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Immer höre ich, dass die Musik, das Tanzen und der Gesang im Islam verboten sind. Die Frage ist: Ich ging auf eine Internetseite und dort gab es viele Artikel, die besagen, dass die Musik, der Gesang und das Tanzen im Islam erlaubt seien, solange sich die Geschlechter nicht vermischen und es dort nichts Berauschendes gibt. Sie haben sogar versucht das zu bestätigen, indem sie einen Hadith vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, erwähnen, dass er diesem zustimme. Jetzt zweifle ich! Können Sie mir das Urteil über die Musik, das Tanzen und den Gesang im Islam darlegen? Möge Allah sie mit Gutem belohnen.





Inhalt der Antwort







Alles Lob gebührt Allah.





Das Arabische Wort „Ma’azif“ ist die Mehrzahl von „Mi’zafa“ und bedeutet Musikinstrumente





(Fath Al-Bari, 55/10)





Und diese sind Instrumente, die gespielt werden (Al-Majmu‘, 577/11).





Al-Qurtubi, möge Allah ihm barmherzig sein, überlieferte, dass al-Ma’azif, al-Ghina bedeutet, was in seinen authentischen Werken „Musikinstrumente“ bedeutet. Es wird auch gesagt: „Musiktöne.“ Und in den Hawashi ad-Dimyatis, möge Allah ihm barmherzig sein, steht: „Die Ma’azif, mit Trommeln und anderen, gehören zu den Instrumenten, auf die geschlagen/geklopft wird.“





(Fath Al-Bari, 55/10)





Die Beweise für das Verbot aus dem Koran und der Sunnah:





Allah, erhaben sei Er, sagte in Sura Luqman, Vers 6:





„Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen.“





Der Schriftgelehrte der Ummah, ibn 'Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, sagte: „Es ist der Gesang.“





Mujahid, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „mit „zerstreuend“ ist die Trommel gemeint.“





(Tafsir At-Tabari, 40/21)





Al-Hassan al-Basri, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Dieser Vers wurde wegen dem Gesang und den Flöten herab gesandt.“





(Tafsir ibn Kathir, 451/21)





As-Sa’di, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Dazu gehört jede (Art der) verbotene(n) Rede, jedes unsinnige Gerede, jede Falschheit und kranke/verstörende Gerede, die zum Unglauben und zur Sünde begierig macht, und die Aussagen derer, die die Wahrheit abweisen und mit dem Falschen streiten, um damit die Wahrheit zu widerlegen, und (dazu gehören auch) die üble Nachrede, Verleumdung, Lüge, Schmähung und Beleidigung und der Gesang und die Flöten der Satane. Und (dazu gehören auch) die spielerischen Geschehnisse, die weder einen Nutzen in der Religion noch im Diesseits bringen.“





(Tafsir As-Sa’di 150/6)





Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Die Erläuterung der Sahaba (Prophetengefährten) und der Tabi’in (die Befolger/Gefährten der Prophetengefährten) bzgl. der „zerstreuenden Unterhaltung (arab.: Lahwul Hadith)“, dass es der Gesang ist, reicht. Denn von ibn 'Abbas und ibn Mas’ud wurde dies authentisch überliefert.





Abu as-Sahba´ sagte: „Ich frage ibn Mas’ud über Allahs, erhaben sei Er, Aussage:





„Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft.“





Daraufhin antwortete er: „Bei Allah, bei Dem es keinen anbetungswürdigen, außer Ihn gibt! Es ist der Gesang!“ Er wiederholte dies dreimal.“





Von ibn 'Umar, möge Allah ihnen barmherzig sein, wurde auch authentisch überliefert, dass damit der Gesang gemeint ist. Und es gibt keinen Widerspruch zwischen der Erläuterung der „zerstreuenden Unterhaltung“, dass damit der Gesang gemeint ist, und zwischen der Erläuterung, dass damit die Berichte/Geschichten der Nicht-Araber, ihrer Könige und den Königen des byzantinischen Reiches etc. gemeint sind, wovon an-Nadir ibn al-Harith den Bewohnern Mekkas erzählte und sie dadurch vom Koran ablenkte/beschäftigte. Und beides ist zerstreuende Unterhaltung.





Aus diesem Grund sagte ibn 'Abbas: „Die zerstreuende Unterhaltung sind die Falschheit und der Gesang.“





Unter den Sahaba gab es einige, die dies erwähnten, andere jedoch erwähnten das andere und andere wiederum legten beides zusammen, doch ist der Gesang noch zerstreuender und noch schädlicher als die Geschichten der Könige. Denn er (der Gesang) ist die Beschwörung der/zur Unzucht, die Grundlage der Heuchelei, der Götzendienst an den Satan (o. die Mitwirkung des Satans) und das berauschende Mittel des Verstandes.





Er bringt noch gewaltiger vom Koran ab als jede andere falsche Rede, aufgrund der intensiven Neigung der Seelen dazu. Denn die Verse (des Korans) beinhalten den Tadel des Ersetzens des Korans mit der zerstreuenden Unterhaltung, um von Allahs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen und sich über ihn lustig zu machen. Und wenn ihm der Koran verlesen wird, kehrt er sich hochmütig ab, als ob er sie nicht gehört hätte, als ob in seinen Ohren Schwerhörigkeit wäre. Dies ist die Schwerfälligkeit und Taubheit! Und wenn er davon (vom Koran) etwas weiß, macht er sich darüber lustig.





All dies kommt nur von dem, dessen Unglaube am gewaltigsten ist. Und wenn einiges davon durch die Sänger und Zuhörer kommt, so haben sie einen Anteil und Los an diesem Tadel.“





(Ighathatul Lahfan, 258/1-259)





Allah, erhaben sei Er, sagte:





„Und errege, wen von ihnen du (erregen) kannst, mit deiner Stimme.“





[Al-Isra 17:64]





Von Mujahid, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde überliefert, dass er sagte: „Lasse von ihnen herab steigen, wen du willst.“ Er sagte: „Und seine Stimme ist der Gesang und die Falschheit.“





Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Dieser Zusatz ist ein spezifizierter Zusatz, so wie der Zusatz der Reiterei und des Fußvolkes genauso dazu gehören. So ist jeder, der etwas anderes als über die Gehorsamkeit Allahs spricht, oder Töne mit einem Rohr (Blasrohr), einer Flöte, einem verbotenen Daff (arabisches Instrument) oder einer Trommel macht, so ist (all dies) die Stimme/der Ton Satans. Und jeder, der sich zur Zuwiderhandlung Allahs mit seinen Füßen beeilt, der gehört zu seinem Fußvolk. Und jeder, der zu Seiner Zuwiderhandlung reitet, der gehört zu seiner Reiterei.“





Genauso sagten es einige der Altvorderen, so wie es ibn Abi Hatim über ibn 'Abbas überlieferte: „Mit Fußvolk ist jeder Fuß gemeint, der in der Zuwiderhandlung Allahs läuft.“





(Ighathatul Lahfan)





Allah, erhaben sei Er, sagte auch:





„Wundert ihr euch denn über diese Aussage * und lacht ihr, und weint ihr nicht, * und seid ihr noch belustigt?“





[An-Najm 53:59-61]





'Ikrimah, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Von ibn 'Abbas wurde überliefert, dass mit der Belustigung (Sumuud, Verbalsubstantiv von Samidun, wie im Vers auf Arabisch erwähnt), im Himyar-Dialekt, der Gesang gemeint ist.“





Es wird gesagt (auf Arabisch): „Ismidi lana“, was „Sing für uns“, bedeutet.





Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch: „Sie pflegten, wenn sie den Koran hören, zu singen. Daraufhin ist dieser Vers herab gesandt worden.“





Ibn Kathir, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Seine, erhaben sei Er, Aussage: „und seid ihr noch belustigt?“ Sufyan ath-Thauri überlieferte von seinem Vater, der von ibn 'Abbas überlieferte, dass er sagte: „(Damit ist gemeint) Der Gesang. Es ist Yamanisch (ein Dialekt) und „Ismid lana“, bedeutet: „Sing für uns!“.“ Genauso sagte es 'Ikrimah.“





(Tafsir Ibn Kathir)





Von Abu Umamah, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:





„Verkauft keine Sängerinnen, kauft sie nicht und lehrt sie nicht! Und es gibt nichts Gutes in einem Geschäft mit ihnen und der Preis von ihnen ist verboten.





Aufgrund, wie diesem, wurde dieser Vers herab gesandt: „Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs Weg […] in die Irre zu führen.“(Hasan)





Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:





„Es wird unter meiner Ummah (islamische Nation/Gemeinde) Völker geben, die die Unzucht, die Seide, das Berauschende und Musikinstrumente als erlaubt sehen …“





(Überliefert von al-Bukhari als Mu’allaq, Nr. 5590. Von at-Tabarani und al-Baihaqi als Mausul eingestuft. Siehe: „As-Silsilah As-Sahihah“ von Al-Albani, 91)





Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Das ist ein authentischer Hadith, den Al-Bukhari in seinem Sahih-Werk als Argument dafür überlieferte, und er stufte ihn als völlig sicheren Mu’allaq ein. So sagte er: „Kapitel: Was über den steht, der das Berauschende als Erlaubt sieht und ihn anders nennt (o. nicht bei seinem Namen nennt).“ In diesem Hadith ist ein Beweis, dass Musik- und Trommelinstrumente aus zwei Gesichtspunkten verboten sind:





1. Die Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „ … die als erlaubt sehen.“ Dies zeigt klar und deutlich, dass die erwähnten Dinge, darunter auch die Musikinstrumente, in der islamischen Gesetzgebung verboten sind. Und dieses Volk sieht es als erlaubt.





2. Das Verbinden der Musikinstrumente mit dem, dessen Verbot entschieden ist, wie die Unzucht und das Berauschende, und wenn diese (die Musikinstrumente) nicht verboten wären, dann hätte er sie mit ihnen nicht verbunden.“





(As-Silsilah as-Sahih von al-Albani, 140/1-141 leicht abgekürzt)





Schaikh al-Islam, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Dieser Hadith beweist, dass Musikinstrumente (arab.: Ma’azif) verboten sind. Und „Ma’azif“ bedeutet bei den Linguisten: Musikinstrumente. Und dies ist ein Begriff, der all diese Instrumente beinhaltet.“





(Al-Majmu‘, 535/11)





Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch: „In diesem Kapitel wurde (dies) von Sahl ibn Sa’d as-Sa’idi, ‚Imran ibn Husain, Abdullah ibn 'Amr, 'Abdullah ibn 'Abbas, Abu Hurairah, Abu Umamah al-Bahili, 'Aischa, Mutter der Gläubigen, 'Ali ibn Abi Talib, Anas ibn Malik, Abdurrahman ibn Sabit und al-Ghazi ibn Rabi’ah überliefert.“





Dann erwähnte er es in „Ighathatul Lahfan“ und es beweist, dass sie (die Musikinstrumente) verboten sind.





Von Nafi‘, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass er sagte:





„Ibn 'Umar hörte eine Flöte, daraufhin steckte er seine Finger in seine Ohren und blieb vom Weg fern. Und er sagte mir: „O Nafi‘, hast du etwas gehört?“ Ich sagte: „Nein!“ Dann entfernte er seine Finger von seinen Ohren und sagte: „Ich war mit dem Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, daraufhin hörte etwas ähnliches und tat das dasselbe.“





(Sahih Abi Dawud)





Ein Knirps (o. eine unbedeutende Person) behauptete dann, dass dieser Hadith kein Beweis sei, und wenn es so wäre, dann hätte der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, ibn 'Umar, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, dazu aufgefordert seine Ohren zu schließen, und Ibn Umar hätte Nafi‘ auch dazu aufgefordert. Darauf wird geantwortet, dass er nicht zugehört hat, vielmehr hat er gehört. Und es gibt einen Unterschied zwischen dem Hörer und dem Zuhörer.





Schaikh al-Islam, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Was das betrifft, was der Mensch nicht beabsichtigt zuzuhören (o. nicht absichtlich zuhört), so resultiert daraus, mit Übereinstimmung der Imame, weder ein Verbot noch ein Tadel. Aus diesem Grund sind Tadel und Lob ein Resultat aus dem der zuhört, nicht dem der hört. Somit wird der, der dem Koran zuhört gelobt, wobei der, der weder absichtlich noch willentlich hört, nicht dafür belohnt wird, da die Taten den Absichten entsprechen. Genauso ist es mit dem, was von Musikinstrumenten verboten wird; wenn man diese ohne Absicht hört, schadet das einem nicht.“





(Al-Majmu‘, 10/78)





Ibn Qudamah al-Maqdisi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Der Zuhörer ist der, der absichtlich hört, und dies war bei Ibn Umar nicht vorhanden. Was bei ihm vorhanden war, war das Hören (ohne Absicht). Und der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, musste wissen ob das Geräusch unterbrochen/gestoppt wurde, weil er sich vom Weg entfernte und seine Ohren schloss. Er wollte weder zurück zum Weg kommen, noch seine Finger von seinen Ohren entfernen, bis das Geräusch stoppte. Somit wurde es (die Musik zu hören, nicht zu zuhören) für den Notfall erlaubt.“





(Al-Mughni, 10/173)





(Es mag sein, dass das erwähnte Hören, in den Aussagen der zwei Imame, Makruh (verpönt) ist und nur für den Notfall erlaubt wurde, so wie wir es in der Aussage Imam Maliks, möge Allah ihm barmherzig sein, sehen werden. Und Allah weiß es besser.)





Die Aussagen der Imame des Islams:





Al-Qasim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Der Gesang gehört zur Falschheit.“





Al-Hassan, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Wenn es im Gastmahl (Walimah) Musik gibt, soll man die Einladung nicht annehmen.“





(Al-Jami‘ Lil Qayrawani, S. 262-263)





Schaikh al-Islam ibn Taimia, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Die Ansicht der vier Imame ist, dass alle Musikinstrumente verboten sind. Im Sahih-Werk von al-Bukhari u.a. ist bestätigt, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm,berichtete, dass es von seiner Nation/Gemeinde welche geben wird, die die Unzucht, die Seide, das Berauschende und die Musikinstrumente als erlaubt sehen werden. Und er erwähnte, dass sie in Affen und Schweine verwandelt werden. Und keiner der Befolger der Imame hat etwas Widersprüchliches über Musikinstrumente erwähnt.“





(Al-Majmu‘, 576/11)





Al-Albani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Die vier Rechtschulen sind sich darüber einig, dass alle Musikinstrumente verboten sind.“





(As-Sahiha, 145/1)





Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Die Rechtschule von Abu Hanifa gehört, darauf bezogen, zu den härtesten Rechtschulen. Und seine Meinung, diesbezüglich, gehört zu den härtesten Meinungen. Seine Gefährten haben bereits erklärt, dass alle Musikinstrumente, wie die Flöte und der Daff, verboten seien. Sogar das Schlagen mit einem Stock. Und sie erklärten, dass es eine Sünde sei, die den Frevel (Fisq) impliziere (die impliziere, dass der Täter ein Frevler sei) und wodurch die Zeugenaussage abgewiesen wird. Sie gingen noch weiter, indem sie sagten, dass das Hören Frevel, und das Genießen davon Kufr (eine Tat des Unglaubens) sei. Das ist ihr Wortlaut.





Sie überlieferten darüber einen Hadith, dessen Raf‘ (In der Hadithwissenschaft: Dass der Hadith auf den Propheten zurückzuführen ist, also seine Worte sind) nicht authentisch ist. Sie sagten:





„Man muss sich bemühen sie (die Musik) nicht zu hören, wenn man daran vorbei geht, oder daneben steht.“ Abu Yusuf sagte über ein Haus, in dem man Musikinstrumente hört: „Betrete es, ohne ihre Erlaubnis, denn das Verbieten von Schlechtem ist eine Pflicht (Fard). Denn wenn es nicht erlaubt wäre, ohne Erlaubnis einzutreten, dann würden sich die Menschen weigern, die Pflicht auszuführen.““





(Ighathatul Lahfan, 425/1)





Imam Malik, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde über das Spielen von Trommel und Flöte gefragt, welches man plötzlich hört und dadurch einen Genuss, während man auf dem Weg oder einer Sitzung ist, verspürt. Er antwortete:





„Man soll aufstehen (und gehen), wenn man es genießt, außer wenn man aufgrund eines Anliegens sitzt, oder nicht aufstehen kann. Wenn man aber auf dem Weg ist, soll man umkehren oder weiter gehen.“





(Al-Jami‘ Lil Qayrawani, 262)





Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch:





„Dies machen bei uns nur die Frevler.“





(Tafsir at-Tabari, 55/14)





Ibn ´Abdil Barr, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Zu den Dingen, die einem Profit bringen, bei denen man sich über ihren Verbot einig ist, gehören der Wucher, die Brautgaben an Prostituierten, das unrechtmäßig Erworbene, das Bestechen und das Bezahlen für eine Wehklage (eines Toten), den Gesang, die Wahrsagerei, die Behauptung das Verborgene zu kennen, die Astrologie, das Flötenspielen und jedes falsche Spiel.“





(Al-Kafi)





Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte, indem er die Rechtschule von Imam asch-Schafi’i, möge Allah ihm barmherzig sein, (diesbezüglich) darlegte:





„Seine Gefährten, die seine Rechtschule kannten, erklärten, dass es verboten sei und verurteilten die, auf die zurückgeführt wird, dass sie es erlauben.“





(Ighathatul Lahfan, 425/1)





Der Autor von „Kifayah Al-Akhbar“, der zu den Schafi’iten gehörte, zählte die Musikinstrumente, von Flöten usw., zu den verwerflichen Dingen, und der, der anwesend (beim Musikspielen) ist, muss es verurteilen. Er sagte: „Die Verurteilung entfällt nicht mit der Anwesenheit von schlechten Rechtsgelehrten (Fuqaha), denn diese bringen der islamischen Gesetzgebung Verderben, und auch nicht (mit der Anwesenheit) der dreckigen Fakire (Er meint die Sufis, denn diese bezeichnen sich selbst als Fakire), denn sie sind Unwissende und folgen jedem, der irgendeinen Ton von sich gibt. Sie richten sich nicht nach dem Licht des Wissens und gehen mit jedem Wind.“





(Kifayah Al-Akhbar, 128/2)





Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Was die Rechtschule von Imam Ahmad angeht, so sagte sein Sohn Abdullah: „Ich fragte meinen Vater über den Gesang, woraufhin er antwortete: „Der Gesang lässt die Heuchelei im Herzen wachsen. Mir gefällt es nicht.“ Dann erwähnte er die Aussage Maliks: „Dies machen bei uns nur die Frevler.“





(Ighathatul Lahfan)





Ibn Qudama, der Forscher der hanbalitischen Rechtschule, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Die Musikinstrumente sind in drei Arten eingeteilt. In Verboten: Und diese sind alle Arten von Sehnen, Saiten, Flöten, und die Laute, das Tanbur, der Rebab (arab. Streichinstrument) u.Ä. Wer diesen immer zuhört, dessen Zeugenaussage wird abgewiesen.“





(Al-Mughni, 173,10)





Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch:





„Und wenn zu einem Gastmahl eingeladen wird, in dem sich Verwerfliches befindet, dann kann man anwesend sein, aber man (muss) verurteilt/verwirft es, wenn man es kann, denn man legt (dadurch) zwei Pflichten zusammen (Das Antworten einer Einladung und das Verurteilen/Verwerfen von Schlechtem), und wenn man es nicht (verurteilen/verwerfen) kann, soll man nicht anwesend sein.“





(Al-Kafi, 118/3)





At-Tabari, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Die Gelehrten der großen Städte/Regionen sind sich über die „Karaha“ (hier gemeint Verbot, Erklärung folgt) des Gesangs einig, und dass es unterbunden werden muss. Und nur Ibrahim ibn Sa’d und ´Ubaidullah al-´Anbari entfernten sich von der (großen) Gruppe. Doch der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Halte dich an die große Mehrheit.“ Und wer sich von der Gruppe entfernt, stirbt den Tot, wie den, aus der vorislamischen Zeit (Jahiliyah).“





(Tafsir Al-Qurtubi, 56/14)





Der Begriff „Karaha“ wurde in den ersten Epochen mit der Bedeutung des Verbots (Hurma) angewendet, dann (jedoch) dominierte ihn die Bedeutung, dass es verpönt ist. Jedoch wird er (der Begriff) (hier) als Verbot verstanden, aufgrund der Aussage, dass es (der Gesang) „unterbunden“ werden soll. Da man keine Sache unterbinden kann, die nicht verboten ist, und aufgrund der zwei erwähnten Hadithe, in denen der strenge Tadel vorzufinden ist. Und es ist al-Qurtubi, der diesen Bericht überlieferte und er ist derjenige, der danach sagte: „Abul Faraj und al-Qaffaal, von unseren Gefährten, sagten:





„Die Zeugenaussage des Sängers und des Tänzers werden nicht angenommen.“ Ich (Al-Qurtubi) sage: „Und wenn bestätigt ist, dass diese Sache nicht erlaubt ist, dann ist es auch nicht erlaubt dafür zu bezahlen.“





Schaikh al-Fauzan, möge Allah ihn bewahren, sagte:





„Das, was Ibrahim ibn Sa’d und ´Ubaidullah al-´Anbari von der Musik erlaubten, war nicht wie die heute, bekannte Musik, denn diese zwei erwähnten Personen würden niemals solchen Gesang, der das Ausmaß des Niedergangs und der Verworfenheit ist, erlauben.“





(Al-I’lam)





Ibn Taimia, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Es ist nicht erlaubt Musikinstrumente herzustellen.“





(Al-Majmu‘, 140/22)





Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch:





„Es ist, nach den meisten Rechtsgelehrten, erlaubt Musikinstrumente, wie den Tanbur, zu zerstören. Und dies ist die Meinung von Malik und die bekanntere Überlieferung bei Ahmad.“





(Al-Majmu‘, 113/28)





Er sagte auch: „Der sechste Punkt ist, dass Ibn al-Mundhir die Übereinstimmung der Gelehrten erwähnte, dass es nicht erlaubt sei etwas vom Gesang oder der Wehklage zu verpachten. Und das ist unsere Meinung.“ Er sagte auch: „Die Musikinstrumente sind das Rauschmittel der Seelen, und das, was sie mit den Seelen machen ist schlimmer, ist schlimmer als das, was Hami al Kujus (eine Art von Instrumenten) (mit ihnen) macht.“ (Majmu‘ Al-Fatawa, 417/10)





Ibn Abi Schaiba, möge Allah ihm barmherzig sein, überlieferte, dass ein Mann die Mandoline eines anderen zerstörte, woraufhin er diese Sache zu Schuraih brachte, jedoch erteilte er darauf keinen Ersatz. Dies bedeutet, dass er darauf keinen Wert setzte, da es verboten und wertlos war.





(Al-Musannaf, 395/5)





Al-Baghawi gab ein Rechtsurteil ab, dass es verboten sei alle Arten der Musikinstrumente, wie die Mandoline, die Flöte und alle (anderen) Musikinstrumente, zu verkaufen. Hierauf sagte er: „Wenn du aber die Bilder ausgewischt, und die Musikinstrumente von ihrem Zustand verändert hast, ist es erlaubt deren Inhalt und Ursprung zu verkaufen, egal ob es Silber, Eisen, Holz oder sonst was ist.“





(Scharh as-Sunnah, 28/8)





Eine richtige (gute) Ausnahme:





Davon ausgenommen ist der Daff, ohne Reifen, an Festtagen und bei der Hochzeit, (nur) für die Frauen. Dies legten die authentischen Beweise dar.





Schaikh Al-Islam, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Jedoch erlaubte der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, einige Musikarten zu Hochzeiten etc., so wie er den Frauen erlaubte, in Hochzeiten und Freudentagen, auf mit dem Daff zu trommeln. Was jedoch die Männer zu seiner Zeit anbelangt, so gab es keinen zu seiner Zeit, der mit dem Daff trommelte oder mit seinen Händen klatschte, vielmehr ist von ihm bestätigt, dass er sagte: „Das Klatschen ist für die Frauen und der Tasbih (Subhanallah sagen) ist für die Männer.“





Er (der Prophet) verfluchte die Frauen, die den Männern ähnelten, und die Männer, die den Frauen ähnelten. Und als der Gesang und das Trommeln mit dem Daff zu den Taten der Frauen gehörten, pflegten die Altvorderen jene Männer, die dies taten als Mukhannath (effeminiert, verweiblichte Männer) zu bezeichnen und sie pflegten männliche Sänger als Mukhaaniith (effeminiert) zu bezeichnen. (Doch wie viele von diesen gibt es in dieser Zeit?!)





Und es war bekannt, dass sie das sagten. Zu dieser Kategorie gehörte auch der Hadith von 'Aischa, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, als ihr Vater, möge Allah mit ihm zufrieden sein, in den Festtagen, zu ihr hereinkam, während bei ihr zwei junge Mädchen waren, die das gesungen haben, was die Ansar am Tage von Bu’ath zu sagen pflegten (und vielleicht erkennt der, der einen Verstand hat, was die Menschen im Krieg sagen). Daraufhin sagte Abu Bakr, möge Allah mit ihm zufrieden sein:





„Die Flöte Satans im Haus des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm?“ Während der Gesandte Allahs drehte sein edles Gesicht von ihnen Weg, hin zur Wand. Deshalb sagten einige Gelehrte, dass Abu Bakr, möge Allah mit ihm barmherzig sein, niemals vor dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, jemanden tadeln oder verurteilen würde, aber er dachte, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, nicht das wahrnahm, was geschah.





Und Allah weiß es besser. Daraufhin sagte er (der Prophet): „Lass sie, o Abu Bakr, denn jedes Volk hat seinen Festtag, und dieser ist der Festtag von uns, den Leuten des Islams.“





Dieser Hadith legt dar, dass es nicht die Gewohnheit des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, und nicht die seiner Gefährten war, sich für so etwas zu versammeln. Aus diesem Grund nannte es As-Siddiq (der Wahrhaftige, Beiname Abu Bakrs) „die Flöte Satans“. (Und der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, erkannte diese Namensgebung an und erklärte sie nicht für falsch, da er sagte: „Lass sie, denn jedes Volk hat seinen Festtag, und dieser ist der Festtag von uns […].“





Dies zeigt, dass der Grund dafür, dass es erlaubt ist, ist, dass diese Zeit ein Festtag ist. Daraus versteht man, dass das Verbot außerhalb des Festtages bestehen bleibt, außer dem, was in anderen Ahadith ausgenommen wird. Dies legte bereits al-Albani, möge Allah ihm barmherzig sein, ausführlich in seinem Buch „Tahrim Aalaat At-Tarab“ dar.)





Und der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, erkannte dies von den jungen Mädchen, an Festtagen, an, so wie es im Hadith steht:





„Damit die Götzendiener wissen, dass es in unserer Religion ausgedehnte Möglichkeiten/Weite gibt.“





Und im Hadith der zwei jungen Mädchen steht nicht, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, diesem zuhörte. Vielmehr beziehen sich der Befehl und das Verbot auf das Zuhören, nicht bloß durch das Hören. Genauso ist es mit dem Sehen. Das Verbot bezieht sich nur auf das absichtliche Sehen, nicht auf das, was ungewollt geschieht.“ Dadurch wird klar, dass es nur den Frauen erlaubt ist, so dass Imam Abu ´Ubaid, möge Allah ihm barmherzig sein, den Daff mit folgenden Worten definierte: „Es ist das, worauf die Frauen trommeln.“ (Gharib Al-Hadith, 64/3) – So sollen einige von ihnen (den Männern) mit dem islamisch-gesetzlichen Hijab rausgehen –.





Eine falsche Ausnahme:





Einige schlossen die Trommel im Krieg aus, und einige (unserer) Zeitgenossen fügten dabei militärische Musik hinzu. Aber dies hat, aus folgenden Gründen, keine Bedeutung:





1. Es ist, abgesehen von reiner Meinung und Zustimmung, eine Spezifizierung der Ahadith, die es (die Musik) verbieten, ohne etwas zu haben, womit man sie (die Ahadith) spezifizieren kann. Und dies ist falsch.





2. Die Muslime müssen in Kriegszeiten mit ihren Herzen zu ihrem Herrn kommen. Er, Erhaben ist Er, sagt: „Sie fragen dich nach der (zugedachten) Beute. Sag: Die (zugedachte) Beute gehört Allah und dem Gesandte. So fürchtet Allah und stiftet Frieden untereinander.“ [Al-Anfaal 8:1]





Die Benutzung von Musik verderbt ihnen dies und lenkt sie vom Gedenken ihres Herrn ab.





3. Die Benutzung davon gehört zu der Gewohnheit der Ungläubigen. Es ist nicht erlaubt ihnen zu ähneln, besonders in dem, was Allah, segensreich und erhaben ist Er, uns allgemein verboten hat, wie die Musik.“ (As-Sahiha, 145/1)





„Kein Volk geht in die Irre, nachdem es sich auf der Rechtleitung befand, außer, dass ihnen der Disput (miteinander) gebracht wird.“ (Authentisch)





Einige von ihnen argumentieren mit dem Hadith vom Spiel der Abessinier, in seiner, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Moschee, dass der Gesang erlaubt sei. Al-Bukhari, möge Allah ihm barmherzig sein, verfasste über diesen Hadith in seinem Sahih-Werk: „Kapitel: Speere und Schilder am Festtag.“





An-Nawawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Darin steht, dass es erlaubt ist mit Waffen und ähnlichen Kriegswerkzeugen in der Moschee zu spielen. Und in der Bedeutung sind alle Mittel mit inbegriffen, die dem Abmühen helfen.“ (Scharh Muslim) Jedoch ist es, wie al-Hafidh ibn Hajar, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Wer über Dinge redet, die nicht sein Fachgebiet sind, kommt mit solchen Merkwürdigkeiten.“





Einige argumentieren mit dem Hadith vom Gesang der zwei jungen Mädchen, über den wir bereits geredet haben. Jedoch führen wir die Worte von ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, an, da sie wertvoll sind: „Noch unglaublicher ist eure Beweisführung, dass es erlaubt sei (den Gesang) in einer Versammlungsform zu hören, die so zusammengesetzt ist, wie wir es erwähnten, mit dem Gesangvon zwei kleinen Mädchen, die nicht Mal die Pubertät erreichten, bei einer jungen Frau, an einem Tag des Festes und der Freude, mit arabischen Gedichtsversen über die Beschreibung der Tapferkeit, des Krieges, der schönen Charaktereigenschaften und der Sitten. Was ist das im Vergleich zu dem? Unglaublich ist, dass dieser zu den größten Argumenten gegen sie gehört, denn der große As-Siddiq, möge Allah ihm barmherzig sein, bezeichnete es als eine der Flöten Satans und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, erkannte diese Bezeichnung von ihm an.





Er erlaubte dies zwei nicht-rechtsfähigen (o. zurechnungsfähigen) Mädchen, und es besteht kein Schaden, wenn sie singen oder ihnen zuzuhören. Beweist dies etwa die Erlaubnis von dem, was ihr tut und wisst, zu hören, was das beinhaltet, was nicht verborgen ist? Gepriesen sei Allah, wie kommen der Verstand und das Verständnis so in die Irre?“





(Madarij As-Salikin, 493,1)





Ibn al-Jauzi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„'Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, war zu dieser Zeit jung und von ihr wurde, nachdem sie reif wurde, nur der Tadel des Gesangs überliefert. Ihr Cousin mütterlicherseits, al-Qasim ibn Muhammad pflegte den Gesang zu tadeln und verbot ihn zu hören, wobei er das Wissen von ihr erwarb.“





(Talbis Iblis, 229)





Al-Hafidh ibn Hajar, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Eine Gruppe der Sufis nimmt den Hadith dieses Kapitels (den Hadith der zwei jungen Mädchen) als Beweis, dass der Gesang und das Hören, ob mit oder ohne Instrument, erlaubt ist. Als Widerlegung darauf reicht die Erklärung 'Aischas im Hadith, der im nächsten Kapitel ist, indem sie sagte: „Und sie haben nicht gesungen (o. waren keine Sängerinnen).“ Somit verneinte sie von ihnen, durch die Bedeutung, was er ihnen durch den Wortlaut nachweisen will und beschränkt sich auf das, was der Text, zeitlich und von der Art und Weise aus, überlieferte, um so der Grundlage (also dem Hadith) noch weniger zu widersprechen. Und Allah weiß es besser.“





(Fath Al-Bari, 442/2-443)





Einige wagen es das Hören von Gesang auf die Sahaba und Tabi’in des zurück zu führen, und dass sie darin kein Problem sahen.





Al-Fauzan, möge Allah ihn bewahren, sagte:





„Wir fordern ihn auf die authentischen Überlieferungsketten vorzuzeigen, die zu diesen Sahaba und Tabi’in führen, um das zu bestätigen, was sie auf sie zurückführen.“ Dann sagte er: „Imam Muslim erwähnte im Vorwort seines Sahih-Werks von ´Abdullah ibn al-Mubarak, dass er sagte: „Die Überlieferungskette gehört zur Religion. Und wenn es die Überlieferungskette nicht gebe, dann würde wer will sagen, was er will.““





Einige sagen, dass alle Ahadith, die den Gesang verbieten, durch Wunden geschwächt sind. Keiner dieser Hadithe ist von Herabsetzung seitens der Rechtsgelehrten des Hadiths und ihrer Gelehrten sicher.





Ibn Baz, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Die Ahadith, die das Verbot des Gesangs überliefern sind nicht durch Wunden geschwächt, wie du es behauptest. Vielmehr gibt es welche die im Sahih-Werk von al-Bukhari vorzufinden sind, welches das authentischste Buch nach Allahs Buch ist. Darunter gibt es auch gute (Hasan) und schwach (Da’if) eingestufte Hadithe. Diese sind durch ihre Häufigkeit und vielfältigen Erscheinungen ein offensichtliches Argument und ein klarer Beweis für das Verbot von Gesang und Musikinstrumenten.“





Die Imame sind sich über die Authentizität der Ahadith des Verbots von Gesang und Musikinstrumenten einig, bis auf Abu Hamid al-Ghazali, und al-Ghazali kannte die Hadithwissenschaft nicht und ibn Hazm.





Al-Albani legte seinen Fehler auf klarste Weise dar und ibn Hazm selbst sagte, dass wenn etwas davon authentisch wäre, er dieser Meinung wäre. Aber bei wem, in dieser Zeit, ist die Authentizität davon erwiesen, aufgrund der vielen Bücher der Gelehrten und den aufeinanderfolgenden Einstufungen dieser Ahadith, dass sie authentisch sind? Jedoch wenden sie sich ab. Diese sind viel härter als ibn Hazm und nicht wie er, denn sie sind weder qualifiziert und noch kehrten sie zu ihr (Aussage) zurück)





Einige sagen, dass die Gelehrten den Gesang verboten, da er mit Sitzungen, in denen Berauschendes aufgenommen wird und verbotenes Verbringen der Nacht, verbunden wird.





Asch-Schaukani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Darauf wird geantwortet, dass die Verbindung nicht beweist, dass das Verbotene nur zusammen begangen wird. Und wenn nicht, dann würde es bedeuten, dass die Unzucht, die in den Ahadith dargelegt wurde, nur beim Alkoholtrinken und Musikspielen verboten ist. Diese Verpflichtung (Lazim), ist nach Konsens, falsch, genauso beim Verpflichteten (Malzum).





Auch würde ist, wie bei der Aussage Allahs, Erhaben ist Er:





„Er pflegte nämlich nicht an Allah, den Allgewaltigen zu glauben * und nicht zur Speisung des Armen anzuhalten“, [Al-Haqqa 69:33-34] bedeuten, dass es nicht verboten ist, nicht an Allah zu glauben, wenn man nicht zur Speisung des Armen anhaltet. Wenn gesagt wird, dass das Verbot solcher erwähnten Dinge, bzgl. des Zwangs, von einem anderen Beweis aus bekannt sein würde, so wird geantwortet, dass das Verbot der Musikinstrumente auch bereits von einem anderen Beweis aus bekannt ist, wie bereits erwähnt.“





(Neil al-Autaar, 107/8)





Einige sagen, dass mit der „zerstreuenden Unterhaltung“ (Im Vers von Sura Al-Israa) nicht der Gesang gemeint sei. Die Antwort darauf wurde bereits erwähnt.





Al-Qurtubi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:





„Dies (also die Aussage, dass damit der Gesang gemeint sei) ist das höchste (o. authentischste, beste), was bezüglich des Verses gesagt wurde. Und ibn Mas’ud hat darauf dreimal bei Allah geschworen, bei Dem es niemand anbetungswürdigen außer Ihn gibt, dass damit der Gesang gemeint sei.“ Dann erwähnte er, wer dies auch unter den Imamen sagte. Und er erwähnte weitere Aussagen darüber, dann sagte er: „Die erste Meinung ist das Beste, was über dieses Kapitel gesagt werden kann, aufgrund des Marfu‘ Hadith und der Meinung der Sahaba und Tabi’in darüber.“





(Tafsir al-Qurtubi)





Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte, nachdem er diesen Tafsir erwähnte: „Al-Hakim Abu ´Abdillah sagte in der Erläuterung aus dem Buch al-Mustadrak:





„Der Student dieses Wissens soll wissen, dass die Erläuterung (Tafsir) des Prophetengefährten, der die Offenbarung und die Herabsendung (des Korans) gesehen hat, bei den zwei Schaikhs (Al-Bukhari und Muslim), ein Hadith mit einer Überlieferungskette ist.“ Und er sagte an anderer Stelle: „Es hat bei uns, das selbe Urteil, wie des Marfu‘s.“





Auch wenn dies einer Überprüfung bedarf (aufgrund der Schwäche), so besteht kein Zweifel, dass es eher angenommen wird als die Erläuterung von denen nach ihnen. Denn sie sind die Wissendsten der Ummah über das, was Allah, der Mächtige und Gewaltige, in seinem Buch will. Über ihnen stieg es (die Offenbarung) herab und sie waren die ersten, die unter dieser Ummah damit angesprochen wurden. Sie sahen die Erläuterung vom Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, mit eigenen Augen, sowohl im Wissen als auch in der Tat. Sie waren wirklich reine Araber. So soll man sich von ihrer Erläuterung nicht entfernen, solange man zu ihnen einen Weg findet.“





(Ighathatul Lahfan)





Einige sagen, dass der Gesang eine Gehorsamkeit ist, wenn man sich damit für die Gehorsamkeit Allahs gegenüber stärken will.





Ibn al-Qayyim, möge Allah im barmherzig sein, sagte:





„O wie unglaublich! Welche Art von Glauben, Licht, Wahrnehmungskraft, Rechtleitung und Erkenntnis wird durch das Zuhören von mit Melodie bestückten Gedichtsversen erlangt, bei denen es wahrscheinlich größtenteils um Verbotenes handelt, was Allah und Sein Gesandter hassen, und wofür man bestraft wird? Wie kann sich also jemand, dessen Herz auch nur ein kleines Stück Wahrnehmung und Leben besitzt, Allah mit etwas annähern, und seinen Glauben an Ihn, seine Nähe zu Ihm und sein Ansehen bei Ihm, dadurch steigern, indem man etwas genießt, was bei Ihm verhasst/verabscheuungswürdig ist. Er hasst/verabscheut den, der dies sagt und damit zufrieden ist.“





(Madarij As-Salikin, 485/1)





Schaikh al-Islam, sagte, während er den Zustand desjenigen darlegt, dir sich an das Hören von Gesang gewöhnt: „Deshalb gibt es jene, die sich daran gewöhnen und damit ernähren. Sie sehnen sich nicht danach den Koran zu hören, freuen sich darüber nicht und finden beim Hören der Koranverse nicht das (in sich) vor, was sie beim Hören der Gedichtsverse vorfinden. Vielmehr ist so, dass wenn sie den Koran hören, ihn mit unachtsamen Herzen hören. Doch wenn sie das Pfeifen und Klatschen hören, senken sich die Stimmen, werden die Bewegungen ruhig und die Herzen werden aufmerksam.“





(Majmu‘ al-Fatawa, 557/11 und was danach kommt)





Einige verbreiten, dass Musikinstrumente die Herzen und Gefühle erweichen und die Emotionen steigern, was aber nicht richtig ist. Vielmehr erregen sie die Gelüste. Und wenn sie das bewirken würden, was sie sagen, dann hätten sie die Herzen der Musiker erweicht und ihre guten Charaktereigenschaften verbessert. Doch von den meisten von ihnen, kennen wir nur ihr Abweichung (vom rechten Weg) und ihr schlechtes Benehmen.





Schlusswort:





Hoffentlich wird aus dieser Zusammen, für jene die gerecht sind, ersichtlich, dass die Meinung, dass es erlaubt sei, keine erwägenswerte Meinung ist, und dass es in dieser Thematik keine zwei Meinungen gibt. Somit muss man auf beste Weise beraten und allmählich nach und nach verurteilen, wenn man dazu imstande ist.





Und lass dich nicht von der Bekanntheit eines Mannes täuschen, in einer Zeit, in der die Leute der Religion zu fremden wurden. Denn derjenige, der sagt, dass es erlaubt sei zu Singen und Musik zu spielen, unterstützt die Gelüste der Menschen heute (als würden die Laien Rechtsurteile abgeben und er unterschreibt). Wenn ihnen eine Thematik vorgelegt wird, schauen sie auf die Aussagen der Gelehrten darüber und nehmen die leichteste, wie sie behaupten. Hierauf suchen sie nach Beweisen, vielmehr nach Scheinargumenten, die sich zwischen Erschlagenem, zu Tode Gestürztem und Gestoßenem bewegen. Wie oft haben Ihresgleichen den Menschen, durch diese Verfälschung, Dinge im Namen der islamischen Gesetzgebung eingeführt, von denen der Islam frei ist?





Bemühe dich, mein Bruder, deinen Islam vom Buch des Herrn und der Sunnah deines Propheten zu kennen und sag nicht: „Der Soundso sagte.“ Denn die Wahrheit wird nicht durch Männer erkannt, aber wenn du die Wahrheit erkennst, erkennst du die Männer. Hoffentlich reicht dieses Ausmaß dem aus, der seine Gelüste von Bord wirft und sich seinem Herrn beugt.





Und Hoffentlich reinigt das, was erwähnt wurde, die Herzen (wörtl.: Brüste) einer Gruppe von Gläubigen, vertreibt die Einflüsterungen einer Gruppe von Leuten, die davon heimgesucht sind und stellt jeden bloß, der sich von der Offenbarung abwendet und den Erleichterungen hinterherjagt. Er meint er würde mit etwas kommen, womit die Ersten nicht gekommen sind und verbreitet, ohne Wissen, Gerüchte über Allah und ersucht den Austritt aus dem Frevel (Fisq), doch tappt er in die Erneuerung (Bid’ah).





Möge Allah ihn nicht segnen, wo doch der Weg der Gläubigen besser für ihn wäre.





Und Allah weiß es besser. Und mögen Allahs Segen und Frieden auf Seinem Gesandten, der den Weg der Gläubigen sichtbar machte, auf seine Familie und seinen Gefährten, und wer sie auf beste Weise, bis zum Tag des Gerichts, folgt.





Quellen:





Zusammengefasst aus der Schrift: „An-Nawa liman Abaha al-Ma’azifa lil Hawa“ von Schaikh Sa’duddin ibn Muhammad al-Kabbi





Wer nach mehr strebt, kann man folgendes nachschlagen:





Das Buch „Al-I’lam bi Naqdi Kitabil Halali wal Haram“ vom großen Schaikh und Gelehrten Salih ibn Fauzan al-Fauzan.





Das Buch „As-Samaa‘“ von Schaikh al-Islam ibn al-Qayyim.





Das Buch „Tahrimu Aalaatit Tarab“ von Schaikh Muhammad Nasiruddin al-Albani, möge Allah ihm barmherzig sein.





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