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Jemand schrieb: "Es ist ein gefährliches, alarmierendes Phänomen. Es ist die Möglichkeit, dass die Menschen den Propheten von der Offenbarung abbringen und dass er dem Druck der Götzendiener nachgibt." Er stützt sich dabei auf diese Worte: „Beinahe hätten sie dich fürwahr verführt (und) von dem (abgebracht), was Wir dir (als Offenbarung) eingegeben haben, damit du gegen Uns etwas anderes ersinnst, und dann hätten sie dich wahrlich zum Freund genommen. Wenn Wir dich nicht gefestigt hätten, hättest du wohl beinahe bei ihnen ein wenig Stütze gesucht. Dann hätten Wir dich fürwahr ein Mehrfaches (an Strafe) im Leben und ein Mehrfaches (an Strafe) im Tod kosten lassen, und hierauf würdest du für dich keinen Helfer gegen Uns finden.“ (Sûra 17:73-75).





 





Dann erwähnen sie einige in der Qurân-Exegese angeführte Überlieferungen als Beweis für die Authentizität ihrer Thesen. Was sie damit bezwecken wollen, ist die Korrektheit und Vertrauenswürdigkeit der Offenbarung und des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) anzuzweifeln und zu verdeutlichen, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nicht in der Lage war, dem Druck der Quraisch standzuhalten. 





 





Um diese Lügen zu widerlegen, muss man den Vers objektiv betrachten und den Kontext berücksichtigen, damit seine eigentliche Bedeutung klar wird. Anhand dieser Betrachtungen erweist sich die Behauptung jener Verleumder als falsch. Dieser Vers wird nämlich in Zusammenhang mit Erzählungen über die Lage der Glaubensverweigerer im Jenseits erwähnt, wie es heißt: „Und wer in diesem (Leben) blind ist, der wird (auch) im Jenseits blind und noch weiter vom Weg abgeirrt sein.“ (Sûra 17:72). Dieser Vers geht unmittelbar dem Vers voraus, um den es hier geht.





 





Somit ergibt sich ein deutlicher Übergang von der Erwähnung dieser Nicht-Muslime im Jenseits zu einigen ihrer Taten im Diesseits, der Vers ist wohl eine Begründung für ihre Strafe als Vergeltung für ihre Blindheit im Jenseits. 





 





Der über jeden Makel Erhabene erwähnt, dass die Glaubensverweigerer zunächst erfolglos versuchten, den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) von seiner Da'wa (einladendem Aufruf zum Islâm) abzuhalten und ihn durch Quälen seiner Gefährten umzustimmen. Als dies missglückte, versuchten sie es mit Diplomatie. Sie versuchten den Propheten nämlich teilweise von seiner Offenbarung „was Wir dir (als Offenbarung) eingegeben haben“, abzubringen, ohne dass der Vers verdeutlicht, was sie den Propheten zu ändern baten oder was sie hinzufügen wollten „damit du gegen Uns etwas anderes ersinnst“. Der allgemeine Zusammenhang weist lediglich darauf hin, dass sie vom Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) forderten, ein Zugeständnis an ihre falschen Götter zu machen. Sie gingen in ihrer Forderung gar so weit, dass sie verlangten, er solle dieses Zugeständnis als von Allâh dem Erhabenen gegeben darstellen. Die Belohnung dafür sollte sein, dass sie sich mit ihm abfinden, ihm keinen Schaden zufügen und sich mit ihm anfreunden „und dann hätten sie dich wahrlich zum Freund genommen“. Doch Allâh bestärkte den Propheten im Glauben: „wenn Wir dich nicht gefestigt hätten“ und wies ihn auf die Gefahr dieses Weges hin und warnte ihn davor: „Dann hätten Wir dich fürwahr ein Mehrfaches (an Strafe) im Leben und ein Mehrfaches (an Strafe) im Tod kosten lassen, und hierauf würdest du für dich keinen Helfer gegen Uns finden.“ 





 





Dieser Vers ist also eine Erklärung an die islâmische Gemeinschaft, dass Allâh Sein Offenbarungsbuch bewahrt. Allâh weist in diesem Vers darauf hin, dass Er durch Seine Gnade den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) bekräftigt und bewahrt hat. Dieser Vers bietet also keinen Anlass, Zweifel an der Offenbarung oder am Propheten zu schüren. Der Vers sagt deutlich, dass diese Gedanken des Propheten sich nicht in Worte oder gar in die Tat umsetzten, sondern wahrscheinlich nur ein gedanklicher Moment war, den Allâh sofort durch göttlichen Beistand unterband. Somit bekräftigte Allâh nur noch Seinen Schutz gegenüber dem Propheten und Seinem Offenbarungsbuch. Der Vers beschreibt also das Gegenteil von dem, was die Verleumder behaupten.





Die Offenbarungsanlässe sind als schwach einzustufen, auch wenn sie von Exegeten erwähnt werden. Denn Exegeten erwähnen sowohl bewiesene als auch unsichere Aussagen. Die Exegeten erwähnen unter anderem als Offenbarungsanlass des Verses eine Überlieferung von Sa'îd, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) den Schwarzen Stein häufig berührte, worauf die Quraisch ihn davon abgehalten habe sollen. Sie sagten angeblich: „Wir lassen ihn den Schwarzen Stein erst berühren, wenn er unsere Götter berührt.“ Der Prophet soll sich gedacht haben: Es schadet mir nicht, wenn ich ihre Götter berühre, nachdem sie mich den Schwarzen Stein haben berühren lassen. Und Allâh weiß, dass ich sie (die falschen Götter) hasse. Daraufhin soll Allâh dies verhindert und den Vers offenbart haben: „Beinahe hätten sie dich fürwahr verfuhrt (und) von dem (abgebracht), was Wir dir (als Offenbarung) eingegeben haben, damit du gegen Uns etwas anderes ersinnst“.





Diese Überlieferung ist offensichtlich mursal (unterbrochen), weil Sa'îd, es handelt sich um Sa'îd  ibn Dschubair, erst nach dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zur Welt kam. Seine Überlieferung über den Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und die Ereignisse zu seiner Zeit sind also mursal, und Mursal-Überlieferungen gehören zu den schwachen Arten der Überlieferung. Daher ist die Überlieferung von der Überlieferungskette her inkorrekt. Selbst wenn man diese Überlieferung hypothetisch als korrekt ansähe, wäre die Zustimmung des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) eine persönliche Entscheidung gewesen, weil er dachte, die Berührung der Götzen würde islâmisch gesehen Vorteile bringen, zu denen folgende gehören:





- Erlaubnis, den Schwarzen Stein zu berühren, was eine Anbetungshandlung und Annährung an Allâhs ist.





- Beruhigung der Herzen der Götzendiener ihm und seinen Gefährten gegenüber, so dass sie sich dem Islâm annähern und sich seiner Da'wa weniger entgegenstellen. 





In der Methodologie gibt es eine Regel, die besagt, dass es dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erlaubt war, in den Dingen selbst zu entscheiden, in denen Allâh nichts offenbart. Allerdings bestätigte Allâh entweder seine Entscheidung oder Er korrigiert den Propheten.





Und letzteres geschah auch: Denn Allâh verbot ihm, der Forderung der Götzendiener nachzukommen, weil sie negative Auswirkungen auf die Da'wa gehabt hätte. Der wohl größte Schaden bestünde darin, dass Gläubige ihrer Religion versucht werden könnten, wenn die Götzendiener sagen könnten: „Euer Prophet und Vorbild Muhammad hat unsere Götter berührt und geehrt und das verlassen, wozu er aufgerufen hat.“ Dies wäre die schlimmste Versuchung mit den verheerendsten Auswirkungen gewesen.





Weiterhin erwähnen die Qurân-Exegeten über die Offenbarungsgründe eine Überlieferung von Qatâda ( Allah   erbarme sich seiner ), der gesagt haben soll: Es wurde uns gesagt, dass sich die Quraisch in jener Nacht bis zum Morgen mit dem Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zurückzogen. Sie redeten mit ihm, lobten ihn, erklärten ihn zu ihrem Fürsten und machten ihm Zugeständnisse. Sie sagten unter anderem: „Du kommst mit etwas, was kein anderer Mensch brachte. Du bist unser Oberhaupt und der Sohn unseres Oberhauptes.“ Sie redeten mit ihm, bis er ihnen fast zugestimmt hätte. Daraufhin hinderte Allâh ihn daran und beschützte ihn davor.





Diese Überlieferung ist wie die von Sa'îd unter dem Aspekt des Überlieferungswegs und des Inhalts zu beurteilen, denn auch Qatâda ibn Da'âma ist ein vertrauensvoller Schüler der Prophetengefährten, der jedoch den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nie getroffen hat. Sein Hadîth ist somit ebenso mursal. Und Mursal-Hadîthe gehören zu den schwachen Überlieferungsformen. Die erste Überlieferung gleicht der zweiten auch Inhaltlich, außer dass die erste die Forderung der Quraisch an den Propheten ausführlich erklärte, wohingegen die zweite dies nur allgemein erwähnt.





Weiterhin erwähnen die Qurân-Exegeten eine Überlieferung von Ibn Abbâs  möge Allah mit ihnen zufrieden sein: „Der Stamm Thaqîf soll zum Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gesagt haben: „O Gesandter Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), lass uns ein Jahr, in dem unseren Göttern geopfert wird! Wenn wir das empfangen, was unseren Göttern geopfert wird, nehmen wir es an. Dann treten wir dem Islâm bei und zerstören die Götzen.“ Da dachte der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) darüber nach, ihnen zuzustimmen und ihnen Aufschub zu gewähren. Da sagte Allâh: „Wenn Wir dich nicht gefestigt hätten, hättest du wohl beinahe bei ihnen ein wenig Stütze gesucht.“





Diese Überlieferung hat zwar eine vollständige Überlieferungskette, ist aber von At-Tabarî in seiner Exegese als schwach bezeichnet worden. Soviel zur Überlieferungskritik der Aussage. Inhaltlich betrachtet handelt es sich um eine erlaubte Eigeninitiative des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Der Grund für diese Eigeninitiative liegt in Folgendem: Die Leute leugneten zu diesem Zeitpunkt den Islâm. Wenn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ein Jahr lang ihre Bekämpfung ausgesetzt hätte, hätte dies nicht geschadet – wenn man davon ausgeht, dass der Vers madînensisch ist –, solange sie nach dieser Zeit den Islâm freiwillig angenommen hätten. Dies war zumindest der Gedankengang des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Doch verwehrte Allâh ihm dies, weil es bedeutet hätte, dass er ihrer Glaubensverweigerung zustimmen hätte müssen und seine Existenz akzeptiert hätte. Dies hätte andere Stämme womöglich dazu angeregt, auch so einen Aufschub zu beantragen, was den Kampf gegen die Islâm-Gegner zum Stillstand gebracht hätte.





Durch diese Erörterungen wird also deutlich, dass der Vers keinen Anlass zur Kritik bietet. Ja, ganz im Gegenteil beweist dieser Vers sogar, dass Allâh Seinen Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) davor bewahrt hat, seinen Neigungen zu folgen und dass Er Sein Offenbarungsbuch vor Hinzufügungen und Streichungen bewahrt hat. Diesen Schutz der Offenbarung garantiert Allâh sowohl für den Propheten als auch für die gesamte nachfolgende Umma, damit das Buch Allâhs rein und unverfälscht an die gesamte Menschheit gelangt. 





 



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