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Dinge, die das Fasten ungültig machen





Frage


Wir bitten um eine zusammenfassende Nennung der Dinge, die das Fasten ungültig machen.





Inhalt der Antwort


Alles Lob gebührt Allah..





Allah, erhaben sei Er, hat das Fasten, entsprechend der vollkommensten Weisheit, vorgeschrieben.





Er befiehlt den Fastenden sein Fasten gemäßigt zu vollziehen, so dass man sich selbst, durch das Fasten nicht schadet und nicht das einnimmt, was dem Fasten entgegensetzt.





Aus diesem Grund gibt es zwei Arten von Dingen, die das Fasten ungültig machen:





So gibt es Dinge, die das Fasten, auf eine Art der Erschöpfung, ungültig machen, wie der Geschlechtsverkehr, das Erbrechen, die Menstruation und das Schröpfen. Das Austreten dieser Dinge aus dem Körper, gehört zu dem, was den Körper schwächt. Deshalbmachte sie Allah, erhaben sei Er, zu den Dingen, die das Fasten ungültig machen, damit sich für den Fastenden nicht die, aus dem Fasten, resultierende Schwäche und die, durch das Austreten dieser Dinge, resultierende Schwäche treffen, so dass er durch das Fasten keinen Schaden erleidet und sein Fasten aus der Grenze der Gemäßigkeit nicht austritt.





Zu den Dingen, die das Fasten ungültig machen, gehören auch eine Art der Fülle, wie (durch) das Essen und Trinken. Wenn der Fastende isst oder trinkt, ergibt sich ihm nicht die gewollte Weisheit aus dem Fasten. Aus „Majmuu‘ Al-Fatawa“ (248/25).





Allah, erhaben sei Er, hat die Grundlagen der Dinge, die das Fasten brechen, in Seinen Worten, bereits vereint:





„Von jetzt an verkehrt mit ihnen und trachtet nach dem, was Allah für euch bestimmt hat, und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zu Nacht!“





[Al-Baqara 2:187]





Allah, erhaben sei Er, erwähnt in diesem edlen Vers die Grundlagen der Dinge, die das Fasten brechen, und diese sind das Essen, das Trinken und der Geschlechtsverkehr.





Die restlichen Dinge, die das Fasten brechen, hat der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, in seiner Sunnah dargelegt.





Es gibt sieben Dinge, die das Fasten ungültig machen (brechen). Diese sind:





1. Geschlechtsverkehr





2. Masturbation





3. Essen und Trinken





4. Alles, was die Bedeutung von Essen und Trinken inne hat





5. Absichtliches Erbrechen





6. Der Austritt von Menstruations- oder Wochenbettblut aus der Frau





Das Erste dieser Dinge ist der Geschlechtsverkehr: Dieser ist die gewaltigste Sache, die das Fasten bricht und bringt die größte Sünde mit sich. Wer tagsüber, im Ramadan, absichtlich und mit freiem Willen den Geschlechtsverkehr vollzieht, so dass sich die zwei beschnittenen Teile treffen und die Eichel in eines, der zwei Öffnungen, eingeführt wird, der hat sein Fasten ungültig gemacht, egal ob er ejakuliert oder nicht. Man muss reuig zurückkehren, diesen Tag weiterfasten, nachholen und die strenge Sühne vollziehen. Der Beweis dafür ist der Hadith von Abu Huraira, möge Allah ihm barmherzig sein, wo er sagte:





„Ein Mann kam zum Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, woraufhin er sagte: „Ich bin zugrunde gegangen, O Gesandter Allahs!“ Er fragte: „Und was ließ dich zugrunde gehen?“ Er antwortete: „Ich fiel, im Ramadan, über meine Frau her.“ Er fragte: „Kannst du einen Sklaven finden, den du freikaufst?“ Er sagte: „Nein!“ Er fragte: „Schaffst du es zwei Monate hintereinander zu fasten?“ Er sagte: „Nein!“ Der Prophet fragte: „Kannst du sechzig Arme speisen?“ Er sagte: „Nein!“ …“





Überliefert von Al-Bukhari (1936) und Muslim (1111)





Die Sühne muss man für keine der Dinge, die das Fasten brechen, durchführen, außer für den Geschlechtsverkehr.





Das zweite ist die Masturbation:





Es ist das Erwirken der Ejakulation durch die Hand und etwas anderem.





Der Beweis dafür, dass die Masturbation zu den Dingen gehört, die das Fasten brechen, ist die Aussage Allahs, erhaben sei Er, im heiligen Hadith (Hadith Qudsi) über den Fastenden: „Er lässt sein Essen, sein Trinken und seine Begierde Meinetwegen.“





Überliefert von Al-Bukhari (1894) und Muslim (1151).





Das Erwirken der Ejakulation (oder des Höhepunktes) gehört zur Begierde, welche der Fastende unterlässt.





Wer also tagsüber, im Ramadan, masturbiert, der muss zu Allah reuig zurückkehren, sich den restlichen Tag über enthalten (also fasten) und diesen Tag nachholen.





Und wenn man mit dem Masturbieren beginnt, hierauf sich zurückhält und nicht ejakuliert hat, der muss Reue zeigen, doch sein Fasten ist gültig und er muss diesen Tag nicht nachholen, da er nicht ejakuliert hat. Der Fastende soll sich von allem fernhalten, was seine Begierde erregt und alle schlechten Gedanken aus sich austreiben.





Was den Austritt von Madhiy (Flüssigkeit, die bei Erregung austritt), so ist die stärkere Meinung, dass es das Fasten nicht bricht.





Das dritte ist das Essen und Trinken:





Dies ist das Einführen von Essen und Trinken, über den Mund, in den Magen.





Genauso ist, wenn man etwas durch die Nase in den Magen einführt, wie Essen und Trinken.





Deshalb sagte der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm:





„Übertreibe im Einatmen (von Wasser, arab.: Istinschaq), außer wenn du fastest.“ Überliefert von At-Tirmidhi (788) und Al-Albani stufte dies in „Sahih At-Tirmidhi“ (631) als authentisch ein.





Wenn der Eintritt von Wasser in den Magen, über die Nase, keinen Einfluss auf das Fasten hätte, hätte der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, dem Fastenden nicht verboten beim Einatmen zu übertreiben.“





Das vierte ist alles, was die Bedeutung von Essen und Trinken inne hat:





Dies beinhaltet zwei Dinge:





1. Bluttransfusionen für den Fastenden, wie wenn man stark blutet und Blut injiziert bekommt. Dies bricht das Fasten, da sie wie Essen und Trinken ist.





2. Spritzen mit einer nahrhaften Substanz, durch die man auf Essen und Trinken verzichten kann, da sie auf selber Stufe sind. Von Schaikh ibn ´Uthaimin aus „Majaalis Schahr Ramadaan“ (S. 70).





Was Spritzen angeht, die das Essen und Trinken nicht ersetzen, aber zur Behandlung verwendet werden, wie Penizillin, Insulin, zur Energielieferung an den Körper, oder für Impfungen, so schadet dies dem Fasten nicht, egal ob sie durch die Muskeln oder Venen eingeführt werden.





Aus „Fatawa Muhammad ibn Ibrahim“ (189/4). Sicherer ist es, wenn all diese Spritzen in der Nacht verwendet werden.





Dialysen, die erfordern, dass das Blut zur Reinigung herausgeholt, dann noch einmal, zusammen mit chemischen und nahrhaften Substanzen, wie Zucker und Salze etc., zurück ins Blut geführt wird, werden als Dinge gesehen, die das Fasten brechen.





Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daa`ima“ (19/10).





Das fünfte ist das Herausholen von Blut durch Schröpfung:





Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:





„Der, der schröpft, und der, der sich schröpfen lässt, brechen ihr Fasten.“





Überliefert von Abu Dawud (2367) und Al-Albaani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ (2047) als authentisch ein.





Was auch zum Schröpfen gehört (ins selbe Urteil fällt) ist das Blutspenden, da dies dieselben Auswirkungen auf den Körper hat wie das Schröpfen.





Demnach ist es dem Fastenden nicht erlaubt Blut zu spenden, außer, wenn es einen Notleidenden gibt, dann ist es erlaubt. Der Spender bricht (dadurch) trotzdem sein Fasten und muss diesen Tag nachholen.





Von Ibn ´Uthaimin aus „Majaalis Schahr Ramadaan“ (S. 71).





Wer aber stark blutet, so ist dessen Fasten gültig, da dies ohne Willen geschieht. Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daa`ima“ (264/10).





Was das Austreten von Blut angeht, wenn man einen Zahn zieht, operiert wird, einen Bluttest macht u.Ä., so bricht dies das Fasten nicht, da es kein Schröpfen ist und auch nicht in der Bedeutung mit inbegriffen, da sie im Körper nicht dieselben Auswirkungen haben, wie das Schröpfen.





Das sechste ist das absichtliche Erbrechen:





Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:





„Wen das Erbrechen überkommt, der muss das Fasten nicht nachholen, und wer absichtlich erbricht, der muss nachholen.“





Überliefert von At-Tirmidhi (720) und Al-Albaani stufte dies in „Sahih At-Tirmidhi“ (577) als authentisch ein.





Ibn Al-Mundhir sagte:





„Die Gelehrten sind sich einig, dass das Fasten desjenigen, der absichtlich erbricht, ungültig wird.“





Aus „Al-Mughni“ (368/4).





Wer also absichtlich erbricht, indem er seinen Finger in den Mund steckt, auf seinen Bauch presst, absichtlich einen abscheulichen Geruch riecht, oder durchgehend auf etwas schaut, wofür man erbrechen muss, der muss das Fasten nachholen.





Wenn sich aber der Magen dreht, muss man das Erbrechen nicht verhindern, da dies schädigend ist. Aus „Majaalis Schahr Ramadaan“ von Ibn ´Uthaimin (S. 71).





Das siebte ist der Austritt von Menstruations- und Wochenbettblut:





Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:





„Ist es nicht so, dass wenn ihre Periode beginnt, sie weder betet noch fastet?“





Überliefert von Al-Bukhari (304).





Wann auch immer die Frau das Menstruations- oder Wochenbettblut sieht, wird ihr Fasten ungültig, auch wenn es nur einen Moment vor Sonnenuntergang geschieht.





Und wenn die Frau spürt, dass sich das Menstruationsblut bewegt, aber erst nach Sonnenuntergang austritt, ist ihr Fasten gültig.





Wenn das Blut der Menstruierenden oder der Wöchnerin in der Nacht aufhört zu fließen, und sie dann beabsichtigt zu fasten, dann aber die Morgendämmerung anbricht bevor sie sich gewaschen hat, so folgen die Gelehrten insgesamt der Meinung, dass ihr Fasten gültig ist.





Aus „Al-Fath“ (148/4).





Für die Menstruierende ist es besser, wenn sie in ihrer natürlichen Form bleibt, und mit dem zufrieden ist, was Allah für sie geschrieben hat, und dass sie nicht etwas nimmt, was die Blutung hindert, und dass sie das akzeptiert, was Allah von ihrem Fastenbrechen in der Menstruation und dem Nachholen davon, annimmt. So waren die Mütter der Gläubigen und die Frauen der Salaf.





Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daa`ima“ (151/10).





Zusätzlich dazu hat sich, durch die Medizin, bestätigt, dass diese Hindernisse viele Schäden mit sich bringen, und viele Frauen leiden an Störungen in der Periode aufgrund dessen. Wenn aber die Frau dies (trotzdem) macht und etwas nimmt, was die Periode stoppt und sie dadurch rein wird, dann ist ihr Fasten gültig





Dies sind die Dinge, die das Fasten ungültig machen. All diese, bis auf die Menstruation und das Wochenbett, brechen das Fasten erst wenn drei Bedingungen gegeben sind:





- Dass man darüber weiß und nicht unwissend ist,





- dass man diese bewusst macht und nicht vergessen hat





- und dass man diese freiwillig macht und nicht gezwungen wird.





Für den Nutzen erwähnen wir einige Dinge, die das Fasten nicht brechen:





Einläufe, Augentropfen, Ohrentropfen, das Ziehen von Zähnen und das Behandeln von Wunden brechen das Fasten nicht.





Aus „Majmuu‘ Fatawa Schaikh Al-Islaam“ (233/25, 245/25).





Heiltabletten, die unter die Zunge gelegt werden, um Asthmaattacken etc. zu behandeln, solange man das nicht schluckt, was in den Hals gelangt.





Alles was in die Vagina eingeführt wird, wie Zäpfchen, Lotionen, dem Kolposkop, oder die Finger zur medizinischen Behandlung.





Das Einführen einer Vergrößerungsoptik oder einer Spirale etc. in die Gebärmutter.





Alles, was in den Urinkanal eingeführt wird, ob beim Mann oder bei der Frau, wie ein Katheter, eine Vergrößerungsoptik, ein dunkler Farbstoff zwecks Röntgenstrahlen, Medizin oder eine Waschlösung für die Harnblase.





Zahnbohrungen, das Ziehen von Backenzähnen, Zähneputzen, ob mit dem Siwak oder mit Zahnbürsten, solange man nicht das schluckt, was in den Hals gelangt.





Mundspülen, gurgeln und Mundsprays solange man nicht das schluckt, was in den Hals gelangt.





Sauerstoffgas und Betäubungsgas, solange man dem Kranken dazu keine nahrhaften Flüssigkeiten zuführt.





Alles, was in den Körper, durch Absorption der Haut, kommt, wie Öle, Salben (Creme) und Heilpflaster für die Haut, in denen medizinische und chemische Substanzen sind.





Das Einführen eines Katheters in die Arterie für diagnostische Bilder, zur Behandlung der Herzkranzgefäße oder für andere Muskeln.





Eine Vergrößerungsoptik durch die Magenwand einführen, um die Gedärme zu untersuchen, oder einen chirurgischen Eingriff (Operation) darauf durchzuführen.





Proben aus der Leber oder anderen Muskeln zu entnehmen, solange diese nicht vom Zuführen von Flüssigkeiten begleitet werden.





Das Einführen eines Endoskops, solange dies nicht mit der Zufuhr von Flüssigkeiten oder anderen Substanzen begleitet wird.





Das Einführen von medizinischen Instrumenten oder Substanzen ins Gehirn oder in das Rückenmark.





Und Allah, erhaben sei Er, weiß es am besten.





Siehe auch „Majaalis Ramadaan“ von Schaikh Ibn ´Uthaimin, und das Büchlein „Sab´un Mas`alah fi As-Siyaam“, welches in der Bücherrubrik hier auf der Seite vorhanden ist.



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