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Motive und Anreize





 





Diese islâmische Vorstellung vom Menschen und seiner Stellung im Universum bringt auch jene treibenden Kräfte hervor, die den Menschen dazu bewegen können, im Einklang mit dem ethischen Gesetz zu handeln. Die Tatsache, dass der Mensch freiwillig und bereitwillig Gott als seinen eigenen Schöpfer anerkennt und Gehorsam gegenüber Gott zu seinem Lebensgrundsatz macht und sich bemüht, Sein Wohlgefallen in all seinem Tun zu erlangen, bietet ausreichenden Ansporn, um den Geboten zu gehorchen, von denen er glaubt, dass sie von Gott kommen. Daneben liefert der Glaube an den Tag des Gerichts ebenso wie der Glaube daran, dass jeder, der die göttlichen Gebote befolgt, ganz gewiss ein gutes Leben im Jenseits, dem ewigen Leben haben wird, welchen Schwierigkeiten und Behinderungen er auch immer in dieser vergänglichen Lebensphase ausgesetzt sein mag, einen starken Ansporn zur Führung eines rechtschaffenen Lebens.





 





Dagegen ist der Glaube daran, dass jeder, der die Gebote Gottes in dieser Welt übertritt, ewige Strafe erleiden muss, einerlei was für ein oberflächlich betrachtet angenehmes Leben er während dieses zeitweiligen Aufenthalts auch geführt haben mag, eine wirksame Abschreckung gegen Übertretungen des ethischen Gesetzes. Wenn diese Hoffnung und diese Furcht tief im Herzen verankert und fest verwurzelt sind, werden sie eine starke treibende Kraft sein, die den Menschen zu guten Taten veranlasst, selbst dann, wenn deren weltliche Folgen schädlich oder ohne Nutzen zu sein scheinen, ebenso wie sie ihn von Üblem selbst dann abhält, wenn es sich äußerst anziehend und lohnend ausnimmt.





 





Das zeigt klar und deutlich, dass der Islâm ein fest umrissenes Kriterium zur Unterscheidung zwischen gut und schlecht besitzt, seine eigene ethische Gesetzesquelle und seine eigene Sanktion und treibende Kraft. Mit ihrer Hilfe setzt er die wohlbekannten und allgemein anerkannten moralischen Tugenden in allen Lebensbereichen durch, nachdem er sie in einem ausgewogenen und allumfassenden Schema miteinander verwoben hat. Es ist also durchaus gerechtfertigt zu behaupten, dass der Islâm eine eigene vollkommene ethische Wertordnung besitzt. Diese Wertordnung weist viele Merkmale auf, die nur ihr zu eigen sind.





 





Ich will mich mit den drei wichtigsten von ihnen befassen, die meiner Meinung nach als besonderer Beitrag zur Ethik bezeichnet werden können.





 





Bezeichnende Merkmale der ethischen Wertordnung im Islâm





 





1. Dadurch, dass die Erlangung des göttlichen Wohlgefallens zum Zweck des menschlichen Daseins erhoben wird, ist das höchstmögliche Niveau sittlichen Verhaltens aufgezeigt. Dadurch eröffnen sich der ethischen Entfaltung der Menschheit grenzenlose Möglichkeiten. Indem die göttlichen Offenbarungen zur Hauptquelle des Wissens gemacht werden, wird den moralischen Maßstäben Dauerhaftigkeit und Stabilität verliehen, wobei zwar ein angemessener Spielraum für wirklich notwendige Berichtigungen, Anpassungen und Neuerungen geboten wird, nicht aber für Verfälschungen, willkürliche Variationen, atomistischen Relativismus oder moralische Haltlosigkeit. In der Liebe und der Furcht vor Gott, die den Menschen zwingen, dem ethischen Gesetz auch ohne jeglichen Druck von außen zu gehorchen, ist die Sanktion für das sittliche Verhalten begründet.





 





Im Glauben an Gott und an den Tag des Gerichts liegt die treibende Kraft, die es dern Menschen ermöglicht, sich ernsthaft und aufrichtig, in tiefer Demut des Herzens und der Seele, um ein sittliches Verhalten zu bemühen.





 





2. Die ethische Wertordnung im Islâm tritt weder durch einen missverstandenen Drang zu Originalität und Innovationen für neuartige moralische Tugenden ein, noch sucht sie die Bedeutung der allgemein anerkannten Moralmaßstäbe herabzusetzen oder einigen übertriebene Wichtigkeit beizumessen, während sie andere grundlos vernachlässigt. Vielmehr werden alle allgemein anerkannten Tugenden aufgegriffen und jeder von ihnen mit einem Sinn für Ausgewogenheit und Proportion der passende Platz und die für sie zutreffende Funktion im gesamten Lebensplan zugewiesen. Dabei wird ihr Anwendungsbereich so erweitert, dass sie jeden Aspekt des menschlichen Lebens, sowohl des Einzelnen wie der Gemeinschaft, erfassen – den häuslichen Bereich ebenso wie das Verhalten als Bürger und die Aktivitäten auf politischem, wirtschaftlichem, juristischem, erzieherischem und sozialem Gebiet. Diese Wertordnung erstreckt sich auf das Leben des Menschen zu Hause bis hin zur Gesellschaft, vom Esstisch bis zu den Schlachtfeldern und Friedenskonferenzen, buchstäblich von der Wiege bis zur Bahre.





 





Kurz, kein Lebensbereich ist von der universalen und umfassenden Anwendung der islâmischen Moralgrundsätze ausgenommen. Dem sittlichen Verhalten kommt die höchste Bedeutung zu und es wird gewährleistet, dass die Angelegenheiten des täglichen Lebens statt von egoistischen Zielen und untergeordneten Belangen von hohen Moralgrundsätzen beherrscht werden.





 





3. Die islâmische Wertordnung sieht für den Menschen eine auf dem Guten begründete und von allem Übel freie Lebensweise vor. Sie veranlasst die Menschen, Tugend nicht nur zu praktizieren, sondern die Tugend auch hochzuhalten und die Lasterhaftigkeit auszumerzen, Gutes zu gebieten und Schlechtes zu verbieten. Nach ihrem Willen soll die Gewissensentscheidung Vorrang genießen, während die Tugend nicht unterdrückt und nach dem Übel auf den zweiten Platz verwiesen werden darf. Diejenigen, die diesem Ruf folgen und sich zu einer Gemeinschaft (Umma) zusammenschließen, werden «Muslime» genannt. Und das einzige Ziel, das der Gründung der Gemeinschaft (Umma) zugrunde liegt ist, dass aufeinander abgestimmte Anstrengungen unternommen werden, um das Gute zu gebieten und durchzusetzen und das Schlechte zu verwehren und auszumerzen. Es wäre ein Unglück für diese Gemeinschaft und für die ganze Welt, wenn die Bemühungen eben dieser Gemeinschaft jemals darauf ausgerichtet sein sollten, dem Schlechten Vorschub zu leisten und dem Guten Hindernisse in den Weg zu legen.





Die politische Ordnung im Islâm basiert auf drei Grundsätzen, nämlich:





 





1. Auf der Einheit Allâhs (Tauhîd).





2. Auf dem Prophetentum (Risâla).





3. Auf dem Kalifat (Chilâfa).





 





Es ist schwierig, die verschiedenen Aspekte der islâmischen Verfassung ohne genaues Verständnis dieser drei Grundsätze richtig einzuschätzen. Ich werde deshalb mit einer knappen Darlegung hierüber beginnen.





 





1. Tauhîd (Einheit) bedeutet, dass ein Gott allein der Schöpfer, Erhalter und Herr des Universums ist sowie all dessen, was darin existiert – sei es organisch oder anorganisch. Die Herrschaft über dieses Königreich hat nur Er inne. Nur Er hat das Recht, zu gebieten und zu verbieten. Anbetung und Gehorsam gebühren allein ihm, niemand hat in irgendeiner Form Anteil daran. Das Leben in all seinen manigfaltigen Erscheinungsformen, unsere Körperorgane und unsere Fähigkeit, die scheinbare Kontrolle, die wir über alles, was im Kosmos existiert, haben, und die Dinge selbst – nichts von alledem wurde von uns geschaffen oder rechtmäßig erworben. Es sind allesamt die großzügigen Gaben Allâhs, und wenn Er sie uns schenkt, so hat niemand sonst Anteil daran.





 





Deshalb können wir weder Ziel noch Zweck unseres Daseins selbst bestimmen oder die Grenzen unserer weltlichen Macht festlegen, noch ist irgend jemand anderer berechtigt, diese Entscheidungen für uns zu treffen. Dieses Recht hat nur Allâh, Der uns erschaffen, uns mit geistigen und körperlichen Fähigkeiten beschenkt und alle materiellen Vorkehrungen zu unserem Nutzen getroffen hat. Dieser Grundsatz der Einheit Allâhs verneint die Vorstellung jeglicher gesetzlicher und politischer Herrschaftsgewalt des Menschen, sei es des einzelnen oder der Gemeinschaft. Niemand kann Anspruch auf die Herrschaftsgewalt erheben, weder als einzelner, als Familie, Klasse oder Gruppe von Menschen, ja selbst nicht als Gesamtheit der menschlichen Rasse in dieser Welt, Allâh allein ist der Herrscher und Seine Gebote sind das islâmische Gesetz.





 





2. Das Medium, durch das uns das Gesetz Allâhs übermittelt wurde, ist als „Risâla“ (Prophetentum) bekannt. Aus dieser Quelle haben wir zwei Dinge erhalten:





 





- das Buch, in dem Allâh Sein Gesetz erklärt hat. In dem Buch Allâhs sind die klaren Grundsätze dargelegt, auf denen die Lebensweise des Menschen basieren sollte.





 





- die maßgebende Interpretation und Veranschaulichung des Buches Gottes durch den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , durch sein Wort und seine Tat in seiner Eigenschaft als Stellvertreter Gottes. Ferner hat uns der Prophet Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  in Übereinstimmung mit der Absicht des göttlichen Buches ein Vorbild für die islâmische Lebensweise gegeben. indem er die Gebote in die Praxis umsetzte und soweit erforderlich die notwendigen Einzelheiten festlegte.





 





Die Kombination dieser zwei Elemente heißt in der islâmischen Terminologie „Scharî’a“.





 





3. Und schließlich wollen wir das „Chilâfa“ betrachten, was wörtlich „Statthalterschaft“ bedeutet. Nach dem Islâm ist die wirkliche Stellung und der tatsächliche Platz des Menschen der eines Statthalters Gottes auf dieser Erde. Sein Statthalter, das heißt, der Mensch wird aufgrund der ihm von Gott übertragenen Fähigkeiten aufgefordert, die göttliche Herrschaftsgewalt auf dieser Erde innerhalb der von Gott vorgeschriebenen Grenzen auszuüben.





 





Nehmen wir zum Beispiel den Fall eines Grundstücks, das jemandem gehört und das in dessen Namen zu verwalten jemand anderer beauftragt wurde. Wie wir sehen werden, behalten in diesem Fall vier Bedingungen stets ihre Gültigkeit:





 





Erstens: Das wirkliche Besitzrecht bleibt beim Eigentümer und geht nicht auf den Verwalter über.





 





Zweitens: Der Verwalter wird den Besitz nur in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Eigentümers verwalten.





 





Drittens: Er wird seine Machtbefugnis nur innerhalb der vom Eigentümer für ihn vorgeschriebenen Grenzen ausüben.





 





Viertens: Er wird er in der Verwaltung des ihm anvertrauten Besitzes den Willen des Eigentümers ausführen und seine Absichten erfüllen und nicht seine eigenen.





 





Diese vier Bedingungen sind in dem Begriff „Statthalterschaft“ so fest verankert, dass sie einem in den Sinn kommen, sobald man das Wort „Statthalterschaft“ vernimmt. Erfüllt ein Statthalter diese vier Bedingungen nicht, wird er natürlich beschuldigt, die Grenzen seiner Stellung als Statthalter überschritten und das Bündnis, das in dem Begriff der „Statthalterschaft“ enthalten ist, gebrochen zu haben.





 





Das genau ist es, was der Islâm meint, wenn er erklärt, der Mensch sei der Statthalter Gottes auf Erden (Chalîfa). Der Begriff (Chalîfa) umfasst also auch diese vier Bedingungen. Der in Übereinstimmung mit dieser politischen Theorie errichtete Staat wird tatsächlich ein menschliches Kalifat unter der Herrschaft Allâhs sein, und er wird den Zweck und die Absicht Allâhs erfüllen, indem er auf Gottes Erde innerhalb der von Ihm abgesteckten Grenzen und im Einklang mit Seinen Anweisungen und Geboten funktioniert.





 





Demokratie aus der Sicht des Islâm





 





Die obige Erläuterung des Begriffes Chilâfa macht auch voll und ganz deutlich, dass nie ein einzelner oder eine Dynastie oder eine bestimmte Klasse Chalîfa sein kann, sondern dass die Ermächtigung zum Kalifat der gesamten Gruppe von Menschen, der Gemeinschaft als Ganzes übertragen wurde, die - nachdem sie sich den Grundsätzen des Tauhîd (der Einheit Gottes) und Risâla (des Prophetentums) unterworfen hat - bereit ist, die Bedingungen der Statthalterschaft zu erfüllen. Eine solche Gesellschaft trägt gemeinsam die Verantwortung für das Kalifat und jeder Einzelne nimmt teil am göttlichen Kalifat. An diesem Punkt beginnt im Islâm die Demokratie. In einer islâmischen Gesellschaft genießt jeder Mensch die Rechte und die Bevollmächtigung des Kalifat Allâhs und in dieser Beziehung sind alle gleich.





 





Niemand hat jemand anderem gegenüber Vorrang oder kann einen anderen seiner Rechte und Bevollmächtigung berauben. Die mit der Leitung der Staatsangelegenheiten beauftragte Verwaltung  wird in Übereinstimmung mit dem Willen der einzelnen Bürger gebildet und die Staatsgewalt wird nur ein Zuwachs der  Bevollmächtigung der einzelnen Bürger sein, die sie ihm übertragen haben. Ihre Entscheidung ist bei der Bildung der Regierung, die unter ihrer Beratung und in Einklang mit ihren  Wünschen handelt, ausschlaggebend.





 





Wer ihr Vertrauen gewinnt, wird sich der Aufgaben und Verpflichtungen des Kalifats in ihrem Namen annehmen.





 





Und wenn er dieses Vertrauen verliert, muss er abdanken und sich ihrem Willen beugen. In dieser Hinsicht ist die politische Ordnung des Islâm eine vollkommene Form der Demokratie – so vollkommen, wie Demokratie nur sein kann.





 





Was natürlich die islâmische Demokratie von der westlichen Demokratie unterscheidet ist:





 





1. dass die westliche auf dem Konzept der Herrschaft des Volkes begründet ist, während die islâmische auf dem Grundsatz des Chilâfa des Volkes basiert.





 





2. In der westlichen säkularen Demokratie sind die Menschen die Herrscher; im Islâm ruht die Herrschaftsgewalt bei Allâh und die Menschen sind Seine Kalifen oder Statthalter.





 





3. In der westlichen Demokratie erlassen die Menschen ihre eigenen Gesetze, in der islâmischen müssen sie den von Gott durch Seinen Propheten erlassenen Gesetzen folgen und gehorchen.





 





4. In der einen verpflichtet sich die Regierung, den Willen des Volkes zu erfüllen; in der anderen müssen die Regierung und die Menschen, die sie bilden, allesamt den Absichten Gottes Folge leisten.





 





Kurz, die westliche Demokratie stellt eine Art von absoluter Staatsgewalt dar, die ihre Macht auf freie und unkontrollierte Weise ausübt, wohingegen die islâmische Demokratie dem göttlichen Gesetz unterworfen ist und ihre Gewalt in Übereinstimmung mit den Anweisungen Gottes innerhalb der von Ihm festgelegten Grenzen ausübt.





 





Der Zweck des islâmischen Staates





 





Es folgt nun ein kurzer Überblick über die Art von Staat, die auf dem Grundsatz des Tauhîd (der Einheit Gottes), der „Risâla“ (des Prophetentums Muhammads  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ), und des „Chilâfa“ (des Kalifats) aufgebaut ist.





 





Der Qurân erklärt klar und eindeutig, dass das Ziel und der Zweck dieses Staates die Errichtung, Aufrechterhaltung und Entfaltung jener Tugenden ist, mit denen der Schöpfer dieses Universums das menschliche Dasein ausgestattet zu sehen wünscht und die Verhinderung und Ausrottung solcher Übel, deren Vorhandensein im menschlichen Leben Gott äußerst zuwider ist.





 





Der Staat ist im Islâm weder ausschließlich für die politische Verwaltung bestimmt noch für die Erfüllung des kollektiven Willens irgendeiner gewissen Gruppe von Menschen; der Islâm setzt vielmehr dem Staat ein hohes Ziel, das zu erreichen er alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel verwenden muss.





 





Dieses Ziel besteht darin, dass gute Merkmale wie Reinheit, Schönheit, Gütigkeit, Tugend, Erfolg und Wohlstand, die Gott unter Seinen Völkern zu gedeihen wünscht, hervorgebracht und entfaltet werden, und dass alle Arten von Ausbeutung, Ungerechtigkeit und Unordnung, die aus der Sicht Gottes für die Welt verderblich und für das Dasein Seiner Geschopfe schädlich sind, abgeschafft und verhindert werden. Indem uns Gott dieses hohe Ziel setzt, führt Er uns gleichzeitig die Grundzüge Seiner ethischen Wertordnung unter klarer Festlegung der von Ihm beabsichtigten guten Merkmale und der unerwünschten Übel vor Augen.





 





Unter Berücksichtigung dieser Grundzüge kann der islâmische Staat sein Wohlfahrtsprogramm zu allen Zeiten und in jeder Umgebung entwerfen.





 





Die beharrliche Forderung, die der Islâm stellt, ist eine kompromisslose Einhaltung der ethischen Grundsätze unter allen Umständen und in allen Lebenslagen. Er legt deshalb für den Staat als unveränderliches Verfassungsprinzip fest, dass seine Politik auf Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit begründet sein muss. Er ist untergar keinen Umständen bereit, Betrug, Falschheit und Ungerechtigkeit um politischer, administrativer oder nationaler Zweckdienlichkeit willen zu tolerieren.





 





Ob es sich nun um die gegenseitigen Beziehungen der Herrschenden und der Untertanen innerhalb des Staates oder um die Beziehungen des Staates zu anderen Staaten handelt, stets muss der Wahrhaftigkeit, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit vor materiellen Erwägungen Vorrrang eingeräumt werden. Dem Staat werden ähnliche Verpflichtungen auferlegt wie dem Einzelnen, nämlich: alle Verträge und Normen für geschäftliche Unternehmungen anzuerkennen, stets der Pflichten gleichzeitig mit den Rechten eingedenk zu sein und nicht die Rechte der anderen in Erwartung ihrer Pflichterfüllung zu übersehen; Macht und Staatsgewalt zur Aufrechterhaltung von Gerechtigkeit und nicht zur Verübung von Ungerechtigkeit zu gebrauchen, die Pflicht als heiliges Vermächtnis zu betrachten und sie gewissenhaft zu erfüllen, und die Macht als ein Treuepfand Gottes anzusehen und sie in der Überzeugung, dass man dereinst im Jenseits Ihm gegenüber für seine Taten Rechenschaft ablegen muss, auszuüben.





 



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