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Das Gebieten des Guten und das Verbieten des Schlechten ist eine fest verankerte Pflicht im Qurân und in der Sunna und gehört zu den größten Pflichten, Grundlagen und Pfeilern des reinen Islâm, denn durch dieses Prinzip wird der Islâm geregelt und seine Würde gewahrt. Allâh sagt im Qurân: „Und es soll aus euch eine Gemeinschaft werden, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet, und jene sind es, die Erfolg haben werden.“ (Sûra 3:104) Die Hadîthe zu diesem Thema sind zahlreich und mehr als bekannt.





Jedoch kann dieses Prinzip durch das falsche Verständnis des folgenden Verses beeinträchtigt werden: „O die ihr glaubt, wacht über euch selbst! Wer abirrt, kann euch keinen Schaden zufügen, wenn ihr rechtgeleitet seid.“ (Sûra 5:105)





Manche Muslime denken, dass zwischen dem ersten Vers, der zum Gebieten des Guten und Verbieten des Schlechten aufruft, und dem zweiten Vers ein Widerspruch besteht, der besagt, dass wir uns um uns selbst kümmern sollen und niemand die Sünde des anderen zu tragen hat. Die die beiden Verse widersprechen sich aber nicht im Geringsten, wie wir anhand folgender Belege erläutern:





Es wurde bei At-Tirmidhî berichtet, dass Qais ibn Abû Hâzim von Abû Bakr  möge Allah mit beiden zufrieden sein überlieferte, dass dieser sagte: „O ihr Menschen, ihr rezitiert diesen Vers, versteht ihn aber falsch: „O die ihr glaubt, wacht über euch selbst! Wer abirrt, kann euch keinen Schaden zufügen, wenn ihr rechtgeleitet seid.“ Denn ich hörte den Gesandten Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  sagen: «Wenn die Menschen den Ungerechten (ungerecht handeln) sehen und ihn nicht daran hindern, wird Allâh sie alsbald allesamt bestrafen.»“ Berichtet von den Überlieferern der Sunna-Werke und von At-Tirmidhî als hasan eingestuft.





Ibn Kathîr sagte über den Vers in der Sûrâ Al-Mâ'ida: „Dieser Vers beweist in keiner Weise das Unterlassen des Gebietens des Rechten und des Verbietens des Schlechten, da andere Hadîthe die Pflicht des Gebietens des Rechten und des Verbietens des Verwerflichen betonen“, einer der von ihm angeführten Hadîthe ist folgender: „Ich schwöre bei Dem, in dessen Hand meine Seele ist, entweder ihr gebietet nachdrücklich das Gute und verbietet das Schlechte, oder Allâh wird über euch eine Strafe von Ihm herabsenden, worauf ihr Ihn gewiss bitten werdet, jedoch wird Er eure Bitten nicht erhören!“ Berichtet von Ahmad.





Nach dem Verständnis dieses Hadîthes ist es also falsch zu wähnen, der obige Vers stelle eine Erlaubnis dar, das Gebieten des Guten und das Verbieten des Schlechten zu unterlassen. Für diese Pflicht gibt es schließlich viele Beweise im Islâm, darunter der Befehl Allâhs, der die Gläubigen auffordert, gerecht zu handeln und sich gegenseitig zu guten Taten und Gottesfurcht aufzurufen - Sprich, durch das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen.





Darüber hinaus betont der obige Vers die Pflicht des Gebietens des Guten und des Verbietens des Schlechten aus zwei Gesichtspunkten:





1. Durch die Aussage: „Kümmert euch um euch selbst.“, indem ihr Allâh und Seinem Gesandten gehorcht. Zu dem Gehorsam Allâhs und Seines Gesandten gehört, dass man der Pflicht nachkommt das Gute zu befehlen und das Schlechte zu verhindern.





2. Die Aussage: „Wer abirrt, kann euch keinen Schaden zufügen, wenn ihr rechtgeleitet seid.“ verdeutlicht, dass wir nicht zur Rechenschaft für den irregehenden Ungläubigen gezogen werden, solange wir rechtgeleitet sind - sprich, unserer Pflicht nachkommen, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten. Der Vers bedeutet also: Wenn ihr den Weg der Rechtleitung eingeschlagen habt und somit das Gute gebietet und das Schlechte verbietet, wird euch niemand schaden, der sich abwendet oder vom Weg abirrt, denn Allâh sagt: „Und keine lasttragende (Seele) nimmt die Last einer anderen auf sich.“ (Sûra 17:15)





Ebenfalls muss erwähnt werden, dass Allâh in diesem Vers die Gläubigen als Gruppe anspricht „Kümmert euch um euch selbst“, sowie „Wer abirrt, kann euch keinen Schaden zufügen, wenn ihr rechtgeleitet seid.“, und nicht in der Einzahl. Die Gläubigen sind in diesem Vers also als Gruppe angesprochen und nicht als Einzelpersonen.





Dieser Vers in der Sûrâ Al-Mâ‘ida widerspricht somit in keiner Weise dem Vers in Sûrâ Âli Imrân und es gibt darin keinen Beweis, der anführt, dass man die Ermahnung der anderen Muslime unterlassen soll, vielmehr verdeutlicht dieser sowie andere Beweise, dass es Pflicht ist, den Mitmenschen ebenfalls den Weg der Rechtleitung und den Islâm zu zeigen. Wenn sich der Islâm also bei den Einzelpersonen zuerst verwirklicht hat, müssen alle Menschen zu dieser Rechtleitung aufrufen.





Deswegen berichtigte der erste Kalif Abû Bakr  möge Allah mit ihm zufrieden sein dieses falsche und verdrehte Verständnis der Leute, was wir heutzutage ebenfalls benötigen. Es fällt den Menschen heute leider schwer der Pflicht nachzukommen, das Rechte zu gebieten und das Schlechte zu unterbinden.



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