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4.      Pflanzen und Tiere





Man kann die Wichtigkeit von Pflanzen und Tieren als lebendige Resourcen von riesigem Nutzen nicht leugnen, ohne die weder der Mensch noch andere Spezies überleben könnten.  Gott hat keines Seiner Geschöpfe nutzlos erschaffen; jede einzelne Lebensform ist ein Produkt einer speziellen und komplizierten Entwicklung durch Gott, und jedem gebührt besonderer Respekt.  Als lebendige genetische Resource ist jede Spezies und Variante einzigartig und unersetzbar.  Einmal verloren, ist sie für immer verloren. 





Durch den Wert ihrer einzigartigen Funktion aus Sonnenenergie Futter herzustellen, stellen Pflanzen die Grundquelle jeglicher Nahrung für tierisches und menschliches Leben auf der Erde dar.  Gott sagt:





“So soll der Mensch doch seine Nahrung betrachten.  Siehe, Wir gossen das Wasser in Fülle aus.  Alsdann spalteten Wir die Erde in wunderbarer Weise und ließen Korn in ihr wachsen und Reben und Gezweig und Ölbäume und Palmen und dichtbepflanzte Gartengehege und Obst und Futtergras als Versorgung für euch und euer Vieh.” (Quran 80:24-32)





Zusätzlich zu ihrer Wichtigkeit als Nahrung, reichern Pflanzen die Erde an und schützen sie vor Erosion durch Wind und Wasser.  Sie halten das Wasser, indem sie es am Ablaufen hindern; sie regulieren das Klima und produzieren den Sauerstoff, den wir atmen.  Sie besitzen auch einen enormen Wert als Heilmittel, Öle, Parfums, Wachse, Fasern, Bauholz und Brennstoff.  Gott sagt im Edlen Qur´an:





“Habt ihr das Feuer betrachtet, das ihr entzündet?  Seid ihr es, die den Baum dazu hervorbrachten, oder sind Wir dessen Urheber?   Wir haben das (Feuer) zur Ermahnung (vor der Hölle) erschaffen und zum Nutzen für die Wanderer durch die Wildnisse.” (Quran 56:71-73)





Tiere dagegen stellen Versorgung für Pflanzen, für andere Tiere und auch für Menschen dar.  Ihr Dung und ihre Körper reichern den Erdboden und die Meere an.  Sie tragen mit ihrer Atmung zur Atmosphäre bei und mit ihren Bewegungen und Wanderungen zur Verbreitung der Pflanzen.  Das eine ist die Nahrung der anderen, und sie versorgen die Menschheit mit Leder, Haaren und Wolle, Heilmitteln und Parfums, dienen als Beförderungsmittel, ebenso wie als Fleisch, Milch und Honigproduzenten.  Und was ihre hochentwickelten Sinne und Wahrnehmungen angeht, und ihre sozialen Beziehungen untereinander, gebührt den Tieren im Islam besondere Beachtung.  Denn Gott betrachtet sie als lebende Gesellschaften genau wie die Menschheit.  Gott erklärt im Edlen Qur´an: 





“Es gibt kein Getier auf Erden und keinen Vogel, der auf seinen zwei Schwingen dahinfliegt, die nicht Gemeinschaften wären so wie ihr...” (Quran 6:38)





Der Edle Qur´an erwähnt die ästhetischen Funktionen dieser Geschöpfe als Objekte der Schönheit zusätzlich zu ihren anderen Funktionen.  Da der Seelenfriede eine religiöse Notwendigkeit ist, die völlig befriedigt werden muss, sollten solche Dinge, die ihn hervorrufen, reichhaltig bereitgehalten und bewahrt werden.  Gott hat in Pflanzen und Tieren Dinge gelegt, welche die menschliche Seele erregen und erfreuen, und die ebenfalls seinen Seelenfrieden herbeiführen; ein Faktor, der für die richtige Funktion und volle Leistungsfähigkeit des Menschen wesentlich ist. 





Der Edle Qur´an erwähnt auch andere Funktionen welche diese Geschöpfe erfüllen und die der Mensch eventuell nicht wahrnimmt, nämlich die Funktion Gott anzubeten, Ihn zu loben und preisen und sich vor Ihm niederzuwerfen, denn sie sind durch ihre angeborene Natur dazu gezwungen, dies zu tun; Gott sagt:





“Hast du nicht gesehen, dass vor Gott anbetend sich niederwirft, wer in den Himmeln und auf Erden ist – ebenso die Sonne und der Mond und die Sterne und die Berge und die Bäume und die Tiere...” (Quran 22:18)





“Die sieben Himmel und die Erde und alle darin lobpreisen Ihn; und es gibt nichts, was Seine Herrlichkeit nicht preist; ihr aber versteht deren Lobpreisung nicht…” (Quran 17:44)





“Wer immer in den Himmeln und auf der Erde ist, wirft sich vor Gott in Anbetung nieder, willig oder widerwillig...” (Quran 13:15)





Der Islam betont alle Schritte für das Überleben und den Fortbestand dieser Geschöpfe , damit sie die Funktionen, die ihnen zukommen, vollständig erfüllen können.  Die Ausrottung einer Tier- oder Pflanzenart durch den Menschen kann nicht gerechtfertigt werden; und es soll nicht in einem solchen Ausmaß geerntet werden, dass die natürliche Regeneration es nicht ausgleichen kann.  Dies bezieht sich auf Jagen und Fischen, Wald- und Forstwirtschaft zum Bauen und als Brennstoff; Weiden und jegliche anderen Verwendungszwecke der Resourcen.  Es ist zwingend erforderlich, dass die genetische Mannigfaltigkeit der Lebewesen erhalten bleibt – sowohl zu ihrem eigenen Wohl und dem Nutzen der Menschheit, als auch zu dem aller anderer Geschöpfe. 





Der Prophet Muhammad, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, wurde von Gott gesandt als: 





“…Barmherzigkeit für alle Welten...” (Quran 21:107)





Er hat uns mit seinen Anweisungen und Lehren gezeigt, wie wir diese Geschöpfe behandeln und für sie sorgen sollen.  Er sagte:





“Den Gnädigen wird vom Allergnädigsten Gnade erwiesen.  Seid denen auf der Erde gegenüber gnädig, und Der, Der über den Himmeln ist, wird euch gnädig sein.” (Abu Dawud, Al-Tirmidhi)





Er befahl der Menschheit, die Bedürfnisse aller Tiere zu stillen, die unter ihrer Obhut stehen, und er warnte davor, dass jemand, der ein Tier verhungern oder verdursten läßt, von Gott im Feuer der Hölle bestraft wird.[1]





Außerdem wies er die Menschen an, allgemein bedürftige Tiere zu versorgen, als er von einer Person berichtete, deren Sünden durch Gott vergeben wurden, weil sie einem Hund mit furchtbarem Durst Wasser gegeben hatte.  Da fragten die Leute: 





“O Gesandter Gottes, gibt es einen Lohn dafür, wenn man gut zu diesen Tieren ist?“





Er antwortete: “Es gibt einen Lohn für jedes lebendige Wesen, dem Gutes getan wird.” (Sahieh Al-Bukhari, Sahieh Muslim)





Jagen und Fischen, um sich davon zu ernähren, ist im Islam gestattet; allerdings hat der Prophet jeden verflucht, der ein lebendiges Wesen als Zielscheibe benutzt, das Leben einfach aus Sport nimmt.[2]  Dem entsprechend verbot er auch, das Schlachten eines Tieres unnötig in die Länge zu ziehen.[3]  Er erklärte:





“Gott hat euch vorgeschrieben, jedem Ding gegenüber Gutes zu tun: wenn ihr also tötet, dann tötet gut und wenn ihr schlachtet, dann schlachtet gut.  Jeder von euch soll seine Klinge schärfen und es dem Tier, das er schlachtet, leicht machen.”[4]





Der Prophet Muhammad verbot, einen Ameisenhaufen in Brand zu setzen, und berichtete, dass eine Ameise einst einen der Propheten stach, der dann angeordnet hatte, dass die gesamte Ameisen-Kolonie verbrannt werden sollte.  Darauf offenbarte ihm Gott : 





“Weil eine Ameise dich gestochen hat, hast du eine ganze Nation getötet, die Gottes Majestät preist?” (Sahieh Al-Bukhari, Sahieh Muslim)





Einmal befahl er einem Mann, der die Küken eines Vogels auf dem Nest genommen hatte, sie dorthin zurückzusetzen, wo er sie herausgenommen hatte: zu ihrer Mutter, die versucht hatte, sie zu beschützen.[5]





Er verbot, dass irgendein Baum grundlos und unerlaubt gefällt wurde, der wertvollen Schutz für die Menschen und Tiere in der Wüste bot[6]; und das Ziel dieses Verbots kann auch als Schutz vor der Zerstörung von wertvollem Lebensraum für Gottes Geschöpfe verstanden werden. 





Auf der Grundlage der Befehle und Verbote des Propheten haben muslimische Gelehrte festgelegt, dass Gottes Geschöpfe Unverletzlichkeit (hurmah) besitzen, die sogar im Krieg gilt.  Der Prophet Gottes verbot, Bienen oder jegliches gefangenes Wesen zu töten; denn sie zu töten wäre eine Form des Betrugs, den Gott in seiner Aussage erwähnt:.





“Wenn er sich abwendet, bemüht er sich, überall auf der Erde Unheil zu stiften, und vernichtet das Ackerland und die Nachkommenschaft.  Und Gott liebt das Unheil nicht.” (Quran 2:205)





“Und es sind Tiere, die Unverletzlichkeit besitzen, genau wie Frauen und Kinder.”[7]





Dies ist eine kennzeichnende Charakteristik des islamischen Gesetzes, dass alle Tiere bestimmte Rechte besitzen, die vor Gericht und dem Büro der Hisbah einklagbar sind.  Muslimische Rechtsgelehrte haben geschrieben: 





“Die Rechte der Lebewesen und der Tiere in bezug auf deren Behandlung durch den Menschen: Diese sind, dass er ihren Bedürfnissen entsprechend für sie sorgt, auch wenn sie gealtert oder erkrankt sind, so dass kein Nutzen mehr von ihnen zu erwarten ist; dass er sie nicht über das, was sie leisten können, hinaus belastet; dass er sie nicht mit etwas zusammen tut, das sie verletzen könnte, sei es von ihrer eigenen Art oder einer anderen, und sei es durch das Brechen ihrer Knochen, Schießen oder Verletzen; dass er sie mit Güte schlachtet, wenn er sie schlachtet, und weder ihre Häute abzieht noch ihre Knochen bricht bevor ihre Körper abgekühlt sind und ihre Leben vorbei sind; dass er sie nicht schlachtet, wo ihre Jungen sie sehen können, dass er sie einzeln absondert; dass er ihre Aufenthaltsorte und Wasserstellen angemessen einrichtet; dass er in der Fortpflanzungszeit die männlichen und die weiblichen zusammenläßt; dass er nicht die, die er zum Jagen nimmt, beiseite läßt; und dass er sie weder mit etwas schießt, das ihre Knochen bricht noch mit etwas, das ihren Tod mit irgendwelchen Mitteln herbeiführt, die ihr Fleisch zum Verzehr verboten macht.”[8]





Der Islam betrachtet diese Geschöpfe, sowohl Tiere als auch Pflanzen, auf zwei Arten:





1.    Als Lebewesen mit ihren eigenen Rechten, die Gott loben und preisen und die Seine Kraft und Seine Weisheit bezeugen.  





2.    Als Geschöpfe, die dem Menschen und anderen Geschöpfen zur Verfügung stehen und lebenswichtige Rollen in der Entwicklung dieser Welt spielen.  





Daher ist es eine verbindliche Pflicht, sie zu bewahren und zu entwickeln, sowohl zu ihrem eigenen Wohl und für ihren Wert als einzigartige und unersetzliche Lebensquelle zum Nutzen unter einander und für die Menschheit. 





Schädigung jeglicher Art ist im Islam verboten.  Eines der Grundprinzipien des Islamischen Gesetzes ist die prophetische Erklärung: 





“Es soll keinen Schaden und keine Zufügung von Schaden geben.” (Al-Hakim)[1]





Schaden und Verderben vorzubeugen, bevor sie auftreten, ist besser als behandeln.  Eine andere juristische Regel im Islamischen Gesetz lautet: “Das Abwenden von Schaden hat Vorrang vor dem Erringen von Vorteilen.“  Dementsprechend sollten alle Handlungen, die darauf zielen, Gutes zu erreichen und Vorteile zu sichern, indem menschliche Bedürfnisse befriedigt, Dienste bereitgestellt und Landwirtschaft, Industrie und Kommunikationsmittel entwickelt werden, ohne bemerkenswerte Schädigung, Verletzung  oder Verwüstung durchgeführt werden.   Deshalb ist es absolut erforderlich, dass bei der Überlegung, Planung und Durchführung derartiger Aktivitäten Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, damit sie - soweit möglich- weder Schaden noch Verwüstung mit sich bringen oder dazu führen. 





1.      Müll, Abwasser, Reinigungsmittel und andere giftige und schädliche Substanzen  





Abfallprodukte und freigesetzte Abgase, die alltäglichen menschlichen Ursprungs sind oder industriellen Aktivitäten und dem Gebrauch moderner, fortschrittlicher Technologien entstammen, sollten sorgfältig entsorgt oder beseitigt werden, um die Umwelt vor Verfall und Entstellung zu schützen.  Es ist ebenfalls wesentlich, den Menschen vor den Effekten schädlicher Einflüsse dieser Abfälle auf die Umwelt und deren Schönheit und Lebenskraft zu schützen, sowie der Schutz anderer Umweltfaktoren.  Die Anhäufung von Abfällen ist größtenteils ein Ergebnis unserer Verschwendung.  Das Verbot der Verschwendung im Islam erfordert die Wiederverwendung von Gütern und das Recycling von Materialien und Abfallprodukten, soweit es möglich ist, anstatt damit Mülldeponien zu füllen. 





Der Prophet verbot, sich in eine Wasserquelle, auf einem Weg, an einem schattigen Ort oder in ein Erdloch, in dem ein Lebewesen wohnen könnte, zu erleichtern.[2]  Der Wert, der diesen Verboten zugrundeliegt, sollte ebenfalls auf die Verschmutzung  seltener Resourcen und Lebensräume allgemein angewendet werden.  Abfallprodukte, Abgase und ähnliche Verunreiniger sollten an ihrer Quelle mit den bestmöglichen Mitteln behandelt werden und bei deren Deponierung müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um schädigende Nebeneffekte, die zu ähnlichen oder größeren Schäden oder Verletzungen führen, zu vermeiden.  Das juristische Prinzip in diesem Zusammenhang ist: “Schaden soll nicht mit Mitteln ähnlichen oder größeren Schadens beseitigt werden.“   





Dies trifft auf die schädlichen Auswirkungen von Reinigungsmitteln und anderen giftigen oder schädlichen Substanzen zu, die zu Hause, in Fabriken, in der Landwirtschaft und anderen öffentlichen oder privaten Bereichen verwendet werden.  Es absolut notwendig, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um deren schädigenden Auswirkungen zu verhindern und vermeiden, bevor sie auftreten, um den Menschen und sein natürliches und soziales Umfeld zu beschützen.  Wenn der Schaden, der von diesen Substanzen ausgeht, sich tatsächlich als größer erweist als ihr Nutzen, dann sollten sie verboten werden.  In diesem Fall sollten wir uns nach einer wirkungsvollen und harmlosen oder wenigstens weniger schädlichen Alternative umsehen.





2.      Pestizide





Dieselben Prinzipien gelten genauso für alle Pestizide, einschließlich Insektizide und Herbizide.  Die Verwendung derartiger Substanzen sollte in der Gegenwart und in Zukunft keinerlei Schaden oder negative Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt verursachen.  Daher ist die Kontrolle und das Verbot dessen, was für Menschen oder die Ökosysteme zu Schaden oder negative Auswirkungen führen kann, wichtig, auch wenn diese Kontrolle oder das Verbot die persönlichen Interessen einiger Individuen beeinträchtigen könnte.  Dies stimmt mit dem Prinzip überein, das besagt: „Eine private Verletzung ist in Kauf zu nehmen, um eine Verletzung der Allgemeinheit zu abzuwenden.“  Alle erlaubten und legitimierten Mittel sollten angewandt werden, um Schaden oder Verletzungen zu vermeiden, vorausgesetzt, dass derartige Mittel nicht zu ähnlichem oder größerem Schaden führen oder ihn verursachen.  Das juristische Prinzip, das hier zur Anwendung kommt, ist: „Das geringere zweier Übel ist zu wählen.“  Wenn die Anwendung solcher Pestizide unvermeidbar ist, dann macht: „die große Not verbotene Dinge erlaubt.”  Allerdings sollte „Jede Notwendigkeit ihrem Wert entsprechend abgeschätzt werden”, und “das, was aufgrund einer Entschuldigung erlaubt wurde, hört auf, erlaubt zu sein, wenn die Entschuldigung verschwindet.“ 





Die ausgewähltesten und am wenigsten schädlichen Maßnahmen zur Seuchenkontrolle werden durch diese Werte und Prinzipien des Islam erforderlich gemacht.  Vorbeugende Maßnahmen, biologische Kontrollen, ungiftige Mittel zur Abschreckung (Repellentien), biologisch abbaubare Substanzen und Pestizide mit einem kleinen Wirkungsspektrum sollten, wann immer es möglich ist, vor zerstörerischen Alternativen zur Anwendung kommen.  Außerdem sollte ihre Anwendung sorgfältig berechnet werden, um menschliches Leben, Ernten und Vieh mit höchster Wirksamkeit und Leistung zu schützen; und indem der geringste Einfluss auf Gottes  Schöpfung ausgeübt wird. 





3.      Radioaktive Substanzen





Das oben genannte Prinzip gilt ebenso für radioactive Substanzen, die nicht nur außerordentlich giftig sind, sondern es auch für extrem lange Zeit bleiben.  Wir sollten vorbeugen und die schädlichen Auswirkungen ihrer Verwendung auf Menschen und Ökosysteme vermeiden.  Es ist ebenfalls unerläßlich, dass wir jeglichen Atommüll zufriedenstellend deponieren.  Besondere Vorkehrungen sind notwendig, um dem Entweichen radioaktiver Strahlung, sei es durch Nachlässigkeit oder durch Schäden, vorzubeugen, und um alle schädigenden Auswirkungen beim Test nuklearer Explosionen zu vermeiden.  





4.      Lärm 





Da Industrie, Massenmedien und Transport normalerweise von Lärm begleitet werden, ist es notwendig, nach Möglichkeiten Ausschau zu halten, um den Lärm zu vermeiden und zu verringern.  Lärm besitzt einen schädlichen Einfluss auf den Menschen und die Lebewesen in der Umwelt – daher die Notwendigkeit diesen Schaden zu reduzieren und ihm so weit wie möglich und mit jedem Mittel vorzubeugen, den Regelungen und Anweisungen des islamischen Gesetzes entsprechend. 





5.      Berauschendes und andere Drogen 





Es steht fest, dass Rauschmittel und Narkotika eine schädliche Wirkung auf die körperliche und geistige Gesundheit von Menschen haben, und dementsprechend auch auf sein Leben und seinen Verstand; seine Nachkommen, seine Arbeit, sein Vermögen, seine Ehre und seine Rechtschaffenheit.  Es wurde bewiesen, dass Rauschmittel und andere Drogen beträchtliche körperliche, gesellschaftliche und psychologische Störungen verursachen.  Daher sind Rauschmittel aller Art und den Geist beeinträchtigende Drogen im Islam verboten.  Ihre Herstellung und Vermarktung ist ebenso verboten wie alles, das damit verbunden ist oder ihre Herstellung unterstützt.  Dies zeigt seit 14 Jahrhunderten die Sorge der islamischen Gesetzgebung um den Schutz des menschlichen Lebens und die Bewahrung des sozialen und physischen Umfelds vor Verwüstung, Schaden und Verschmutzung. 





6.      Naturkatastrophen





Alle notwendigen Vorkehrungen sollten getroffen werden, um die Auswirkungen von Naturkatastrophen, die Mensch und Umwelt betreffen, wie Fluten, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Stürme, Waldbrände, Verwüstungen, Plagen und Epidemien, möglichst gering zu halten.  Es muss erkannt werden, dass Naturkatastrophen manchmal, zumindest zum Teil, durch die Taten von Menschen verursacht werden, und dass die Konsequenzen ihres Auftretens den Verlust von Menschenleben und Reichtum in vielen Fällen durch unangemessene Besiedelung, Bauweise und landwirtschaftliche Nutzungspraktiken noch verschlimmert werden.  Entsprechend kann ihr Einfluss durch vorausschauende Planung abgemildert werden, die auf dem Verständnis der natürlichen Prozesse basiert.  Ungeeignete landwirtschaftliche Nutzungspraktiken und Aktivitäten sollten in Landstrichen, die inhärent, potential oder zufallsbedingt für einen Bruch des natürlichen Prozesses verwundbar sind, nicht gestattet werden.  





Der Schutz des menschlichen Lebens, des Eigentums und der Interessen ist wesentlich und notwendig, und “was unbedingt erforderlich ist, um eine zwingende Pflicht zu erfüllen, ist selbst eine Verpflichtung“.  Das islamische Gesetz enthält auch: “Schaden sollte entfernt werden” und “Schaden sollte so gut wie möglich beseitigt werden”.  Allerdings sollten die verwendeten Schutzmaßnahmen keine negative Auswirkungen nach sich ziehen, gemäß dem Prinzip: “Schaden soll nicht mit Mitteln ähnlichen oder größeren Schadens beseitigt werden.“      



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