- Fluchen:
Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Den Gläubigen zu verfluchen ist wie ihn zu töten.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim)
- Der Glaube an Wahrsager oder Astrologen:
Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer zu einem Wahrsager oder die Zukunft Voraussagenden geht und ihm das glaubt, was er sagt, leugnet, was auf Muhammad herabgesandt wurde.“ (Überliefert von Ahmad und Al-Hâkim
- Widerspenstigkeit der Frau gegenüber ihrem Ehemann:
Allâh der Majestätische sagt: Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn der Mann seine Frau in sein Gemach ruft und sie sich weigert, und er die Nacht im Zorn gegen sie verbringt, verfluchen sie die Engel bis zum Morgen.“ Überliefert von Al-Buchârî)
- Belästigung des Nachbarn:
„Derjenige, dessen Nachbar nicht vor seinem Unheil sicher ist, tritt nicht ins Paradies ein.“ (Überliefert von Muslim)
- Betrug des Leitenden gegenüber seinem Gefolge:
Allâh der Erhabene sagt: „Eine Möglichkeit (zu belangen) gibt es nur gegen diejenigen, die den Menschen Unrecht zufügen und auf der Erde ohne Recht Gewalttätigkeiten begehen. Für sie wird es schmerzhafte Strafe geben.“ (Sûra 42:42). Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Jeder Leitende, der sein Gefolge betrügt, ist im Höllenfeuer.“ (Überliefert von Ahmad)
- Essen und Trinken aus silbernen oder goldenen Gefäßen:
Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer aus einem goldenen oder silbernen Gefäß isst oder trinkt, schleppt in seinen Bauch nichts als Höllenfeuer.“ (Überliefert von Muslim)
- Das Tragen von Seide und Gold für Männer:
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Im Diesseits trägt die Seide nur, wer keinen Anteil am Jenseits hat.“ (Überliefert von Muslim)
- Auseinandersetzung und Streit:
Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer wissentlich zu Unrecht streitet, verweilt im Zorn Allâhs, bis er davon ablässt.“ (Überliefert von Abû Dâwûd.
- Fälschen der Maße und Gewichte:
Allâh der Erhabene, sagt: „Wehe den das Maß Kürzenden.“ (Sûra 83:1).
- Sich vor Allâhs Ränken sicher fühlen:
Allâh der Erhabene sagt: „Glauben sie denn, sicher vor Allahs Ränken zu sein? Aber vor Allâhs Ränken sicher zu sein, glaubt nur das Volk derjenigen, die Verlierer sind.“ (Sûra 7:99). Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegte zu sagen: „O Der Du die Herzen und Blicke wendest, festige unsere Herzen in Deiner Religion!“ Man fragte ihn: „O Gesandter Allâhs, fürchtest du um uns?“ Der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Herzen sind wahrhaftig zwischen zwei Fingern des Allerbarmers: Er dreht sie, wie Er will.“ (Überliefert von Ahmad, At-Tirmidhî und Al-Hâkim)
- Einen Muslim zum Kâfir erklären:
Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn jemand zu seinem Glaubensbruder sagt »Du Kâfir!«, wird es somit auf einen von beiden zurückfallen.“ (Überliefert von Muslim)
- Unterlassen des Freitagsgebetes und des Gemeinschaftsgebetes:
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn die Leute nicht aufhören, dem Freitagsgebet fernzubleiben, wird Allâh sicherlich ihre Herzen mit einem Stempel versehen und sie werden hierauf zu den Unachtsamen gehören.“ (Überliefert von Muslim) Er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte zudem: „Wer den Ruf zum Gebet hört und nicht zu ihm kommt, hat kein [vollkommenes] Gebet, es sei denn, er ist entschuldigt.“ (Überliefert von Ibn Mâdscha und Ibn Hibbân)
- Ränke und List:
Allâh der Erhabene sagt: „... Aber die bösen Ränke umschließen nur ihre Urheber...“ (Sûra 35:43). Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Ränke und die List sind im Höllenfeuer.“ (Überliefert von Al-Baihaqî in Schu'ab Al-Îmân)
- Beleidigung eines Prophetengefährten :
Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Beleidigt nicht meine Gefährten! Denn bei Dem, in Dessen Hand meine Seele liegt, wenn jemand von euch im Umfang des Berges Uhud hergäbe, würde er doch nicht das Maß eines von ihnen erreichen und nicht einmal die Hälfte.“ (Überliefert von Al-Buchârî)
- Lautes Klagen über den Toten:
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Zwei Dinge werden für den Menschen als Islâm-Leugnen betrachtet: Die Anfechtung der Abstammung und die laute Totenklage.“ (Überliefert von Muslim und Ahmad)
- Ändern der Wegmarkierungen:
Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Möge Allâh den verfluchen, der die Wegmarkierungen verändert.“ (Überliefert von Muslim)
- Haarverlängerung, Zupfen der Augenbrauen, Feilen der Zähne und Tätowierung:
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Allâh verflucht die Tätowierenden, diejenigen, die sich tätowieren lassen, die Augenbrauen Zupfenden und diejenigen, die ihre Augenbrauen zupfen lassen, und die Frauen, die die Zähne der Schönheit wegen feilen, und diejenigen, die die Schöpfung Allâhs verändern.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim) Ferner sagte der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in einer weiteren Überlieferung: „Allâh verflucht diejenige, die ihr Haar verlängert, diejenige, die ihr Haar verlängern lässt, die Tätowierende und diejenige, die sich tätowieren lässt.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim)
- Entweihung in der Harâm-Moschee:
Allâh der Erhabene sagt: „Gewiss, diejenigen, die ungläubig sind und von Allâhs Weg abhalten und (auch) von der geschützten Gebetsstätte, die Wir für die Menschen bestimmt haben, gleich ob sie dort ansässig oder nur vorübergehend anwesend sind (, werden ihre Strafe bekommen). Wer aber beabsichtigt, dort etwas Abwegiges zu Unrecht (zu begehen), den werden Wir von einer schmerzhaften Strafe kosten lassen.“ (Sûra 22:25). Ein Mann fragte den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Was sind die großen Sünden?“ Er entgegnete: „Es sind neun: Die Beigesellung neben Allâh…“ bis er zu dem Punkt kam „und die Haram-Moschee [das heißt die für einen bestimmten Personenkreis verwehrte], eure Gebetsrichtung, für erlaubt erklären.“ (Überliefert von Abû Dâwûd und An-Nasâî)
- Fastenbrechen im Ramadân ohne Entschuldigungsgrund und Unterlassen des Haddsch trotz Fähigkeit dazu:
Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Der Islâm ist auf fünf gebaut: Dem Bezeugen, dass es nichts Anbetungswürdiges gibt außer Allâh und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist, der Verrichtung des Gebets, der Entrichtung der Zakâ, dem Fasten im Ramadân und dem Haddsch zum Haus (Allahs).“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim)
Abschließend bitten wir Allâh den Hohen und Gewaltigen uns davor zu bewahren, einer dieser großen Sünden zum Opfer zu fallen, und wir bitten Ihn, unsere Gesichter zu erleuchten: „An dem Tag, da (die einen) Gesichter weiß und (die anderen) Gesichter schwarz sein werden. Was nun diejenigen angeht, deren Gesichter schwarz sein werden (, so wird zu ihnen gesagt werden): »Seid ihr ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben (angenommen) hattet? So kostet die Strafe dafür, dass ihr wieder ungläubig geworden seid.« Was aber diejenigen angeht, deren Gesichter weiß sein werden, so werden sie sich in Allâhs Erbarmen befinden. Ewig werden sie darin bleiben.“ (Sûra 3:106-107).