Das Gebet stellt eine Säule des Islâm dar und wird als Fundament der Religion betrachtet. Jeder Muslim, der seine Gebete nicht verrichtet und keinen akzeptablen Grund dafür hat, begeht einen schweren Verstoß und eine abscheuliche Sünde. Dieser Verstoß ist so schwer, weil er nicht nur gegen Gott begangen wird – was schlimm genug ist –, sondern auch gegen die eigentliche Natur des Menschen. Der Hang zur Anbetung großartiger Wesenheiten und das Streben nach hehren Zielen sind menschliche Instinkte. Die großartigste Wesenheit und das hehrste Ziel überhaupt ist Gott. Das islâmische Gebet ist die beste Methode zur Entwicklung einer einwandfreien Persönlichkeit im Menschen und zu einer ausgereiften Verwirklichung seiner angestrebten Ziele. Die Vernachlässigung des Gebets ist eine Unterdrückung der guten Eigenschaften innerhalb der menschlichen Natur und eine ungerechtfertigte Versagung des Rechts auf Anbetung und Liebe, auf Bestrebung und Aufstieg, auf tugendhafte Vortrefflichkeit und auf das Erlangen edler Ziele. Eine derartige Unterdrückung und Versagung ist ein sehr gravierender und destruktiver Verstoß. Hierin liegen die Bedeutung und Kraft des Gebets im Leben des Menschen.
Es sollte stets berücksichtigt werden, dass Gott das Gebet des Menschen nicht braucht, da Er frei von jeglichen Bedürfnissen ist! Er ist einzig an unserem Erfolg und Wohlergehen in jeder Hinsicht interessiert. Wenn Er die Notwendigkeit des Gebets betont und uns irgendeine Pflicht auferlegt, möchte Er uns helfen; denn was immer wir an Gutem tun, ist zu unserem eigenen Nutzen, und was immer wir an Verstößen begehen, ist gegen unsere eigene Seele. Auch hier liegt der Schwerpunkt beim Menschen, und das Hauptanliegen ist sein Vorteil. Der Nutzen, den der Mensch aus dem islâmischen Gebet ziehen kann, ist unermesslich und der Segen des Gebets ist jenseits aller menschlichen Vorstellungskraft. Dies ist nicht lediglich eine „Theorie“ oder eine konventionelle These; es ist eine faszinierende Tatsache und eine spirituelle Erfahrung. Es folgt eine Darlegung der Effektivität des islâmischen rituellen Gebets:
1. Es festigt den Glauben an Gottes Existenz und Güte und leitet diesen Glauben in die innersten Tiefen des menschlichen Herzens.
2. Es belebt diesen Glauben und macht ihn im praktischen Leben konstruktiv.
3. Es hilft dem Menschen dabei, seine natürlichen und instinktiven Bestrebungen nach Größe und hoher Moral, Vorzüglichkeit und tugendhaftem Wachstum zu realisieren.
4. Es läutert das Herz und entfaltet den Verstand, verfeinert das Bewusstsein und beruhigt die Seele.
5. Es fördert die guten und anständigen Elemente im Menschen und verdrängt die schlechten und unanständigen Neigungen.
Wenn wir das islâmische Gebet analysieren und dessen Einzigartigkeit untersuchen, erkennen wir, dass es nicht lediglich eine körperliche Bewegung oder ein leeres Rezitieren des edlen Buches ist. Es ist ein unvergleichliches und beispielloses Schema intellektueller Meditation und spiritueller Hingabe, moralischer Höhe und körperlicher Betätigung – alles miteinander vereint. Es ist eine exklusive islâmische Erfahrung, bei der jeder Körpermuskel sich mit der Seele und dem Verstand in der Anbetung und Verherrlichung Gottes vereint. Es ist für jeden schwierig, die vollständige Bedeutung des islâmischen Gebets in Worte zu fassen, jedoch kann man sagen, dass es Folgendes ist:
1. Eine Lehrstunde in Disziplin und Willenskraft.
2. Eine Übung für die Hingabe an Gott und alle würdigen Ziele.
3. Eine wachsame Erinnerung an Gott und eine ständige Offenbarung Seiner Güte.
4. Ein Samen spiritueller Entwicklung und moralischer Solidität.
5. Ein Führer zur rechtschaffensten Lebensweise.
6. Ein Schutz gegen Unanständigkeit und Böses sowie gegen falsches Abweichen und Abirren.
7. Ein Demonstrieren wahrer Gleichheit sowie fester Eintracht und Bruderschaft.
8. Ein Ausdruck von Dankbarkeit und Wertschätzung gegenüber Gott.
9. Ein Lehrgang für inneren Frieden und Stabilität.
10. Eine überfließende Quelle der Geduld, Tapferkeit, Hoffnung und Zuversicht.
Dies ist das islâmische Gebet und dies kann es für den Menschen tun. Der beste Beweis für diese Aussage ist, das Gebet zu erleben und dessen spirituelle Freuden selbst zu nutzen. Alsdann wird man dessen wirkliche Bedeutung erfahren.
Voraussetzungen für das Gebet
Das Verrichten des Gebets ist Pflicht für jeden Muslim und jede Muslimin, der oder die
1. Im Vollbesitz der geistigen Kräfte und mündig ist.
2. Relativ reif und im Pubertätsalter ist, in der Regel ungefähr mit 14 Jahren. (Kinder sollten im Alter von sieben Jahren von den Eltern angehalten und im Alter von zehn Jahren stark dazu gedrängt werden, mit der Verrichtung des Gebets zu beginnen.)
3. Ein Muslim ist selbst im Krankheitszustand, entsprechend seinen Fähigkeiten, zum Gebet verpflichtet. Frauen sind jedoch während ihrer Menstruation und für die Dauer von mindestens 40 Tagen nach der Entbindung von der Verrichtung des Gebets befreit. In diesen Lebenslagen sind Frauen vollständig von den Gebeten befreit.
Das Gebet ist erst dann gültig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Verrichtung der Gebetswaschung (Wudû), die später erläutert wird.
2. Reinheit des gesamten Körpers, der Kleidung und des für das Gebet verwandte Platzes von allen Arten von Schmutz und Verunreinigung.
3. Tragen angemessener Bekleidung, um die moralischen Vorschriften zu erfüllen, die auf die Bedeckung des Intimbereichs abzielen. Der Mann muss seinen Körper zumindest vom Bauchnabel bis zu den Knien bedecken. Die Frau muss - außer das Gesicht und die Hände - ihren gesamten Körper bedecken. Auch ihre Füße müssen im Gebet bedeckt sein. Beide dürfen beim Gebet keine durchscheinende Kleidung tragen.
4. Fassen der Absicht zum Gebet (Niyya) im Herzen. Der Grund: Die Absicht entspringt dem Herzen und muss der Sunna zufolge nicht hörbar ausgesprochen werden.
5. Sich der Qibla - der Ka'ba in Mekka - zuwenden. Es gibt viele Möglichkeiten, die korrekte Gebetsrichtung zu bestimmen. Wenn jemand keine Möglichkeit zur Ermittlung der korrekten Gebetsrichtung hat, sollte er nach bestem Wissen handeln.
Die Arten des Gebets
Die verschiedenen Arten des Gebets sind folgende:
1. Das Pflichtgebet (Fard) umfasst die fünf täglichen Gebete und das Freitagsgebet in der Gemeinschaft. Das Versäumnis, diese Gebete in ihrem entsprechenden Zeitrahmen zu verrichten, ist eine gravierende und strafbare Sünde. Das Totengebet, das im Arabischen als „Fard Kifâya (Kollektivpflicht)“ bekannt ist, stellt eine gemeinschaftliche Pflicht dar. Es ist ebenfalls verpflichtend, und zwar in dem Sinne, dass eine bestimmte Gemeinde als Ganzes von Allâh als sündhaft erachtet wird, wenn in ihr niemand das Totengebet für einen verstorbenen Muslim verrichtet. Wird es jedoch von einigen Leuten verrichtet, ist die übrige Gemeinde von Sünde frei.
2. Das einem (Pflicht-)Gebet zugeordnete zusätzliche Gebet (Wâdschib und Sunna). Es umfasst die Gebete, die mit den Pflichtgebeten einhergehen, und die Gemeinschaftsgebete der beiden großen Feste. Diese Gebete nicht zu verrichten, stellt eine nicht zu unterschätzende Fahrlässigkeit und ein zum Vorwurf gereichendes Verhalten dar.
3. Das fakultative Gebet umfasst alle freiwilligen Gebete zu jeder Tages- oder Nachtzeit. Zwei Zeiten sind besonders vorzuziehen: Der spätere Teil der Nacht bis kurz vor Anbruch der Morgendämmerung und die Vormittagszeit.
Die Gebetszeiten
Jeder Muslim, ob Mann oder Frau, muss mindestens fünf Gebete am Tag innerhalb einer bestimmten Zeitspanne verrichten, sofern es keinen rechtmäßigen Grund für eine Befreiung, Zusammenlegung oder kurzzeitige Verschiebung gibt. Es sind die folgenden:
1. Das Morgengebet (Salâ Al-Fadschr) kann zu einer beliebigen Zeit nach Anbruch der Morgendämmerung und vor Sonnenaufgang verrichtet werden. Dies entspricht einem Gesamtzeitraum von circa zwei Stunden.
2. Das Mittagsgebet (Salâ Ad-Dhuhr). Dieses Gebet kann zu einer beliebigen Zeit nach dem Sonnenhöchststand, bis sie sich ungefähr auf halber Strecke ihres Verlaufs zum Untergang befindet, verrichtet werden. Wenn die Sonne beispielsweise um 19 Uhr untergeht, kann das Mittagsgebet von kurz nach 12 Uhr mittags bis kurz nach 15.30 Uhr verrichtet werden. Kurz darauf beginnt die nächste Gebetszeit. Allerdings gibt es präzise Kalender, auf denen alle Gebetszeiten angezeigt werden. Falls jedoch keiner vorhanden ist, sollte man nach bestem Ermessen handeln.
3. Das Nachmittgasgebet (Salâ Al-Asr) beginnt direkt nach Ablauf der Zeit des Mittagsgebets und reicht bis zum Sonnenuntergang.
4. Das Abendgebet (Sala Al-Maghrib). Diese Gebetszeit beginnt umgehend nach Sonnenuntergang und reicht bis zum Verschwinden des roten Schimmers am westlichen Horizont. Für gewöhnlich zieht sie sich über eine Zeitspanne von einer Stunde und 20 bis 30 Minuten hin.
5. Das Nachtgebet (Salâ Al-Ischâ) beginnt, nachdem der rote Schimmer am westlichen Horizont verschwunden ist (ungefähr eine Stunde und 30 Minuten nach Sonnenuntergang) und reicht bis kurz vor der Morgendämmerung.
Auffällig ist, dass im Islâm die Gebetszeiten so festgelegt sind, dass unsere seelische Erholung mit unserer körperlichen Ernährung einhergeht und Seelenruhe mit körperlicher Erholung verbindet. Das Morgengebet ist zur normalen Frühstückszeit fällig; das Mittagsgebet überschneidet sich mit der Zeit zum Mittagsessen; das Nachmittagsgebet fällt in die Tee- oder Kaffeepause; das Abendgebet ist ungefähr zur Zeit des Abendessens fällig; und das Nachtgebet entspricht dem späten Nachtmahl. Zudem ist auffällig, dass der Muslim durch die Verrichtung dieser Gebete den ganzen Tag mit einem spirituellen Stempel versieht. So verbindet er die Religion mit dem Leben, verspürt den ganzen Tag über die Existenz Allâhs, schließt seine täglichen Geschäfte mit einem spirituellen Gefühl ab und errichtet sein Moralprestige auf soliden Fundamenten. Außerdem bringt der Muslim auf diese Weise spirituelle Lebenskraft in alle Lebensaspekte ein. Und die Religion beeinflusst alle Aktionsbereiche. Sie zeigt Wirkung in Läden und Büros, in Wohnungen und auf Bauernhöfen sowie in Fabriken und Betrieben. Ihr Licht erstreckt sich auf jeden Geschäfts- und Arbeitskreis. Dieser Gebetszeitplan ist gewiss bemerkenswert, da er Allâhs Werk und ein Produkt des Islâm ist.
Es ist stets wünschenswert, das Gebet zu dessen Anfangszeit zu verrichten, es sei denn, es besteht ein Grund für eine unerwartete Verzögerung oder Aufschiebung. Diese Gebete sind wie religiöse Wettbewerbe. Die Belohnung für diejenigen, die diese Wettbewerbe absolvieren, ist unermesslich und ihre Freude ist jenseits aller menschlichen Vorstellung. Die Freude, die sie erlangen, das Frohlocken, das sie empfinden, und die Auszeichnung, die sie erhalten, können nicht mit Worten beschrieben werden. Andererseits stellt eine Nichtteilnahme an diesen Wettbewerben eine unter Strafe stehende Sünde dar. Sie bewirkt harte Strafen, spirituelle Entbehrung, seelische Pein und gesellschaftliche Isolierung.
Das Mittags- und das Nachmittagsgebet können gemeinsam verrichtet werden, wenn man auf Reisen ist. Dieselbe Erlaubnis gilt für das Abend- und das Nachtgebet. Im ersten Fall werden die Gebete vorgezogen. Das Nachmittagsgebet wird genau genommen vor seiner fälligen Zeit verrichtet und erfolgt umgehend auf das Mittagsgebet. Im zweiten Fall wird das Zusammenziehen in aufgeschobener Weise vorgenommen. Das Abendgebet wird also genau genommen nach seiner fälligen Zeit verrichtet, jedoch umgehend vor dem Nachtgebet. Ein derartiges Zusammenlegen von Gebeten kann Muslimen, die aus rechtmäßigen Entschuldigungsgründen (wie beispielsweise Reise usw.) nicht all ihre Gebete rechtzeitig verrichten können, die Besorgnis lindern.
Bevor man das Gebet verrichtet, sollte man sich in guter Verfassung und reinem Zustand befinden. Es ist erforderlich, die Körperteile zu waschen, die üblicherweise Schmutz, Staub oder Smog ausgesetzt sind. Diese Handlung wird Gebetswaschung (Wudû) genannt und wird am besten wie folgt verrichtet:
1. Man fasst die Absicht im Herzen.
2. Man wäscht die Hände dreimal bis zu den Handgelenken.
3. Man spült den Mund dreimal mit Wasser aus, wenn möglich und am besten mit einer Bürste.
4. Man reinigt die Nasenlöcher, indem man in ihnen dreimal Wasser schnaubt.
5. Man wäscht das ganze Gesicht dreimal mit beiden Händen, wenn möglich von der Stirnoberkante bis zur Kinnunterkante und von Ohr zu Ohr.
6. Man wäscht den rechten Arm dreimal bis über den Ellenbogen und tut dann dasselbe mit dem linken Arm.
7. Man streicht einmal mit der nassen Hand über den gesamten Kopf oder über einen Teil davon.
8. Man streicht mit den Zeigefingern über die Innenseite der Ohren und mit den Daumen über die Außenseite. Dies sollte mit nassen Fingern getan werden.
9. Man wäscht die Füße dreimal bis zu den Fußknöcheln und beginnt dabei mit dem rechten Fuß.
In diesem Stadium ist die Gebetswaschung beendet und derjenige, der sie verrichtet hat, ist bereit für das Gebet. Ist die Gebetswaschung gültig, so darf man auf ihrer Basis handeln, solange man kann, und sie für so viele Gebete verwenden, wie man möchte. Es ist jedoch wünschenswert, sie so oft wie möglich neu vorzunehmen. Es ist außerdem wünschenswert, sie in der erwähnten Reihenfolge zu verrichten, obwohl sie auch von denjenigen, die diese Reihenfolge nicht einhalten, angenommen wird. Wird die Gebetswaschung in der erwähnten Weise verrichtet, so ist dies ausreichend für das Gebet, es sei denn, sie wird aus irgendeinem Grund hinfällig.
Aufhebung der Gebetswaschung
Die Gebetswaschung wird durch folgende Angelegenheiten hinfällig:
1. Natürliche Ausscheidungen wie beispielsweise Urin, Stuhl, Wind usw.
2. Ausfluss von Blut oder Eiter und dergleichen aus irgendeinem Körperteil.
3. Erbrechen.
4. Einschlafen.
5. Beeinträchtigung der geistigen Kräfte durch die Einnahme von Drogen oder Rauschmitteln.
Wenn eine dieser Angelegenheiten eintritt, muss die Gebetswaschung für das Gebet erneut durchgeführt werden! Nach Verrichtung der Notdurft sollte außerdem Wasser benutzt werden, da die alleinige Verwendung von Toilettenpapier zum Zweck der Reinheit und Anbetung möglicherweise nicht ausreichend ist.
Vollständiger Ersatz für die Gebetswaschung (Tayammum)
Tayammum beziehungsweise die Verwendung von reiner Erde kann die Gebetswaschung und sogar die rituelle Ganzkörperwaschung ersetzen. Dies ist in folgenden Fällen erlaubt:
1. Wenn man krank ist und kein Wasser benutzen kann.
2. Wenn man keinen Zugang zu Wasser in ausreichender Menge hat.
3. Wenn die Verwendung von Wasser einem voraussichtlich schadet oder eine Krankheit hervorruft.
In den genannten Fällen ist Tayammum erlaubt und wird wie folgt verrichtet:
1. Man klopft mit beiden Händen leicht auf reinen Boden oder Sand oder über einen Stein.
2. Man schüttelt die Hände ab und wischt mit ihnen einmal in der Weise über das Gesicht, wie es bei der Gebetswaschung getan wird.
3. Man klopft mit den Händen nochmals auf und streicht mit der linken Hand über den rechten Arm bis zum Ellbogen und dann mit der rechten Hand über den linken Arm.
Dieser Tayammum ist eine symbolische Bekundung der Wichtigkeit der Gebetswaschung, die sowohl für die Anbetung als auch für die Gesundheit vital ist. Als der Islam diese wiederholbare Gebetswaschung einführte, brachte er damit die beste Hygieneformel, die von keiner anderen spirituellen Lehre oder medizinischen Verordnung antizipiert wurde.
Besondere Erleichterungen bei der Gebetswaschung
Hinsichtlich der Gebetswaschung bietet der Islâm bestimmte Erleichterungen. Wenn man Socken oder Strümpfe trägt und diese nach der Verrichtung einer Gebetswaschung angezogen wurden, ist es nicht nötig, sie beim erneuten Durchführen der Gebetswaschung auszuziehen. Anstelle des Ausziehens kann man mit der nassen Hand über sie fahren. Man sollte sie jedoch innerhalb von 24 Stunden mindestens einmal ausziehen und die Füße waschen. Auf dieselbe Praktik kann zurückgegriffen werden, wenn man schuhähnliche Ledersocken trägt, und diese dem äußeren Anschein nach sauber sind. Hat man an einer Stelle des Körpers, die bei der Gebetswaschung gewaschen werden muss, eine Wunde, und bewirkt das Waschen dieser bestimmten Stelle voraussichtlich einen gesundheitlichen Schaden, ist es ebenfalls erlaubt, mit einer nassen Hand über den Wundverband zu streichen.
Die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl)
In folgenden Fällen muss der gesamte Körper einschließlich Nasenlöchern, Mund und Kopf durch die so genannte Ganzkörperwaschung gereinigt werden, bevor man das Gebet verrichtet:
1. Nach Geschlechtsverkehr.
2. Nach Samenerguss.
3. Bei Frauen nach der Menstruationszeit.
4. Bei Müttern nach Ablauf der auf maximal 40 Tage angesetzten Wochenbettphase. Falls sie früher endet, sollte die Ganzkörperwaschung dann verrichtet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass zu Beginn der Ganzkörperwaschung oder der Gebetswaschung die Absicht vorhanden sein muss, dies zum Zwecke der Reinigung und Anbetung zu tun. Jemand, der eine Gebets- oder Ganzkörperwaschung vollzieht, sollte seine Verrichtung mit dem Sprechen einiger Wörter verbinden, mit denen er Allâh preist und Ihn um wahre Rechtleitung bittet.
Diese Wörter werden in umfangreichen Religionsquellen detailliert beschrieben. Falls man den genauen Wortlaut nicht kennt, darf man durchaus auch eigene ausgezeichnete Wörter verwenden. Diese genügen, solange sie zum Lobpreis Allâhs und aufrichtig ausgesprochen werden.