Das Urteil bezüglich des Feierns vom Valentinstag

Frage

Was ist das Urteil bezüglich des Valentinstags?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:
Der Valentinstag ist ein römischer Festtag, aus der vorchristlichen Zeit. Nachdem die Römer das Christentum annahmen, wurde er dann weitergefeiert. Dieser Festtag steht im Zusammenhang mit der bekannten „Heiligenfigur“ des Valentins, welcher am 14. Feb. 270

n. Chr. zum Tode verurteilt wurde. Die Nichtmuslime (Kuffar) feiern noch immer diesen Festtag und verbreiten darin Unmoral und Übel.

Zweitens:
Dem Muslim ist es nicht gestattet etwas von den Festtagen der Nichtmuslime zu feiern, da der Festtag (an sich) unter islamrechtliche Angelegenheiten fällt, welche auf dem religiösen Text gegründet werden müssen.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Festtage fallen unter die islamrechtlichen Regelungen, den deutlichen Weg (Minhaj) und religiöse Rituale, bezüglich welcher Allah -gepriesen sei Er- sagte: „Für jeden von euch haben Wir ein Gesetz und einen deutlichen Weg festgelegt.“

[Al-Maˈida 5:48]

Und Er sagte: „Einem jeden Volke haben Wir Andachtsriten gegeben, die sie befolgen;“

[Al-Hajj 22:67]

Wie beispielsweise die Gebetsrichtung (Qibla), das Gebet und das Fasten. Es gibt keinen Unterschied zwischen deren Teilnahme an dem Festtag und deren Teilnahme an den übrigen Ritualen. Die Zustimmung (Einverständnis) mit dem ganzen Festtag ist ein Einverständnis mit dem Unglauben (Kufr). Und die Einverständnis (und Zustimmung) mit einem Teil davon, ist ein Einverständnis mit den Zweigen des Unglauben. Die Festtage gehören sogar zu den speziellsten Angelegenheiten, durch welche sich die (verschiedenen) Gesetzgebungen voneinander unterscheiden, sowie zu den offenkundigsten Symbolen, die sie haben. Daher ist das Einverständnis mit den speziellsten Angelegenheiten der (verschiedenen) Gesetzgebungen, (zugleich) die Zustimmung zum Unglauben und seinen offenkundigsten Symbolen. Dabei gibt es keine Zweifel darüber, dass das Einverständnis damit gänzlich zum Unglauben führen kann.
Was ihr Prinzip (das Prinzip in Bezug auf die Festtage) anbelangt, so ist das Geringste (der geringste Zustand), dass es eine Sünde darstellt. In diese Richtung hat der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hingewiesen, als er sagte: „Gewiss hat jedes Volk seinen Festtag und dies ist gewiss unser Festtag.“ Dieses ist übler (hässlicher) als die Beteiligung am Tragen vom „Az-Zinar“ (einer Art von Kleidung, welche speziell von den Ahlu Adh-Dhimma getragen wurde) und ähnlicher deren Merkmalen (Besonderheiten). Diese menschengemachten Merkmale gehören nicht zur Religion, sondern dienen dem einfachen Zwecke der Unterscheidung zwischen dem Muslim und dem Nichtmuslim. Was jedoch den Festtag und seine Rituale anbelangt, so gehört er zur Religion, welche selbst und ihre Anhänger verflucht sind. Daher ist das Einverständnis damit ein Zugeständnis zu dem, womit sie an Gründen für Allahs Zorn und Seine Strafe herausragen.“

[Ende des Zitats aus „Iqtidaˈu As-Sirat Al-Mustaqim“ (1/207)]

Und er -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte auch:
„Es ist dem Muslim nicht erlaubt sie in irgendetwas, das zu Besonderheiten ihrer Feste gehört, nachzuahmen, weder in Bezug auf das Essen, die Kleidung, das Waschen, das Anzünden von Feuer, noch dass man seine Lebensgewohnheiten oder ˈIbada (gottesdienliche Handlung) und anderes deswegen verändert (oder unterlässt). Es ist nicht erlaubt (deswegen) ein Festmahl zu geben, Geschenke zu machen, ihnen etwas zu verkaufen, wodurch man ihnen dabei hilft oder die Kinder an Spielen teilzunehmen, welche zu ihren Festen veranstaltet werden, noch das zeigen von Ausschmückungen. In kurzen Worten: Es ist ihnen (den Muslimen) nicht erlaubt ihren Festtag mit irgendetwas von deren Symbolen (besonders) zu gestalten. Vielmehr soll deren Festtag für die Muslime, wie ein ganz gewöhnlich Tag sein, den die Muslime mit nichts, was zu deren Besonderheiten gehört, verbringen (besonders machen).“

[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Al-Fatawa“ (25/329)]
Al-Hafidh Adh-Dhahabi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Wenn die Christen und Juden einen Festtag haben, der ihnen eigen ist, so soll der Muslim nicht mit ihnen daran teilnehmen, genauso wie er nicht an ihrer Gesetzgebung (Religion) und Gebetsrichtung teilnimmt.“

[Ende des Zitats aus „Taschabbuhu Al-Khasis bi Ahli-Al-Khamis“, veröffentlich im „Majallah Al-Hikmah“ (4/193)]
Die Überlieferung auf welche Schaikh Al-Islam hingewiesen hat, ist der Hadith, der von Al-Bukhary (952) und Muslim (892) überliefert wurde, von ˈAischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, dass sie sagte: „Abu Bakr trat zu mir herein, während bei mir zwei Mädchen von den Al-Ansar waren und darüber sangen, was am Tag von Al-Buˈath die Al-Ansar erlebt haben.“ Sie sagte: „Und sie beiden waren keine (professionellen) Sängerinnen. Darauf sagte Abu Bakr: „Flöten (Mazamir) des Satans im Haus des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-!?“ Und das war am Tag von ˈId. Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte daraufhin: „O Abu Bakr, jedes Volk hat seinen Festtag und dieses ist unser.“

Abu Dawud (1134) überliefert von Anas -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- betrat Medina, während sie (die Einwohner) ihre zwei Tage hatten, an denen sie spielten, und sagte: „Was sind diese zwei Tage?“ Sie sagten: „Wir pflegten es in der vorislamischen Zeit (Jahiliyyah) während dieser zwei Tage zu spielen.“ Daraufhin sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Gewiss hat euch Allah diese zwei durch zwei bessere ersetzt, den Opferfesttag (Yaum Al-Adha) und Fastenbrechenfesttag (Yaum Al-Fitr).“

(Schaikh Al-Albani hat den Hadith in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch (Sahih) eingestuft)
Dieses weist darauf hin, dass der Festtag zu den Besonderheiten gehört, durch welche sich die Nationen (Gemeinschaften) voneinander unterscheiden und dass es nicht gestattet ist vorislamische Feste (Feste der Leute vor dem Islam) und Feste der Götzendiener (Mushirkin) zu feiern.

Die Gelehrten haben bereits ein Rechtsurteil herausgegeben, welcher das Feiern vom Valentinstag verbietet:
1. Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde wie folgt gefragt:
„In letzter Zeit hat sich das Feiern vom Valentinstag, einem christlichen Festtag verbreitet, und das vor allem unter den Studentinnen. Sie verkleiden sich dabei ganz in Rot, Kleidung und Schuhe, und tauschen rote Blumen miteinander aus. Wir erhoffen uns von Ihnen eine Klarstellung bezüglich des Feierns solcher Festtage. Und was wäre Ihre Anweisung an die Muslime, solcher Angelegenheiten betreffend? Möge Allah euch bewahren und beschützen.“
Er antwortete:
„Das Feiern vom Valentinstag ist seitens vieler Aspekte nicht gestattet:
Erstens: Es ist ein erfundenes Fest, welches keine Grundlage in der islamischen Gesetzgebung (Schariˈa) hat.
Zweitens: Er (der Festtag) ruft zur (ungesetzlichen) Verliebtheit und Liebe(leien).

Drittens: Er ruft zur Vereinnahmung des Herzens mit solchen nichtigen Angelegenheiten, welche im Widerspruch zur Leitung der tugendhaften Altvorderen (Salaf) -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- stehen. Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt etwas zu tun, was zu den Symbolen dieses Festtags gehört, ungeachtet dessen ob es bezüglich des Essens ist, des Trinkens, der Kleidung, des Schenkens etc.
Dem Muslim obliegt es, stolz auf seine Religion zu sein und kein Mitläufer, der jedem Rufer nachläuft. [Anm. d. Ü.: Naˈiq, wörtlich Schreier /Schreihals]
Ich bitte Allah -erhaben sei Er- die Muslime von jeglichen versteckten und offenkundigen Versuchungen/Zwietracht (Fitan) zu bewahren, und dass Er uns beschützt und Erfolg gewährt.“
[Ende des Zitats aus „Majmuˈu Fatawa Asch-Schaikh Ibn ˈUthaimin“ (16/199)]

Das Ständige Komitee (Al-Lajnah Ad-Daˈima) wurde gefragt:
„Einige Leute feiern am 14. Februar eines jeden Jahres den Valentinstag. Sie beschenken sich mit roten Rosen, kleiden sich in Rot und gratulieren einander. Einige Konditoreien machen dafür (extra) Süßes in roter Farbe und verzieren sie mit Herzen. Und einige Läden bewerben ihre Produkte, welche sie speziell für diesen Tag hergestellt haben. Was ist ihre Meinung:
1. Zum Feiern dieses Festtags;

2. Zum Einkaufen in diesen Läden an diesem Tag;
3. Zum Verkauf von Ware seitens der Ladenbesitzer, die mit ihren Läden nicht daran teilnehmen, an jene, welche sie diesem Tag verschenken?“
Es antwortete:
„Die ausdrücklichen Belege aus dem Koran und der prophetischen Tradition (Sunna) -und darüber herrschte unter den Altvorderen (Salaf) dieser Nation (Umma) Einigkeit- besagen, dass die Festtage im Islam lediglich zwei sind, nämlich der Fastenbrechenfesttag (ˈId Al-Fitr) und der Opferfesttag (ˈId Al-Adha). Alles an Festtagen, was darüber hinausgeht, sei es an eine Person gebunden, eine Gruppe, ein Ereignis oder an irgendeine Bedeutung, so sind es neueingeführte (erfundene) Festtage, dessen Ausführung, Bestätigung oder Freude darüber den Muslimen nicht gestattet ist, sowie auch Mithilfe (Unterstützung dieser) in welcher Art auch immer, da dieses zur Übertretung der Grenzen Allahs gehört und wer die Grenzen Allahs übertritt, so hat er gewiss sich selbst Unrecht angetan. Wenn dieser erfundene Festtag noch dazu ein Festtag der Nichtmuslime (Kuffar) ist, so ist es nur eine noch größere Sünde, da darin die Nachahmung von ihnen beinhaltet ist und eine Art von Unterstützung ihnen gegenüber, wo doch Allah in Seinem edlen Buch es den Gläubigen verboten hat, sie nachzuahmen und sie dabei zu unterstützen. Und es wurde vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Gläubigen authentisch überliefert, dass er sagte: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen.“
Der Valentinstag gehört zu der erwähnten Art, da es eines der götzendienerischen christlichen Festen ist und es damit dem Muslim, der an Allah und den letzten Tag glaubt, nicht erlaubt ist dabei mitzumachen, ihn zu bestätigen oder zum Valentinstag zu gratulieren. Vielmehr ist es verpflichtend es zu Unterlassen und sich davon fernzuhalten, als Erfüllung der Anordnung Allahs und Seines Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und als ein Sich-Entfernen von den Gründen (Ursachen), die zu Allahs Zorn und Seiner Strafe führen. Genauso wie es den Muslim verboten ist diesen oder andere verbotenen Festtage in irgendeiner Form zu unterstützen, sei es durch Essen, Trinken, Herstellung, Schenkung (Beschenken), Weiterleitung, Werbung oder anderes, da dies die Unterstützung beim Verrichten der Sünde, Feindschaft und Ungehorsam gegenüber Allah und dem Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- darstellt. Allah -der Mächtige und Erhabene- sagt: „Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung. Und fürchtet Allah; denn Allah ist streng im Strafen.“

[Al-Maˈida 5:2]
Der Muslim ist dazu verpflichtet, in jeder Situation, am Buch Allahs und der Sunna festzuhalten, besonders in Zeiten von Versuchungen/Zwiespalt (Fitan) und vermehrtem Unheil/Übel. Er muss scharfsinnig (intelligent) sein und sich in acht davor nehmen in die Irrungen derer zu fallen, die Allahs Zorn auf sich gezogen haben, der in die Irre Gegangenen und der Frevler, welche weder Allah fürchten, noch Ehrgefühl für den Islam haben. An dem Muslim ist es, zu Allah -erhaben sei Er-zu flüchten, durch das Ersuchen Seiner Rechtleitung und der Festigung darauf, denn es gibt keinen Anderen, der rechtleitet, außer Allah. Und es gibt keinen anderen, der einen festigt, außer Ihm -gepriesen sei Er-. Und der Erfolg ist bei Allah. Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.“

[Ende des Zitats]

Schaikh Ibn Jibrin -möge Allah ihn bewahren- wurde gefragt:
„Unter unseren Jugendlichen hat sich das Feiern von dem, was Valentinstag genannt wird, verbreitet. Es ist der Name eines „Heiligen“, welchen die Christen verehren und am 14. Eines jeden Jahres feiern. Dabei tauschen sie gegenseitig Geschenke und rote Rosen aus und tragen rote Kleidung. Was das Urteil bezüglich des Feierns von diesem Tag, des Austausches von Geschenken und seiner Manifestation?“
Er antwortete:
„Erstens:
Das Feiern solcher erfundenen (neueingeführten) Festtage ist nicht gestattet, da es eine erfundene Neuerung ist, die keine Grundlage in der islamischen Gesetzgebung hat, und damit von der Überlieferung von ˈAischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- umfasst wird, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nämlich sagte: „Wer etwas in diese unsere Sache (den Islam) einführt, was nicht dazu gehört, so ist es zurückgewiesen.“ D.h.: Es wird von demjenigen, der es gemacht hat, nicht angenommen.
Zweitens:
Darin liegt eine Nachahmung und das Befolgen der Nichtmuslime in dem, was sie verehren (würdigen), Respekt ihren Festtagen und Anlässen gegenüber, und Nachahmung ihrer in dem, was zu deren Religion gehört. In der Überlieferung heißt es: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen.“
Drittens:
(Aufgrund von dem), was daraus folgt, nämlich an Verdorbenem und Verbotenem, wie Unnützes, welches von Allah ablenkt, Spielerei, Gesang, Hupen (Sirenen, Pfeifen), Ausschweifungen, Entkleiden vom Gesicht (seitens Frauen), freizügiges Bekleiden, Vermischen von Männer und Frauen, das Sich-Zeigen von Frauen vor Männern, die ihnen verboten sind (keine Mahram) und ähnlichen verbotenen Dingen, oder von dem, was zu Unmoral führt. Dieses kann nicht damit entschuldigt werden, dass es nur eine Art von Unterhaltung und Spaß ist und dem Glauben, dass man sich zurückhalten kann. Dies ist gewiss nicht richtig. An jedem, der für sich Gutes will obliegt es, sich von der Sünde, und dem was zu ihr führt, fernzuhalten.“
Und er -möge Allah ihn bewahren- sagte:
„Aus diesem Grund ist nicht erlaubt diese Geschenke und Rosen zu verkaufen, wenn erkannt wurde, dass es für das Feiern dieser Festtage verwendet wird, sie dafür verschenkt oder diese Tage damit verehrt werden. Dies, damit der Verkäufer nicht mit demjenigen mitmacht, der diese Neuerung praktiziert. Und Allah weiß es am besten.“ [Ende des Zitats]
Und Allah weiß es am besten.

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