schuhe reinigen.” (Sahih Ibn Haban,Hadith Nr.2185)


Dritte Bedingung: Die rituelle Benetzung (Al-Mash) darf nur für


die rituelle Gebetswaschung (nach Verrichten der Notdurft) und nicht für


die rituelle Ganzwaschung (al-Ghusl) in Anspruch genommen werden.


Von Safwan bin Assal wird berichtet, dass er über die rituelle Benetzung


von Schuhen (Al-Mash) folgendes sagte:


“Wir waren mit dem Gesandten Allahs ( ) auf Reisen und er hat


uns befohlen, unsere Schuhe drei Tage lang nicht auszuziehen,


außer im Falle ritueller Unreinheit (nach dem Geschlechtsakt


oder Samenerguss). Jedoch nicht nach Verrichten der Notdurft,


Urinieren und Schlafen.” (Sahih Ibn Khusaimah, Hadith Nr.196)


Vierte Bedingung: Die rituelle Benetzung (Mash) darf nur innerhalb


der erlaubten Frist erfolgen. Dies ist ein Tag und eine Nacht für die


Ortsansässigen, und drei Tage und drei Nächte für die Reisenden.


Von Ali bin Abi Taleb wird berichtet, dass er folgendes sagte, als er über


die Frist von Mash gefragt wurde:


“Der Gesandte Allahs ( ) befahl drei Tage und deren Nächte für die


Reisenden und einen Tag und eine Nacht für die Ortsansässigen.”


(Sahih Muslim , Hadith Nr.276)


Fünfte Bedingung: Das Bedecktsein der Stelle, auf die Mash


gemacht wird (Socken usw.)


Es ist auch erlaubt, Mash auf die Kopfbedeckung (Turban) und auf den


Khimar (Kopfbedeckung für Frauen) zu machen, gemäß dem Hadith


von Amro Ibn Omaiah Al-Damary , der sagte:


“Der Prophet ( ) machte Wudu` und strich dabei über seine


Stirnlocke, den Turban und die beiden Ledersocken.” (Sahih Muslim)


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Und Bilal sagte:


“Der Gesandte Allahs ( ) hat die rituelle Benetzung (Al-Mash) auf seiner


Kopfbedeckung und seinen Schuhen vorgenommen.” (Sunan Abi Dawud)


Pflicht-Teile der rituellen Benetzung von Schuhen oder


Ähnlichem


Wenn man die rituelle Gebetswaschung vollzogen hat, zieht man


die Schuhe an (im reinen Zustand). Dann ist es erlaubt, die rituelle


Benetzung bei jedem Wudu‘ vorzunehmen; anstatt bei jedem Wudu‘


die Schuhe auszuziehen und die Füße zu waschen, streicht man mit


der nassen, rechten Hand erst über den rechten Fuß, beginnend beim


Vorderteil (Zehen) Richtung Bein und dies nur einmal. Wie der Hadith


von Al-Mughira bin Schu`ba sagte:


“Ich sah dem Gesandten Allahs ( ), nachdem er uriniert hatte, bei


der Verrichtung der rituellen Gebetswaschung (Wudu‘) zu. Er strich


mit seiner rechten Hand auf seinen rechten Schuh und mit seiner


linken Hand auf seinen linken Schuh, nur das Oberteil einmal. Und


ich schaute die Finger des Gesandten Allahs ( ) an, wie sie auf seine


Schuhe strichen.” (Sunan Al-Baihaqi , Hadith Nr.1291)


Die Frist der rituellen Benetzung (Mash) von Schuhen oder


Ähnlichem:


• Für die Reisenden beträgt sie drei Tage und Nächte und für die


Ortsansässigen ein Tag und eine Nacht.


Von Ali bin Abi Taleb wird überliefert, dass er über die Frist von Mash


gefragt wurde und sagte:


“Der Gesandte Allahs ( ) befahl drei Tage und deren Nächte für die


Reisenden und einen Tag und eine Nacht für die Ortsansässigen.”


(Sahih Muslim , Hadith Nr.276)


• Der Beginn der rituellen Benetzung (Mash) von Schuhen oder


Ähnlichem ist ab dem ersten Mash nach der Verrichtung der Notdurft,


wie die Gelehrten berichteten. Die Frist für die Ortsansässigen endet


nach 24 Stunden und für die Reisenden nach 72 Stunden.


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Handlungen, die die rituelle Benetzung (Mash)von Schuhen


oder Ähnlichem annullieren


Rituelle Unreinheit (al-Dschanaba)


Von Safwan bin `Assal sagte:


“Wir waren mit dem Gesandten Allahs ( ) auf Reisen und er


hat uns befohlen, unsere Schuhe drei Tage und Nächte lang


nicht auszuziehen, außer im Falle ritueller Unreinheit (nach dem


Geschlechtsakt oder Samenerguss). Jedoch nicht nach Verrichten der


Notdurft, Urinieren und Schlafen.” (Sahih Ibn Khusaimah, Hadith Nr.17)


Ende der Frist von Mash (für Reisende nach drei Tagen und Nächten,


für Ortsansässige nach einem Tag und einer Nacht).


Von Ali bin Abi Taleb wird überliefert, dass er über die Frist von Mash


gefragt wurde sagte:


“Der Gesandte Allahs ( ) befahl drei Tage und deren Nächte für die


Reisenden und einen Tag und eine Nacht für die Ortsansässigen.”


(Sahih Muslim , Hadith Nr.276)


Ausziehen von einem oder beider Schuhe.


Die rituelle Benetzung von Verbänden (Al-Mash ( المسح


Es ist erlaubt, die rituelle Benetzung auf Verbänden (Al-Mash)


durchzuführen. Von Jaber wird berichtet:


“Wir waren auf Reisen, als ein Mann von uns von einem Stein


getroffen wurde und eine Kopfverletzung erlitt. Er kam in den rituell


unreinen Zustand (al-Dschanaba) und fragte seine Gefährten: Ist


es mir erlaubt, die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum) zu


verrichten? Sie sagten: Nein, es ist dir nicht erlaubt, denn es steht


Wasser zur Verfügung. Dann hat er sich gewaschen und ist daraufhin


gestorben. Nachdem wir zum Gesandten Allahs ( ) kamen und


ihm über den Fall berichteten, sagte er: “Sie haben ihn getötet;


so soll Allah sie töten. Sollten sie nicht nachfragen, wenn sie kein


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Wissen darüber haben? Denn die Heilung der Unwissenheit ist das


Nachfragen. Der Tayammum hätte ihm vollkommen ausgereicht;


seine Verletzung sollte mit einem Stoff verbunden werden, worauf


er hätte Mash machen können und den Rest seines Körpers hätte er


waschen können.” (Sunan Abi Dawud,, Hadith Nr.336)


Die rituelle Benetzung von Verbänden (Al-Mash) beim Wudu‘ und bei


der Ganzwaschung (Ghusl) ist eine Pflicht. Wer unter Verletzungen oder


Brüchen leidet und die Gebetswaschung oder Ganzwaschung verrichten


will, muss alle zu waschenden Körperteile waschen. Wenn man jedoch


befürchtet, dass sich die Krankheit verschlimmert, die Schmerzen


vermehren oder der Heilungsprozess verlängert, falls die Gebetswaschung


vorschriftsmäßig gemacht wird, dann soll man die rituelle Benetzung


(Mash) durchführen. Und wenn sogar durch den Mash Nebenwirkungen


befürchtet werden, so soll man auf die Verbände Mash machen.


ISLAMISCHE RECHTSSPRÜCHE (FATAWY)


IN BEZUG AUF DIE RITUELLE BENETZUNG


(MASH) VON VERBÄNDEN


Frage 1: Gibt es Bedingungen für die rituelle Benetzung (Mash) von


Verbänden? Wenn es überflüssig wäre?


Antwort 1: Die rituelle Benetzung (Mash) von Verbänden darf nur


durchgeführt werden, wenn es notwendig ist und nicht anders geht.


Deshalb soll dies eingeschätzt werden; und es soll nicht nur die Stelle


der Verletzung, sondern die gesamte Partie, über die sich der Verband


erstreckt, benetzt werden. (Fatawy Al-Mash über den Schuhen von Mohammad


bin Saleh Al-Othaimien , Buch Seite 26)


Frage 2: Fallen unter Verbände auch die Wickelverbände, Gips und andere?


Antwort 2: Ja, und man soll wissen, dass die Frist von Mash der Verbände


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nicht wie bei Mash von Schuhen ist. Vielmehr benetzt man die Verbände,


solange die medizinische Indikation besteht. Und man darf sie in beiden


Fällen der rituellen Unreinheit (Gebet und Ghusl) benetzen, im Gegensatz


zu den Schuhen. Also wenn man sich waschen muss, dann streicht man


darauf wie beim Wudu‘. (Fatawy Al-Mash über den Schuhen von Mohammad bin


Saleh Al-Othaimien , Buch Seite 26)


Frage 3: Wie wird die rituelle Benetzung (Mash) von Verbänden


durchgeführt? Wird der ganze Verband oder nur ein Teil überstrichen?


Antwort 3: Der ganze Verband soll überstrichen werden, denn die


Regel ist, dass die Alternative der Regel gleich ist, solange die Sunnah


nichts anderes vorschreibt. Das Wasser muss beim Waschen der Glieder


die ganze Haut erreichen und weil die rituelle Benetzung (Mash) die


Waschung ersetzt, muss beim Mash der ganze Verband überstrichen


werden. Aber über die rituelle Benetzung (Mash) von Schuhen wurde in


der Sunnah erwähnt, dass es reicht, auf ein Teil der Schuhe zu streichen.


(Fatawy Al-Mash von Schuhen von Mohammad bin Saleh Al-Othaimien,Buch Seite 26)


DIE RITUELLE GANZWASCHUNG (AL-GHUSL)


Unter Ganzwaschung versteht man die Waschung des gesamten Körpers


mit Wasser, das die Eigenschaften „rein und reinigend“ besitzt.


Die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) ist Pflicht:


Nach Ausscheidung von Samenerguss, begleitet von Lust und


Erregung, ob im Schlaf oder im wachen Zustand. Und Allah sagt:


(Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch.)


(Qur´an 5:6)


Und der Hadith von Ali bin Abi Taleb lautet:


“Ich war ein Mann, der oft Flüssigkeit (Madhi) aus der Prostata


bekam, ich fragte den Propheten danach. Der Gesandte Allahs


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( ) sagte: “Wenn du das Wasser siehst, dann wasch dein Glied


und vollziehe die Gebetswachung, und wenn du den Samenerguss


siehst, dann sollst du die rituelle Ganzwaschung (Ghusl)


vollziehen.” (Sahih Ibn Habban, Hadith Nr.1104)


Die unmittelbare Berührung der beiden Geschlechtsorgane. Das


heißt, das Einführen des Glieds in die Scheide, auch wenn es nicht


zum Samenerguss kam. In diesem Fall müssen beide die rituelle


Ganzwaschung (Ghusl) vollziehen. In einer Überlieferung sagte der


Gesandte Allahs ( ):


“Wenn der Mann geschlechtlich mit seiner Frau verkehrt, wird die


Gesamtwaschung erforderlich. (Maßgebend ist die Einführung des


männlichen Glieds in die Scheide).” (Sahih Muslim , Hadith Nr.349)


Nach dem Ende der Menstruation (Haid) und nach dem Ende des


Wochenflusses (Nifas). Allah sagt:


(Und sie fragen dich nach der Monatsblutung. Sag: Sie ist ein Leiden.


So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und


kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie sich dann gereinigt


haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat. Allah liebt


die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten.) (Qur´an 2:222)


In der Überlieferung von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird erwähnt,


dass Fatima Bint Abi Hubaisch den Gesandten ( ) fragte:


“O Gesandter Allahs, ich werde nicht blutfrei sein, soll ich das Gebet


sein lassen? Der Gesandte Allahs ( ) sagte: “Es handelt sich dabei


lediglich um eine Blutader, nicht um eine Monatsregel. Wenn die


Monatsregel da ist, lasse das Gebet sein, und wenn ihr gewöhnlicher


Zeitablauf vorbei ist, so wasche das Blut von dir ab und bete.” (Sahih


Al-Bukhari , Hadith Nr.319)


’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte: Asmaa fragte den Gesandten


( ) über die Waschung nach der Menstruation:


“Er unterwies sie, wie sie die Ganzwaschung vornehmen sollte und


fügte hinzu: “Nimm dir einen Wollbausch, benetze ihn mit Moschus


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und reinige dich damit. Sie sagte: Wie soll ich die Reinigung


vornehmen? Darauf antwortete er: Reinige dich damit. Sie fragte:


Wie? Der Prophet sagte: Gepriesen sei Allah! Reinige dich! Ich


zog sie dann an mich heran und erklärte ihr, dass sie damit auf die


Körperstellen fährt, die mit dem Blut in Berührung kamen.” (Sahih


Muslim , Hadith Nr.332)


Beim Tod. Diese Ganzwaschung des Leichnams sollte von einem


Muslim des gleichen Geschlechts durchgeführt werden. In dem Hadith


von Umm Atiyya Al-Ansariyya (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird berichtet:


Der Gesandte ( ) trat bei uns (Frauen) ein, als seine Tochter gestorben


war; er sagte:


“Wasche sie dreimal, fünfmal oder mehrmals mit Wasser und Lotus


(-Wasser), und fügt zur letzten Wäsche Kampfer (-Wasser) oder


etwas davon hinzu. Wenn ihr damit fertig seid, lasst mich es wissen.


Als wir damit fertig waren, benachrichtigten wir ihn, und er gab


uns sein Lendentuch (des Propheten) und sagte: “Hüllt sie darin als


letztes ein.” (Sahih Al-Bukhari , Hadith Nr.1195)


Pflicht-Teile der rituellen Ganzwaschung (Ghusl)


Die Absicht (Niyyah), die Absicht soll im Herzen gefasst werden.


Die Absicht soll nicht ausgesprochen werden, wenn man die rituelle


Ganzwaschung wegen Dschanaba, Menstruation (Haid) oder nach Ende


des Wochenflusses (Nifas) durchführen will.


Die Tasmiya am Anfang, man sagt: “Bismillah“ und wäscht seine


Hände.


Man wäscht sein Geschlechtsteil und reinigt es von unreinen


Substanzen.


Man vollzieht die komplette rituelle Gebetswaschung (Wudu‘), und


verlegt jedoch das Waschen der Füße und wäscht sie erst, wenn man mit


der Ganzwaschung fertig ist.


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REINHEIT WISSEN MUSS


Man holt mit beiden Händen dreimal Wasser und lässt es über den


Kopf laufen (bzw. man steht unter der Dusche). Man massiert es mit den


Fingern in die Haare und den Bart ein, damit die ganze Haut bis zu den


Haarwurzeln mit Wasser in Berührung kommt.


Man wäscht von rechts anfangend, alle Körperteile dreimal. Man


übergießt den ganzen Körper mit reichlich Wasser und achtet auf die


gründliche Reinigung der Achselhöhlen, der Ohren, des Bauchnabels,


und der Hautfalten - insbesondere bei übergewichtigen Menschen. Dann


wäscht man die Füße und die Zehenzwischenräume. Der Beweis hierzu


ist die Überlieferung von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr):


“Der Prophet ( ) pflegte – wenn er eine Ganzwaschung nach dem


Geschlechtsverkehr vornahm – mit der Waschung seiner beiden


Händen zu beginnen; dann wusch er sich genauso wie für das


Gebet; danach führte er seine Finger ins Wasser, ging damit durch


sein Haar und berührte dabei die Kopfhaut; dann holte er Wasser


mit beiden Händen dreimal und goss es jedes Mal über seinen Kopf.


Anschließend goss er reichlich Wasser über sich in der Weise, dass


es seine ganze Körperhaut hinunterlief.” (Sahih Muslim,Hadith Nr. 316)


Und die Überlieferung von Maimuna (Allahs Wohlgefallen auf ihr):


“Ich brachte dem Gesandten Allahs ( ) Wasser, damit er sich vom


Dschanaba-Zustand (Zustand der großen rituellen Unreinheit)


wusch. Er wusch seine beiden Handflächen zwei- oder dreimal.


Dann führte er seine Hand ins Wasser, goss es auf seinen


Genitalbereich und wusch ihn mit seiner linken Hand. Danach


schlug er mit seiner Hand zwei- oder dreimal auf den Boden,


indem er sie heftig (mit dem Boden) rieb. Er vollzog dann die


Gebetswaschung, holte Wasser mit beiden Händen dreimal und


goss es jedes Mal über seinen Kopf, dann wusch er seinen ganzen


Körper. Danach rückte er ein wenig von seiner Stelle und wusch


seine beiden Füße. Ich brachte ihm dann ein Tuch, aber er nahm


es nicht.” (Sahih Al-Bukhari,Hadith Nr. 262)


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Zusammenstellung der ausreichenden rituellen Ganzwaschung


(Ghusl)


• Die Absicht (Niyyah), sie soll im Herzen gefasst werden und nicht


ausgesprochen werden, um die Unreinheit (Hadath) zu beseitigen.


• Das Entfernen von rituell unreinen Substanzen.


• Man holt mit beiden Händen dreimal Wasser und lässt es über den


Kopf laufen.


• Das Übergießen des gesamten Körpers mit reichlich Wasser, oder das


Eintauchen des Körpers in Wasser, und die gründliche Reinigung der


Finger- und Zehenzwischenräume, der Haare, der Achselhöhlen, des


Nabels und der Ohren. Leichtes Abreiben der gewaschenen Körperteile.


In der Überlieferung von Umm Salamah (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte sie:


“Oh Gesandter Allahs ( ), soll ich meinen Haarzopf aufbinden


bevor ich mich von der Dschanaba reinige? Er sagte: “Nein, es


genügt, wenn du dreimal Wasser auf deinen Kopf gießt, dann


genügend Wasser auf deinen ganzen Körper gießt, um dich zu


reinigen.” (Sahih Muslim , Hadith Nr.330)


Wann ist die rituelle Ganzwaschung erwünscht:


Für den Ungläubigen, der Muslim geworden ist.


In einem Hadith von Abu Huraira wird überliefert, dass der Prophet


( ) Thumamah Al-Hanafi nachdem dieser Muslim geworden war, zu


der Wand des Gartens von Abu Talha schickte und ihm befahl, die


Ganzwaschung (Ghusl) zu vollziehen.


“Er verrichtete die Ganzwaschung (Ghusl) und betete zwei Rakaat`s.


Der Prophet ( ) sagte: “Der Islam eures Bruders ist aufrichtig.”


(Sahih Ibn Khusaimah,Hadith Nr. 253)


Vor dem Freitagsgebet. Der Gesandte ( ) sagte:


“Die Ganzwaschung (Ghusl) am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht;


ferner (ist es ihm Pflicht), dass er seine Zähne putzt und Parfüm


berührt, wenn er welches hat.” (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.16445)


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REINHEIT WISSEN MUSS


Der Gesandte ( ) sagte auch:


“Wer am Freitag die Ganzwaschung des Körpers (Ghusl) vollzieht,


am Freitagsgebet (hingebungsvoll) teilnimmt, der Freitags-Predigt


aufmerksam zuhört, dem werden seine Verfehlungen vom Freitag


zuvor bis zu drei weiteren Tagen getilgt.” (Sahih Muslim, Hadith Nr.857)


An den beiden Festtagen, zum Ende des Fastenmonats Ramadan, vor


dem Aufenthalt in „Arafat“ und am Opfer-Tag.


In der Überlieferung von Al-Fakeh bin Saad sagte er:


“Der Gesandte Allahs ( ) vollzog regelmäßig die rituelle Ganzwaschung


am Freitag, am Arafat-Tag, am Ende des Fastenmonats Ramadan


und am Opfer-Tag.” (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.16766)


Beim Eintritt in den Zustand der Weihe (Ihram) während der Hadsch


und der `Umra.


In der Überlieferung von Kharegah Ibn Zaid von seinem Vater heißt es:


“Der Gesandte Allahs ( ) zog sich aus und vollzog die rituelle


Ganzwaschung.” (Sahih Ibn Khusaimah, Hadith Nr.2595)


Nach dem Betreten der Stadt Makkah. Gemäß der Tat von Ibn


Omar . Wenn er den heiligen Ort (Kaba`a) betrat, hörte er auf die


Talbiya zu sprechen, dann übernachtete er in Dhie-Touwa (ein Ort in


Makkah) und betete das Frühgebet (Fajr) dort, dann vollzog er seine


Ganzwaschung. Er sagte: Der Gesandte Allahs ( ) tat es genau so.”


(Sahih Al-Bukhari,Hadith Nr.1498)


VERBOTE FÜR DEN RITUELL UNREINEN,


BIS ER DIE GANZWASCHUNG (GHUSL)


VOLLZIEHT


Das Gebet. Allah sagt:


(O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken


seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit


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51 DR.ABDUR RAHMÁN AL-SHEHA


– es sei denn, ihr geht bloß vorbei – bis ihr den ganzen (Körper)


gewaschen habt.) (Qur´an 4:43)


Die rituelle siebenmalige Umrundung der Ka`ba.


In der Überlieferung von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird berichtet:


“Ich kam in Makkah an, als ich meine Monatsregel bekam. Deshalb


vollzog ich weder den Umlauf um das Haus (Ka`ba) noch die


Schreitung zwischen As-Safa und Al-Marwa. Ich beschwerte mich


deshalb beim Gesandten Allahs ( ) und er sagte: “Verfahre so, wie


dies der Pilger gewöhnlich tut, außer dass du den Umlauf um das


Haus vollziehst, bis du wieder deine rituelle Reinheit erlangst.”


(Sahih Al-Bukhari , Hadith Nr.1567)


Das Berühren und Tragen des Qur`an. Von Abu Bakr bin Muhammad


bin Amro wird überliefert, dass der Prophet ( ) einen Brief an die


Bewohner von Yemen schrieb, der folgendes enthielt:


“Nur der rituell Reine darf den Qur´an berühren.” (Al-Mustadrak ala


Al-Sahihain,Hadith Nr.1447)


Rezitation des Qur`an. In einer Überlieferung wird berichtet, dass


Ali die rituelle Gebetswaschung vornahm,


“Er führte seine rechte Hand in einen Wasserbehälter, nahm sie


heraus und spülte Mund und Nase mit einer Hand. Er tat dies


dreimal. Er führte dann wieder seine Hand in den Wasserbehälter,


nahm sie heraus und wusch sein Gesicht dreimal. Er führte noch


mal seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie dann heraus und


wusch jeden Arm bis zu den Ellenbogen dreimal. Er führte dann


seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie dann heraus und strich


mit beiden Händen über seinen Kopf von vorne nach hinten und


von hinten nach vorne nur einmal. Letztlich wusch er seine Füße


bis zu den Knöcheln jeweils dreimal. Er führte dann seine Hand in


den Wasserbehälter, entnahm Wasser und trank es. Anschließend


sagte er: ´Genauso pflegte der Gesandte Allahs ( ) seine rituelle


Gebetswaschung (Wudu’) durchzuführen.´ Dann las er etwas vom


WAS MAN ÜBER DIE RITUELLE 52


REINHEIT WISSEN MUSS


Qur`an und sagte: Dies gilt nur für die, die rein (von der Dschanaba)


sind, aber derjenige der unrein ist, darf nicht einmal eine Ajah


lesen.” (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.872)


Der Aufenthalt in der Moschee. In der Überlieferung von ’Aischa


(Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird berichtet:


“Als der Prophet ( ) zur Moschee kam, sah er, dass die Fronten der


Häuser der Gefährten in die Richtung der Moschee zeigten. Er sagte zu


ihnen: “Ihr sollt die Fronten dieser Häuser aus der Moscheerichtung


wegdrehen! Er ging in sein Haus. Jedoch taten die Leute nichts, in der


Hoffnung, dass eine Erlaubnis von Allah in dieser Hinsicht herabgesandt


werden würde. Der Gesandte ( ) kam hinaus zu ihnen und sagte: “Ihr


sollt die Fronten dieser Häuser aus der Moscheerichtung wegdrehen,


denn ich werde keiner Menstruierenden (Haid) oder einem rituell


Unreinen (Dschunub) dies erlauben.” (Sahih Ibn Khusaimah, Hadith Nr.1327)


Unerwünschte Handlungen der Ganzwaschung (Ghusl)


Manche Muslime sehen nicht ein, sich nach dem Geschlechtsverkehr


zu waschen, weil beide den Höhepunkt (Samenerguss-Orgasmus) nicht


erreicht haben. Dabei ist es beiden Pflicht, die rituelle Ganzwaschung


zu verrichten.


In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs ( ):


“Wenn der Mann geschlechtlich mit seiner Frau verkehrt, wird die


Gesamtwaschung erforderlich. (Maßgebend ist die Einführung des


männlichen Glieds in die Scheide).” (Sahih Muslim , Hadith Nr.348)


Manche Muslime verlegen die rituelle Ganzwaschung nach dem


Geschlechtsverkehr in die Zeit kurz vor dem Fajr-Gebet und schlafen


ohne (Wudu’); dies spricht gegen die Sunnah.


In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs ( ):


“Derjenige, der im rituell unreinen Zustand (Dschunub) essen,


trinken oder schlafen will, soll erst die rituelle Gebetswaschung


vornehmen.” (Sunan Al-Termedhi, Hadith Nr.613)


53 DR.ABDUR RAHMÁN AL-SHEHA


Manche Muslime gehen im unreinen Zustand (Dschunub) schlafen


und erwachen erst kurz vor Sonnenaufgang (Frühgebet). Weil sie


befürchten, die vorgeschriebene Gebetszeit zu verpassen, während


sie mit der Ganzwaschung beschäftigt sind, verrichten sie die rituelle


Reinigung mit Erde (at-Tayammum); und das ist nicht erlaubt.


An den Schaikh Abdel Aziz bin Baz (Rahimahu Allah) wurde folgende


Frage gestellt: „Ich wache knapp vor Sonnenaufgang im unreinen


Zustand (Dschunub) auf. Wenn ich die Ganzwaschung vollziehe, wird


die Sonne aufgehen. Sollte ich besser die rituelle Reinigung mit Erde


(at-Tayammum) vornehmen?“ Er (Rahimahu Allah) antwortete: „Du


musst die rituelle Ganzwaschung vollständig verrichten und dann beten.


Die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) ist dir nicht erlaubt.


Denn denjenigen, die ein Gebet vergessen haben oder verschlafen


haben wird befohlen, das Gebet und was dazu gehört zu verrichten,


sobald sie sich daran erinnern oder aus dem Schlaf aufwachen. In einer


Überlieferung sagte der Gesandte Allahs ( ):


“Wer ein Gebet verschläft oder vergisst, der soll es nachholen, wenn


er sich daran erinnert, es gibt keine andere Buße außer dieser.”


Es ist bekannt, dass das Gebet ohne Reinheit nicht angenommen wird.


In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs ( ):


“Allah nimmt ein Gebet ohne Reinigung nicht an.”


Wer Wasser für die Reinigung vorfindet, der soll sich damit reinigen.


Aber wenn er kein Wasser findet, dann betet er nach der rituellen


Reinigung mit Erde (at-Tayammum). Allah sagt:


(..Und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden


zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist


Allverzeihend und Allvergebend.) (Qur´an 4:43)


Manche Frauen vollziehen die Ganzwaschung (Ghusl) nach der Geburt


(Wochenfluss an-Nifas) nicht, bevor nicht vierzig Tage vergangen sind,


obwohl kein Blut mehr fließt. Folglich beten oder fasten sie auch nicht.


WAS MAN ÜBER DIE RITUELLE 54


REINHEIT WISSEN MUSS


Der Schaikh Abdel Aziz bin Baz (Rahimahu Allah) sagte: „Wenn der


Wochenfluss (an-Nifas) der Frau frühzeitig endet, ist ihr die rituelle


Ganzwaschung, das Verrichten der Gebete, das Fasten im Ramadan und


der Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann erlaubt. Und es gibt für den


Wochenfluss (an-Nifas) keine bestimmte Frist.“


Manche Ehemänner verkehren geschlechtlich mit ihren Ehefrauen,


bevor sie rein vom Wochenfluss (an-Nifas) oder der Menstruation


(al-Haid) sind.


Der Schaikh Abdel Aziz bin Baz (Rahimahu Allah) wurde danach gefragt


und gab zur Antwort: „Der Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau während


ihrer Menstruation ist verboten und eine Sünde (Haram). Allah sagt:


(Und sie fragen dich nach der Monatsblutung. Sag: Sie ist ein


Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung


fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie


sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch


geboten hat. Allah liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich


rein halten.) (Qur´an 2:222)


Wer dies tut, muss Allah um Vergebung bitten, Reue zeigen und einen


halben Dinar als Sühne (Kaffarah) für die Sünde spenden. Nach der


Überlieferung von Ahmad und den Ashab Al-Sunan von Ibn Abbas wird


berichtet, dass der Gesandte Allahs ( ) über denjenigen, der mit seiner


Ehefrau während ihrer Monatsblutung (al-Haid) Geschlechtsverkehr


hatte, sagte: “Er soll einen oder halben Dinar spenden.” Er darf mit


ihr geschlechtlich nicht verkehren, bis sie die rituelle Ganzwaschung


vornimmt. Allah sagt:


(So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern,


und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie sich dann


gereinigt haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat.)


(Qur´an 2:222)


Mit diesem Vers hat Allah den Geschlechtsverkehr mit der


menstruierenden Ehefrau verboten, bis sie sich gereinigt hat. Wer dies


55 DR.ABDUR RAHMÁN AL-SHEHA


jedoch trotzdem tut, begeht damit eine Sünde und muss Sühne (Kaffarah)


dafür entrichten. Falls die Ehefrau durch diesen Geschlechtsverkehr


schwanger wurde, ist das Kind nicht aus islamisch verbotener Zeugung,


sondern ein (eheliches) legales Kind.“


Der Glaube, dass die Frau während dem Wochenfluss (An-Nifas),


das Haus nicht verlassen darf, ist sehr weit verbreitet. Jedoch ist die


Wöchnerin genau wie alle anderen Frauen und es ist ihr nicht verboten


das Haus zu verlassen, um zum Beispiel eine wichtige Angelegenheit zu


erledigen. Aber es ist besser wenn sie zu Hause bleibt. Allah sagt:


(Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau


wie in der Zeit der früheren Unwissenheit. Verrichtet das Gebet und


entrichtet die Abgabe und gehorcht Allah und Seinem Gesandten.


Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen


des Hauses, und euch völlig rein machen.) (Qur´an 33:33)


Manche Frauen verlegen die rituelle Ganzwaschung nach der


Menstruation (al-Haid) an das Ende des Tages. Der Schaikh Muhammad


bin Otheimeen (Rahimahu Allah) sagte: „Manche Frauen sind zu einer


bestimmten Gebetszeit schon blutfrei, verlegen jedoch den Ghusl auf


einen späteren Zeitpunkt. Sie meinen, dass sie die volle Reinheit innerhalb


der Zeit nicht erreichen können. Aber dies ist keine Ausrede und keine


Entschuldigung, weil dies das Minimum ihrer Waschungspflicht ist,


damit sie in den vorgeschriebenen Gebetzeiten beten können.


Manche Frauen beten die verpassten Gebete nicht nach, wenn ihre


Menstruation während deren Gebetszeit eingetroffen ist.


Der Schaikh Muhammad bin Otheimeen (Rahimahu Allah) sagte:


„Wenn die Menstruation (al-Haid) nach Beginn der Gebetszeit eintrat,


dann soll die Frau, nachdem sie wieder rein ist, das im reinen Zustand


verpasste Gebet nachholen. Allah sagt:


(Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.)


(Qur´an 4:103)


Manche Frauen verrichten das Gebet, in dessen Gebetszeit sie sich


WAS MAN ÜBER DIE RITUELLE 56


REINHEIT WISSEN MUSS


von der Menstruation (al-Haid) gereinigt haben nicht, sondern erst das


folgende Gebet.


Der Schaikh Muhammad bin Otheimeen (Rahimahu Allah) sagte: „Wenn


die Frau ihre Reinheit erlangt und ihr soviel Zeit für das Verrichten


auch nur einer Raka`a (Gebetseinheit) oder mehr bleibt, soll sie diese


verrichten. Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs ( ) sagte:


“Wer es noch schafft eine Raka`a vom Morgengebet vor dem


Aufgang der Sonne zu verrichten, der hat das Morgengebet zur


rechten Zeit verrichtet und wer es noch schafft eine Raka`a vom


Nachmittagsgebet vor dem Untergang der Sonne zu verrichten, der


hat das Nachmittagsgebet zur rechten Zeit verrichtet.” (Al-Bukhari und


Muslim, Hadith Nr.579)


Wenn sie also in der Zeit vor Sonnenuntergang oder in der Zeit vor


Sonnenaufgang rituell rein ist und ihr Zeit zum Verrichten von auch


nur einer Raka`a verbleibt, so soll sie das Nachmittags- bzw. das


Morgengebet verrichten.


DIE RITUELLE REINIGUNG MIT ERDE


(TAYAMMUM)


In der Rechtsterminologie versteht man unter Tayammum „Das


Aufsuchen von reiner Erde, um sie unter Einhaltung bestimmter


Regeln als Ersatz für Wasser bei den rituellen Waschungen zu


verwenden“. Tayammum ist eine rituelle Reinigung (Tahara) und ist


ein Ersatz für die rituelle Gebetswaschung (Wudu’) und die rituelle


Ganzwaschung, für den Fall, wenn kein Wasser vorhanden ist. Somit


kann das Gebet verrichtet werden, der Qur`an berührt werden usw.


Dies beweist Allahs Aussage im Qur´an:


(Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von


euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein


14


57 DR.ABDUR RAHMÁN AL-SHEHA


Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht


euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und


Allvergebend.) (Qur´an 4:43)


Dies ist eine Eigenschaft von Muhammad ( ) und seiner Umma. Der


Gesandte Allahs ( ) sagte:


“Ich wurde anderen Propheten mit sechs Punkten vorgezogen. Mir


wurden Wörter gegeben, die knapp sind aber weite Bedeutungen


ausdrücken. Mein Sieg über den Feind wurde durch Schrecken


gemacht. Die Kriegsbeute ist mir erlaubt. Die Erde wurde mir


rein und als Gebetsstätte gemacht. Ich bin an die Menschheit


allesamt entsandt worden, und die Reihe der Propheten ist mit mir


abgeschlossen.” (Sahih Muslim , Hadith Nr.523)


Bedingungen für die Erlaubnis der Durchführung der rituellen


Reinigung mit Erde (Tayammum)


(Und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten


Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände.


Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.) (Qur´an 4:43)


In einer Überlieferung von Amran bin Hasien wird über einen Mann


berichtet, der am Gemeinschaftsgebet nicht teilnahm:


“Als der Gesandte Allahs ( ) das Gebet beendete, sagte er zu


diesem Mann: ´O Soundso, was hat dich daran gehindert, das


Gebet mit uns zu verrichten?´ Er erwiderte: ´O Gesandter Allahs,


ich bin von der rituellen Unreinheit befallen.´ Da befahl ihm der


Gesandte Allahs ( ) Tayammum (die Trockene Waschung) mit


Sand zu machen; und so konnte er das Gebet verrichten.” (Sahih


Al-Bukhari, Hadith Nr.337)


Wenn man Leiden hat, wie beispielsweise Verletzungen oder


Krankheiten, und fürchtet, durch das Benutzen von Wasser könnte sich


die Heilung verzögern oder die Krankheit ausarten. Allah sagt:


(Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von


euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein


WAS MAN ÜBER DIE RITUELLE 58


REINHEIT WISSEN MUSS


Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht


euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und


Allvergebend.) (Qur´an 4:43)


In einer Überlieferung von Jabir wird berichtet:


“Wir waren auf Reisen, als ein Mann von uns von einem Stein


getroffen wurde und eine Kopfverletzung erlitt. Er kam in den


rituell unreinen Zustand (al-Dschanaba) und fragte seine Gefährten:


Ist es mir erlaubt, die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum) zu


verrichten? Sie sagten: Nein, es ist dir nicht erlaubt, denn es steht


Wasser zur Verfügung. Dann hat er sich gewaschen und ist daraufhin


gestorben. Nachdem wir zum Gesandten Allahs ( ) kamen und


ihm über den Fall berichteten, sagte er: “Sie haben ihn getötet;


so soll Allah sie töten. Sollten sie nicht nachfragen, wenn sie kein


Wissen darüber haben? Denn die Heilung der Unwissenheit ist das


Nachfragen. Der Tayammum hätte ihm vollkommen ausgereicht;


seine Verletzung sollte mit einem Stoff verbunden werden, worauf


er hätte Mash machen können und den Rest seines Körpers hätte er


waschen können.” (Sunan Abi Dawud,, Hadith Nr.336)


Wenn man Wasservorrat für den Eigenbedarf (kochen oder trinken)


hat und durch das Verwenden des Wassers zur Reinigung, sich selbst


oder anderen schadet. In diesem Fall soll man Tayammum vornehmen


und das Wasser zum Kochen und Trinken aufbewahren. In dem Hadith


von Ali bin Abi Taleb wird berichtet:


“Der Prophet ( ) wurde über den Mann befragt, der auf Reisen ist


und in den unreinen Zustand (Dschunub) kommt. Wenn er zu wenig


Wasser bei sich hat und befürchtet, dass er Durst bekommt! Er ( )


sagte: “Er soll den Tayammum (die Trockene Waschung) mit Sand


vornehmen und sich nicht waschen.” (Sunan Al-Dar Qutni, Hadith Nr.4)


Wenn das Erreichen von Wasser mit der Angst um sein Leben oder


mit seinem Vorsprung vor dem Feind zusammenhängt oder zwischen


ihm und dem Wasser eine Strecke liegt, die von Raubtieren besucht ist.


59 DR.ABDUR RAHMÁN AL-SHEHA


Wenn das Wetter sehr kalt ist und das Wasser auch und man es nicht


aufwärmen kann, und wenn das Verwenden des kalten Wassers der Gesundheit


schaden kann. In einer Überlieferung von Amro bin Alaas heißt es:


“In einer sehr kalten Nacht während der Schlacht von Dhat Al-Salasel


kam ich in den unreinen Zustand durch Samenerguss (Dschunub).


Weil ich befürchtete zu sterben, wenn ich mich wasche, habe ich


den Tayammum (die Trockene Waschung) mit Sand vorgenommen


und leitete als Imam das Fajrgebet (Frühgebet). Dies wurde dem


Gesandten Allahs ( ) berichtet und er sagte: ´O Amro hast du mit


deinen Gefährten im unreinen Zustand (Dschunub) gebetet?´ Ich


nannte ihm den Grund, warum ich die Waschung nicht vollzogen


habe und sagte: Ich habe gehört, wie Allah sagt: (Und tötet euch


nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss Barmherzig gegen euch.)


(Qur´an 4:29)


Dann lachte der Gesandte Allahs ( ) und sagte nichts.” (Al-Mustadrak


ala Al-Sahihain, Hadith Nr.629)


Und das ist ein Beweis für die Erlaubnis, dies zu tun.


Pflicht-Teile der rituellen Reinigung mit Erde (at-Tayammum):


Es ist erlaubt, den (Tayammum) mit dem Staub, der auf der Oberfläche


der Erde ist, durchzuführen.


Man beginnt mit der Absicht um die Unreinheit zu beseitigen, dann


spricht man die Tasmiya „das Aussprechen von „Im Namen Allahs.“


Man schlägt mit den Innenseiten der Hände ein- oder zweimal leicht auf


„die reine Erde“ und säubert die Hände anschließend vom Staub. Man


streicht dann mit der linken Hand über die rechte Hand. Dann streicht


man mit beiden Händen über das Gesicht. Folgender Hadith berichtet


über einen Mann, der zu Omar ibn Al-Khattab kam und sagte:


“Ich bin unrein (Dschunub) geworden und habe kein Wasser


gefunden.“ Er sagte: „Dann bete nicht!“ Ammar sagte: „O Amir


Al-Mumineen, erinnerst du dich nicht als du und ich in einem Heer


waren und beide unrein (Dschunub) geworden waren, kein Wasser


fanden, du nicht gebetet hast, ich aber mich im Staub wälzte und


WAS MAN ÜBER DIE RITUELLE 60


REINHEIT WISSEN MUSS


anschließend das Gebet verrichtete? Der Gesandte Allahs ( ) hatte


gesagt: “Es wäre für dich genug gewesen, wenn du so gemacht hättest:


Und er schlug einmal mit seinen beiden Händen auf den Boden. Dann


strich er mit der Linken auf die Rechte, dann auf die Oberfläche


seiner Hände, dann auf sein Gesicht.” (Sahih Muslim , Hadith Nr.368)


ANNULLIERUNG DES TAYAMMUM


• Durch alles, was auch Wudu` ungültig macht.


• Wenn Wasser wieder zur Verfügung steht.


• Wenn der Grund behoben ist, aus welchem man das Wasser nicht


benutzen durfte.


Bemerkungen:


• Wer Tayammum vollzog, dann betete und danach Wasser vorfand, oder


der Grund behoben war, aus welchem er das Wasser mied, muss das


Gebet nicht wiederholen, auch wenn die Zeit für ein Gebet ausreicht.


In einer Überlieferung von Sa’id Al-Khudari wird berichtet:


“Zwei Männer waren auf Reisen. Als sie beten wollten, stellten sie


fest, dass sie kein Wasser bei sich hatten. Sie vollzogen die rituelle


Reinigung mit Erde (Tayammum) und beteten. Sie fanden aber


innerhalb der gleichen Gebetszeit Wasser. Der eine vollzog die


rituelle Gebetswaschung und wiederholte das Gebet, wobei der


andere es nicht tat. Die beiden kamen zum Gesandten Allahs ( )


und erzählten ihm dies. Daraufhin sagte er zu demjenigen, der nicht


wiederholte: „Du hast die Sunnah befolgt und dein Gebet ist gültig.“


Und zu dem, der die Gebetswaschung vollzog: „Du bekommst


deinen Lohn doppelt.” (Al-Mustadrak ala Al-Sahihhain, Hadith Nr.632)


• Wer während des Gebets Wasser vorfindet oder wenn der Grund,


aus welchem er das Wasser nicht benutzen konnte, aufgehoben ist,


dessen rituelle Gebetswaschung wird ungültig und er muss in diesem


15


61 DR.ABDUR RAHMÁN AL-SHEHA


Fall alles wiederholen. Abi Dharr sagte, dass er im unreinen Zustand


(Dschunub) zum Gesandten Allahs ( ) kam, der Gesandte ( ) Wasser


holen ließ und er sich damit wusch. Daraufhin sagte der Gesandte


Allahs ( ) zu ihm:


“Der gute Duft des Muslims ist die rituelle Gebetswaschung


(Wudu’). Auch wenn er zehn Jahre lang kein Wasser findet, wenn


er es dann aber findet, soll er es berühren, denn dies ist gut für


ihn.” (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.21408)


• Für diejenigen, die die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum)


vornahmen wegen ritueller Unreinheit (Dschanaba), Menstruation (al-


Haid), Wochenfluss (an-Nifas) oder irgendeinem Grund, der Tayammum


erlaubte und betete, muss seine Gebete nicht wiederholen. Wenn jedoch


das Wasser wieder zur Verfügung steht oder der Grund für die Meidung


des Wassers aufgehoben ist, muss die rituelle Ganzwaschung vollzogen


werden. In einer Überlieferung von Amran bin Hasien wird über einen


Mann berichtet, der am Gemeinschaftsgebet nicht teilnahm:


“Als der Gesandte Allahs ( ) das Gebet beendete, sagte er zu


diesem Mann: ´O Soundso, was hat dich daran gehindert, das


Gebet mit uns zu verrichten?´ Er erwiderte: ´O Gesandter Allahs,


ich bin von der rituellen Unreinheit befallen.´ Da befahl ihm der


Gesandte Allahs ( ), den Tayammum (die Trockene Waschung)


mit Sand vorzunehmen; und so konnte er das Gebet verrichten.”


(Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.337)


ISLAMISCHE RECHTSSPRÜCHE (FATAWY) IN


BEZUG AUF DIE RITUELLE REINIGUNG MIT


ERDE (AT-TAYAMMUM)


Frage 1: Ist das Gebet dessen richtig, der im Krankenhaus liegt und


die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) nicht vornehmen kann,


aber den Tayammum auf dem Teppich vorgenommen hat?


16


WAS MAN ÜBER DIE RITUELLE 62


REINHEIT WISSEN MUSS


Antwort 1: Der Kranke muss die rituelle Gebetswaschung für das Gebet


verrichten, wenn er kann. Wenn er aber nicht kann, soll er Tayammum


mit dem Staub machen, wenn er es findet. Wenn er aber Staub nicht


findet, dann macht er Tayammum auf dem Boden (Fliesen), wenn darauf


Staub ist, oder auf seiner Bettdecke, welche Staub enthält. Wenn er aber


keinen Staub findet, dann soll er mit dem Tayammum machen, was dem


Boden (Erde) am ähnlichsten ist.


Frage 2: Jemand, der an seiner Hand eine Verletzung hat, an die


kein Wasser kam, verrichtete die rituelle Gebetswaschung, indem


er Tayammum vollzog. Jedoch hat er dies eines Tages vergessen und


hat die rituelle Gebetswaschung mit Wasser vollzogen. Während des


Gebetes fiel es ihm ein und er machte Tayammum, ohne sein Gebet zu


unterbrechen. Ist dieses Gebet gültig oder nicht?


Antwort 2: Wenn es sich um eine Verletzung an einer Stelle die den


Wudu’ betrifft handelt, an die kein Wasser gelangen darf, oder nicht


mit Wasser überstrichen werden darf, muss man den Tayammum in


Anspruch nehmen. Wenn diese Person die normale Gebetswaschung


vollzogen hat, indem er die verletzte Stelle ausgelassen hat, und ihm


während dem Gebet dies einfällt, muss er es abbrechen, den Tayammum


vollziehen und das Gebet von vorne beginnen, weil der Teil des


Gebetes, vor dem Tayammum nicht richtig ist. Schon das Beginnen


mit dem Gebet war falsch, weil die Taharah eine Bedingung von den


Bedingungen des Gebetes ist. Dazu kommt, dass wenn ein während dem


Wudu` zu waschender Teil (oder ein Teil dieses Gliedes) ausgelassen


wird, dieser Wudu` nicht richtig ist. Gemäß der Aussage des Propheten,


der am Fuß eines betenden Mannes eine trockene Stelle, so groß wie ein


Dirham, sah und ihn aufforderte, die Gebetswaschung zu wiederholen.


Wenn diese Person also die rituelle Gebetswaschung, verbunden mit


Mash nicht durchführen kann, muss er die Alternative ergreifen und die


ist der Tayammum. Allah sagt:


(Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von


euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein


63 DR.ABDUR RAHMÁN AL-SHEHA


Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht


euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und


Allvergebend.) (Qur´an 4:43)


Und wie in der Geschichte von dem Mann, der eine Kopfverletzung


erlitt. In einer Überlieferung von Ibn Abbas von Ibn Maja heißt es:


“Der Gesandte Allahs ( ) sagte: “Der Tayammum hätte ihm


vollkommen ausgereicht; seine Verletzung sollte mit einem Stoff


verbunden werden, worauf er hätte Mash machen können und den


Rest seines Körpers hätte er waschen können.” (Sunan Abi Dawud,,


Hadith Nr.336)


Und in einer Überlieferung von Abi Dawud von Jabir sagte der Gesandte


Allahs ( ):


“Der Tayammum hätte ihm vollkommen ausgereicht.”


Wenn die fragende Person das Gebet nicht wiederholt hat, so soll er dies tun.


WIE WIRD DIE RITUELLE REINHEIT BEI


KRANKEN DURCHGEFÜHRT?


Der Kranke muss sich mit Wasser reinigen. Zuerst soll er sich vom


Kleinen-Hadath reinigen und die rituelle Gebetswaschung (Wudu’)


verrichten, dann soll er sich vom großen-Hadath reinigen und die rituelle


Ganzwaschung verrichten.


Wenn man durch die Reinigung mit Wasser befürchtet, dass sich die


Krankheit vermehrt oder der Heilungsprozess gehemmt wird, dann soll


man die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) durchführen.


Wenn der Kranke sich selber nicht reinigen kann, dann soll jemand


anders ihm bei der rituellen Gebetswaschung (Wudu’) oder rituellen


Reinigung mit Erde (at-Tayammum) behilflich sein oder sie für ihn


durchführen.


17


WAS MAN ÜBER DIE RITUELLE 64


REINHEIT WISSEN MUSS


Verletzte Stellen, die beim Wudu` zu waschen sind, sollen, so weit


es geht, mit Wasser gewaschen werden. Falls die Waschung mit Wasser


schädlich ist, soll der Mash an dieser Stelle durchgeführt werden; und


wenn auch dies schädlich ist, soll die rituelle Reinigung mit Erde (at-


Tayammum) durchgeführt werden.


Wenn es sich um einen Knochenbruch handelt, der im Gips, Schiene


oder Ähnlichem liegt, soll man den ganzen verbundenen Bereich mit


Wasser bestreichen (Mash); es muss Tayammum nicht durchgeführt


werden, weil das Bestreichen die Waschung ersetzt.


Man kann die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) auch an


der Wand durchführen, oder irgendetwas anderem, das rein ist und auf


dessen Oberfläche Staub ist.


Wenn die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) auf die


bisher genannten Arten nicht durchgeführt werden kann, spricht nichts


dagegen, dass ein Gefäß mit Erde gefüllt wird und die Reinigung damit


vollzogen wird.


Wenn man die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) für das


Gebet vorgenommen hat, und bis zum nächsten Gebet in dieser Reinheit


verweilt kann man das nächste Gebet mit dem ersten Tayammum


verrichten und muss es nicht wiederholen.


Der Körper des Kranken muss von den Unreinheiten gereinigt werden.


Wenn er dies nicht kann, soll er die Gebete in diesem Zustand verrichten.


Diese Gebete sind gültig und müssen nicht wiederholt werden.


Der Kranke muss in reinen und nicht-reinen (Taahirah) Kleidungen


das Gebet verrichten. Wenn die Kleidungen unrein werden, müssen sie


mit reiner Kleidung gewechselt werden. Und wenn dies nicht möglich


ist, soll er die Gebete in diesem Zustand verrichten. Diese Gebete sind


richtig und müssen nicht wiederholt werden.


Der Kranke muss auf einer reinen Stelle beten. Wenn die Stelle


unrein wird, muss man sie reinigen, austauschen mit etwas anderem


(wie Gebetsteppich) oder mit etwas sauberem abdecken. Und wenn dies


65 DR.ABDUR RAHMÁN AL-SHEHA


nicht möglich ist, soll er die Gebete in diesem Zustand verrichten. Diese


Gebete sind richtig und müssen nicht wiederholt werden.


Der Kranke darf sein Gebet nicht auf eine andere Zeit verschieben,


weil er sich selbst nicht reinigen kann. Er muss versuchen, sich so gut


es geht zu reinigen und die Gebete in der vorgeschriebenen Zeitspanne


verrichten.


Der Kranke, der an unwillkürlichem Harnlassen (Inkontinenz) leidet,


muss, solange er nicht geheilt ist, bei jedem Gebet die Gebetswaschung


vollziehen. Er soll sich für das Gebet reine Kleidung anziehen. Allah sagt:


(Er hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis


auferlegt.) (Qur´an 22:78)


Allah sagt:


(Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht


Erschwernis.) (Qur´an 2:185)


Und der Gesandte ( ) sagte:


“Von dem, was ich euch aufgetragen habe, führt aus (so viel) ihr


vermögt.” (Al-Bukhari und Muslim)


Und er soll aufpassen, dass der Urin sich nicht auf seiner Kleidung,


seinem Körper oder die Gebetsstelle verbreitet.


“Friede sei auf dem Gesandten der Barmherzigkeit für die Welten, unserem


Propheten und Gesandten Muhammad und dessen Familie und Gefährten


und denen, die bis zum Jüngsten Tag seiner Rechtleitung folgen.”


وصلى الله وسلم على المبعوث رحمةً للعالمين رسولنا محمد وعلى آله وصحبه وسلم ومن «


» اتبع هُداه وسار على نهجه إلى يوم الدين


Möge Allah diese Anstrengung annehmen.


Jeder Erfolg ist von Allah Und jeder Fehler ist von mir und dem Satan.


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